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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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denn daß einige sich allda befindende unruhige Leute vorsetzlich darnach trachten, daß alle Occasionen, zu Restabilirung des vorhin mit uns gepflogenen guten Vernehmens, unterbrochen und abgeschnitten werden mögen, und wir dahero, wie weit man denenselben alldorten nachzusehen, und ihren Conseils zu folgen willens, einige Nachricht und Gewißheit zu haben nöthig befunden. Weiln ihr denn dagegen abermahlige Versicherung gebet; So haben wir auch euch unsere Meynung auf obgedachtes Euer Schreiben nunmehro eröffnen wollen. Und werdet ihr nun, so viel dasjenige, was von dem Baron von Marenholtz geschehen, belanget, wenn ihr vermeynet, in der Person eures Deputirten so hart laediret zu seyn, ausser Zweifel um so viel leichter erkennen, wie sehr wir die gegen unserm characterisirten Ministrum, inaudito Exemplo, durch den unbesonnenen Actum der Verbrennung einiger von ihme producirter Brieffe, und das enorme an Ihre Käyserliche Majestät selbsten abgelassene, oder wenigstens davon in der gantzen Welt publicirte Schreiben, verübte Beschimpffung zu ressentiren haben, und was für eine Satisfaction uns dafür billich gebühre, und folglich auch von selbst ermessen, daß, ehe und bevor ihr in diesem Punct von uns die Justiz gegen ermeldten Baron von Marenholtz begehren könnet, ihr euch zu erklären haben werdet, was Gestalt uns von euch, wegen vorerwehnter, mittels der Person unsers abgeordneten Ministri, gegen uns selbsten verübten ärgerlichen Dingen, genugsame Satisfaction gegeben werden solle: Wie ihr denn nicht minder erwegen werdet, wie wenig Ursache wir haben, der Gefangenen, und derer Li-

denn daß einige sich allda befindende unruhige Leute vorsetzlich darnach trachten, daß alle Occasionen, zu Restabilirung des vorhin mit uns gepflogenen guten Vernehmens, unterbrochen und abgeschnitten werden mögen, und wir dahero, wie weit man denenselben alldorten nachzusehen, und ihren Conseils zu folgen willens, einige Nachricht und Gewißheit zu haben nöthig befunden. Weiln ihr denn dagegen abermahlige Versicherung gebet; So haben wir auch euch unsere Meynung auf obgedachtes Euer Schreiben nunmehro eröffnen wollen. Und werdet ihr nun, so viel dasjenige, was von dem Baron von Marenholtz geschehen, belanget, wenn ihr vermeynet, in der Person eures Deputirten so hart laediret zu seyn, ausser Zweifel um so viel leichter erkennen, wie sehr wir die gegen unserm characterisirten Ministrum, inaudito Exemplo, durch den unbesonnenen Actum der Verbrennung einiger von ihme producirter Brieffe, und das enorme an Ihre Käyserliche Majestät selbsten abgelassene, oder wenigstens davon in der gantzen Welt publicirte Schreiben, verübte Beschimpffung zu ressentiren haben, und was für eine Satisfaction uns dafür billich gebühre, und folglich auch von selbst ermessen, daß, ehe und bevor ihr in diesem Punct von uns die Justiz gegen ermeldten Baron von Marenholtz begehren könnet, ihr euch zu erklären haben werdet, was Gestalt uns von euch, wegen vorerwehnter, mittels der Person unsers abgeordneten Ministri, gegen uns selbsten verübten ärgerlichen Dingen, genugsame Satisfaction gegeben werden solle: Wie ihr denn nicht minder erwegen werdet, wie wenig Ursache wir haben, der Gefangenen, und derer Li-

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[235/0271] denn daß einige sich allda befindende unruhige Leute vorsetzlich darnach trachten, daß alle Occasionen, zu Restabilirung des vorhin mit uns gepflogenen guten Vernehmens, unterbrochen und abgeschnitten werden mögen, und wir dahero, wie weit man denenselben alldorten nachzusehen, und ihren Conseils zu folgen willens, einige Nachricht und Gewißheit zu haben nöthig befunden. Weiln ihr denn dagegen abermahlige Versicherung gebet; So haben wir auch euch unsere Meynung auf obgedachtes Euer Schreiben nunmehro eröffnen wollen. Und werdet ihr nun, so viel dasjenige, was von dem Baron von Marenholtz geschehen, belanget, wenn ihr vermeynet, in der Person eures Deputirten so hart laediret zu seyn, ausser Zweifel um so viel leichter erkennen, wie sehr wir die gegen unserm characterisirten Ministrum, inaudito Exemplo, durch den unbesonnenen Actum der Verbrennung einiger von ihme producirter Brieffe, und das enorme an Ihre Käyserliche Majestät selbsten abgelassene, oder wenigstens davon in der gantzen Welt publicirte Schreiben, verübte Beschimpffung zu ressentiren haben, und was für eine Satisfaction uns dafür billich gebühre, und folglich auch von selbst ermessen, daß, ehe und bevor ihr in diesem Punct von uns die Justiz gegen ermeldten Baron von Marenholtz begehren könnet, ihr euch zu erklären haben werdet, was Gestalt uns von euch, wegen vorerwehnter, mittels der Person unsers abgeordneten Ministri, gegen uns selbsten verübten ärgerlichen Dingen, genugsame Satisfaction gegeben werden solle: Wie ihr denn nicht minder erwegen werdet, wie wenig Ursache wir haben, der Gefangenen, und derer Li-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 235. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/271>, abgerufen am 11.06.2024.