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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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bertät halber euch zu hören, da euer Seits noch jüngst nachgegeben worden, daß ein einiger Mensch, nur um die Stadt ie mehr und mehr in Weitläufftigkeit zu verwickeln, ohne Befehl des Raths und Consens aller Bürgerschafft, und ohnerachtet, daß wir bishero in unsern Landen alle aus Hamburg kommende Personen und Güter frey passiret, also nicht weniger täglich in unsern Händen stehet, solchen Muthwillen so vielen dortig eingesessenen doppelt entgelten zu lassen, unsern Capitain Fersen, in den 4. Landen, durch welche er auf die ihme zum Tollenspicker gegeben? Parole, nacher Mecklenburg reisen wollen, zu arrestiren sich unternommen, zumahlen es solche Dinge seyn, daß wir derentwegen gegen diejenige, so da, an statt daß sie selbige gebührend bestraffen solten, alles toleriren und hingehen lassen, aufs neue ein ernstes Ressentiment zeigeten. Nichts destominder aber wollen wir endlich, in Ansehung derer von dem an unserem Hofe sich befindenden Käyserlichen Ministro deßwegen eingewandten vielen Instantien, nicht allein dieses Factum, iedoch mit dem Praesupposito, daß vorgedachter unser Capitain, ohne allen Vorschub, sofort wieder auf freyen Fuß gestellet werde, noch dasmahl übersehen, sondern auch, daß die bisher detinirte Gefangene, eurem gethanen Suchen nach, loß gelassen, denn auch die zu Lüneburg und sonsten in unsern Landen vorhandene arrestirte Hamburgische Güter, wenn die Commissions-Kosten zuförderst von euch bezahlet, und an unser Amt Haarburg geliefert werden, relaxiret werden sollen, behufige Ordre ergehen lassen. Daß wir aber so gleich auch die Mohrburg und das Mohrwerder mit evacuiren sollen, davon ist,

bertät halber euch zu hören, da euer Seits noch jüngst nachgegeben worden, daß ein einiger Mensch, nur um die Stadt ie mehr und mehr in Weitläufftigkeit zu verwickeln, ohne Befehl des Raths und Consens aller Bürgerschafft, und ohnerachtet, daß wir bishero in unsern Landen alle aus Hamburg kommende Personen und Güter frey passiret, also nicht weniger täglich in unsern Händen stehet, solchen Muthwillen so vielen dortig eingesessenen doppelt entgelten zu lassen, unsern Capitain Fersen, in den 4. Landen, durch welche er auf die ihme zum Tollenspicker gegeben? Parole, nacher Mecklenburg reisen wollen, zu arrestiren sich unternommen, zumahlen es solche Dinge seyn, daß wir derentwegen gegen diejenige, so da, an statt daß sie selbige gebührend bestraffen solten, alles toleriren und hingehen lassen, aufs neue ein ernstes Ressentiment zeigeten. Nichts destominder aber wollen wir endlich, in Ansehung derer von dem an unserem Hofe sich befindenden Käyserlichen Ministro deßwegen eingewandten vielen Instantien, nicht allein dieses Factum, iedoch mit dem Praesupposito, daß vorgedachter unser Capitain, ohne allen Vorschub, sofort wieder auf freyen Fuß gestellet werde, noch dasmahl übersehen, sondern auch, daß die bisher detinirte Gefangene, eurem gethanen Suchen nach, loß gelassen, denn auch die zu Lüneburg und sonsten in unsern Landen vorhandene arrestirte Hamburgische Güter, wenn die Commissions-Kosten zuförderst von euch bezahlet, und an unser Amt Haarburg geliefert werden, relaxiret werden sollen, behufige Ordre ergehen lassen. Daß wir aber so gleich auch die Mohrburg und das Mohrwerder mit evacuiren sollen, davon ist,

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[236/0272] bertät halber euch zu hören, da euer Seits noch jüngst nachgegeben worden, daß ein einiger Mensch, nur um die Stadt ie mehr und mehr in Weitläufftigkeit zu verwickeln, ohne Befehl des Raths und Consens aller Bürgerschafft, und ohnerachtet, daß wir bishero in unsern Landen alle aus Hamburg kommende Personen und Güter frey passiret, also nicht weniger täglich in unsern Händen stehet, solchen Muthwillen so vielen dortig eingesessenen doppelt entgelten zu lassen, unsern Capitain Fersen, in den 4. Landen, durch welche er auf die ihme zum Tollenspicker gegeben? Parole, nacher Mecklenburg reisen wollen, zu arrestiren sich unternommen, zumahlen es solche Dinge seyn, daß wir derentwegen gegen diejenige, so da, an statt daß sie selbige gebührend bestraffen solten, alles toleriren und hingehen lassen, aufs neue ein ernstes Ressentiment zeigeten. Nichts destominder aber wollen wir endlich, in Ansehung derer von dem an unserem Hofe sich befindenden Käyserlichen Ministro deßwegen eingewandten vielen Instantien, nicht allein dieses Factum, iedoch mit dem Praesupposito, daß vorgedachter unser Capitain, ohne allen Vorschub, sofort wieder auf freyen Fuß gestellet werde, noch dasmahl übersehen, sondern auch, daß die bisher detinirte Gefangene, eurem gethanen Suchen nach, loß gelassen, denn auch die zu Lüneburg und sonsten in unsern Landen vorhandene arrestirte Hamburgische Güter, wenn die Commissions-Kosten zuförderst von euch bezahlet, und an unser Amt Haarburg geliefert werden, relaxiret werden sollen, behufige Ordre ergehen lassen. Daß wir aber so gleich auch die Mohrburg und das Mohrwerder mit evacuiren sollen, davon ist,

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 236. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/272>, abgerufen am 22.11.2024.