Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

denn daß einige sich allda befindende unruhige Leute vorsetzlich darnach trachten, daß alle Occasionen, zu Restabilirung des vorhin mit uns gepflogenen guten Vernehmens, unterbrochen und abgeschnitten werden mögen, und wir dahero, wie weit man denenselben alldorten nachzusehen, und ihren Conseils zu folgen willens, einige Nachricht und Gewißheit zu haben nöthig befunden. Weiln ihr denn dagegen abermahlige Versicherung gebet; So haben wir auch euch unsere Meynung auf obgedachtes Euer Schreiben nunmehro eröffnen wollen. Und werdet ihr nun, so viel dasjenige, was von dem Baron von Marenholtz geschehen, belanget, wenn ihr vermeynet, in der Person eures Deputirten so hart laediret zu seyn, ausser Zweifel um so viel leichter erkennen, wie sehr wir die gegen unserm characterisirten Ministrum, inaudito Exemplo, durch den unbesonnenen Actum der Verbrennung einiger von ihme producirter Brieffe, und das enorme an Ihre Käyserliche Majestät selbsten abgelassene, oder wenigstens davon in der gantzen Welt publicirte Schreiben, verübte Beschimpffung zu ressentiren haben, und was für eine Satisfaction uns dafür billich gebühre, und folglich auch von selbst ermessen, daß, ehe und bevor ihr in diesem Punct von uns die Justiz gegen ermeldten Baron von Marenholtz begehren könnet, ihr euch zu erklären haben werdet, was Gestalt uns von euch, wegen vorerwehnter, mittels der Person unsers abgeordneten Ministri, gegen uns selbsten verübten ärgerlichen Dingen, genugsame Satisfaction gegeben werden solle: Wie ihr denn nicht minder erwegen werdet, wie wenig Ursache wir haben, der Gefangenen, und derer Li-

denn daß einige sich allda befindende unruhige Leute vorsetzlich darnach trachten, daß alle Occasionen, zu Restabilirung des vorhin mit uns gepflogenen guten Vernehmens, unterbrochen und abgeschnitten werden mögen, und wir dahero, wie weit man denenselben alldorten nachzusehen, und ihren Conseils zu folgen willens, einige Nachricht und Gewißheit zu haben nöthig befunden. Weiln ihr denn dagegen abermahlige Versicherung gebet; So haben wir auch euch unsere Meynung auf obgedachtes Euer Schreiben nunmehro eröffnen wollen. Und werdet ihr nun, so viel dasjenige, was von dem Baron von Marenholtz geschehen, belanget, wenn ihr vermeynet, in der Person eures Deputirten so hart laediret zu seyn, ausser Zweifel um so viel leichter erkennen, wie sehr wir die gegen unserm characterisirten Ministrum, inaudito Exemplo, durch den unbesonnenen Actum der Verbrennung einiger von ihme producirter Brieffe, und das enorme an Ihre Käyserliche Majestät selbsten abgelassene, oder wenigstens davon in der gantzen Welt publicirte Schreiben, verübte Beschimpffung zu ressentiren haben, und was für eine Satisfaction uns dafür billich gebühre, und folglich auch von selbst ermessen, daß, ehe und bevor ihr in diesem Punct von uns die Justiz gegen ermeldten Baron von Marenholtz begehren könnet, ihr euch zu erklären haben werdet, was Gestalt uns von euch, wegen vorerwehnter, mittels der Person unsers abgeordneten Ministri, gegen uns selbsten verübten ärgerlichen Dingen, genugsame Satisfaction gegeben werden solle: Wie ihr denn nicht minder erwegen werdet, wie wenig Ursache wir haben, der Gefangenen, und derer Li-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0271" n="235"/>
denn daß
                     einige sich allda befindende unruhige Leute vorsetzlich darnach trachten, daß
                     alle Occasionen, zu Restabilirung des vorhin mit uns gepflogenen guten
                     Vernehmens, unterbrochen und abgeschnitten werden mögen, und wir dahero, wie
                     weit man denenselben alldorten nachzusehen, und ihren Conseils zu folgen
                     willens, einige Nachricht und Gewißheit zu haben nöthig befunden. Weiln ihr denn
                     dagegen abermahlige Versicherung gebet; So haben wir auch euch unsere Meynung
                     auf obgedachtes Euer Schreiben nunmehro eröffnen wollen. Und werdet ihr nun, so
                     viel dasjenige, was von dem Baron von Marenholtz geschehen, belanget, wenn ihr
                     vermeynet, in der Person eures Deputirten so hart laediret zu seyn, ausser
                     Zweifel um so viel leichter erkennen, wie sehr wir die gegen unserm
                     characterisirten Ministrum, inaudito Exemplo, durch den unbesonnenen Actum der
                     Verbrennung einiger von ihme producirter Brieffe, und das enorme an Ihre
                     Käyserliche Majestät selbsten abgelassene, oder wenigstens davon in der gantzen
                     Welt publicirte Schreiben, verübte Beschimpffung zu ressentiren haben, und was
                     für eine Satisfaction uns dafür billich gebühre, und folglich auch von selbst
                     ermessen, daß, ehe und bevor ihr in diesem Punct von uns die Justiz gegen
                     ermeldten Baron von Marenholtz begehren könnet, ihr euch zu erklären haben
                     werdet, was Gestalt uns von euch, wegen vorerwehnter, mittels der Person unsers
                     abgeordneten Ministri, gegen uns selbsten verübten ärgerlichen Dingen, genugsame
                     Satisfaction gegeben werden solle: Wie ihr denn nicht minder erwegen werdet, wie
                     wenig Ursache wir haben, der Gefangenen, und derer Li-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[235/0271] denn daß einige sich allda befindende unruhige Leute vorsetzlich darnach trachten, daß alle Occasionen, zu Restabilirung des vorhin mit uns gepflogenen guten Vernehmens, unterbrochen und abgeschnitten werden mögen, und wir dahero, wie weit man denenselben alldorten nachzusehen, und ihren Conseils zu folgen willens, einige Nachricht und Gewißheit zu haben nöthig befunden. Weiln ihr denn dagegen abermahlige Versicherung gebet; So haben wir auch euch unsere Meynung auf obgedachtes Euer Schreiben nunmehro eröffnen wollen. Und werdet ihr nun, so viel dasjenige, was von dem Baron von Marenholtz geschehen, belanget, wenn ihr vermeynet, in der Person eures Deputirten so hart laediret zu seyn, ausser Zweifel um so viel leichter erkennen, wie sehr wir die gegen unserm characterisirten Ministrum, inaudito Exemplo, durch den unbesonnenen Actum der Verbrennung einiger von ihme producirter Brieffe, und das enorme an Ihre Käyserliche Majestät selbsten abgelassene, oder wenigstens davon in der gantzen Welt publicirte Schreiben, verübte Beschimpffung zu ressentiren haben, und was für eine Satisfaction uns dafür billich gebühre, und folglich auch von selbst ermessen, daß, ehe und bevor ihr in diesem Punct von uns die Justiz gegen ermeldten Baron von Marenholtz begehren könnet, ihr euch zu erklären haben werdet, was Gestalt uns von euch, wegen vorerwehnter, mittels der Person unsers abgeordneten Ministri, gegen uns selbsten verübten ärgerlichen Dingen, genugsame Satisfaction gegeben werden solle: Wie ihr denn nicht minder erwegen werdet, wie wenig Ursache wir haben, der Gefangenen, und derer Li-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/271
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 235. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/271>, abgerufen am 22.11.2024.