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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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uhralten Rechten und Gerechtigkeiten höchst nachtheilig, auch der ausdrücklichen Disposition der Westphälisch- und Nimwegischen Friedens-Schlüsse, und unserer darinnen respective festgestellten, garantirten, auch bestätigten Restitution, wie ingleichen des allerchristlichsten Königs Majestät, seit gedachtem Nimwegischen Friedens-Schluß, uns disfalls schrifftlich gethanen Versicherungen zuwider lauffet. Also haben wir auch nicht ermangelt, solche unsere Beschwerden an Ihro Königliche Majestät bereits durch eigene Abschickung, und in obangezogenen Abdruck enthaltenes Memorial Lit. A. samt dessen Beylagen, wie ingleichen durch das fernere dem Abdruck beygefügte Memorial N. 8. auch unser jüngstes Schreiben N. 9. mit geziemendem Respect gelangen zu lassen: Leben auch zu Ihro Königlichen Majestät Generosität und Justiz der zuversichtlichen Hoffnung, wenn ihrs die Sachen recht vorkommen solten, sie uns nicht werden graviren, sondern vielmehr gerechteste Hülff und Remedirung, gebetener Massen, gedeyen lassen. Alldieweilen aber in so gerechter und billicher Sache, nebst denen in obgemeldtem unsern Memorial und Beylagen enthaltenen trifftigen Motiven Ihro Käyserlichen Majestät und des Reichs, auch anderer hoher Potentaten und guten Freunde unsers Chur-Hauses, Vorschrifften und Intercessiones uns ersprießlich können zu statten kommen, wir auch zuförderst an Ihro Käyserliche Majestät wegen der schuldigen Pflichten, womit wir ihro und dem heiligen Reich zugethan, ingleichen der hierunter mercklich begriffenen Wohlfahrt und Sicherheit desselben, und des Ober-Rhein-Stroms, ab-

uhralten Rechten und Gerechtigkeiten höchst nachtheilig, auch der ausdrücklichen Disposition der Westphälisch- und Nimwegischen Friedens-Schlüsse, und unserer darinnen respective festgestellten, garantirten, auch bestätigten Restitution, wie ingleichen des allerchristlichsten Königs Majestät, seit gedachtem Nimwegischen Friedens-Schluß, uns disfalls schrifftlich gethanen Versicherungen zuwider lauffet. Also haben wir auch nicht ermangelt, solche unsere Beschwerden an Ihro Königliche Majestät bereits durch eigene Abschickung, und in obangezogenen Abdruck enthaltenes Memorial Lit. A. samt dessen Beylagen, wie ingleichen durch das fernere dem Abdruck beygefügte Memorial N. 8. auch unser jüngstes Schreiben N. 9. mit geziemendem Respect gelangen zu lassen: Leben auch zu Ihro Königlichen Majestät Generosität und Justiz der zuversichtlichen Hoffnung, wenn ihrs die Sachen recht vorkommen solten, sie uns nicht werden graviren, sondern vielmehr gerechteste Hülff und Remedirung, gebetener Massen, gedeyen lassen. Alldieweilen aber in so gerechter und billicher Sache, nebst denen in obgemeldtem unsern Memorial und Beylagen enthaltenen trifftigen Motiven Ihro Käyserlichen Majestät und des Reichs, auch anderer hoher Potentaten und guten Freunde unsers Chur-Hauses, Vorschrifften und Intercessiones uns ersprießlich können zu statten kommen, wir auch zuförderst an Ihro Käyserliche Majestät wegen der schuldigen Pflichten, womit wir ihro und dem heiligen Reich zugethan, ingleichen der hierunter mercklich begriffenen Wohlfahrt und Sicherheit desselben, und des Ober-Rhein-Stroms, ab-

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                     N. 9. mit geziemendem Respect gelangen zu lassen: Leben auch zu Ihro Königlichen
                     Majestät Generosität und Justiz der zuversichtlichen Hoffnung, wenn ihrs die
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[145/0181] uhralten Rechten und Gerechtigkeiten höchst nachtheilig, auch der ausdrücklichen Disposition der Westphälisch- und Nimwegischen Friedens-Schlüsse, und unserer darinnen respective festgestellten, garantirten, auch bestätigten Restitution, wie ingleichen des allerchristlichsten Königs Majestät, seit gedachtem Nimwegischen Friedens-Schluß, uns disfalls schrifftlich gethanen Versicherungen zuwider lauffet. Also haben wir auch nicht ermangelt, solche unsere Beschwerden an Ihro Königliche Majestät bereits durch eigene Abschickung, und in obangezogenen Abdruck enthaltenes Memorial Lit. A. samt dessen Beylagen, wie ingleichen durch das fernere dem Abdruck beygefügte Memorial N. 8. auch unser jüngstes Schreiben N. 9. mit geziemendem Respect gelangen zu lassen: Leben auch zu Ihro Königlichen Majestät Generosität und Justiz der zuversichtlichen Hoffnung, wenn ihrs die Sachen recht vorkommen solten, sie uns nicht werden graviren, sondern vielmehr gerechteste Hülff und Remedirung, gebetener Massen, gedeyen lassen. Alldieweilen aber in so gerechter und billicher Sache, nebst denen in obgemeldtem unsern Memorial und Beylagen enthaltenen trifftigen Motiven Ihro Käyserlichen Majestät und des Reichs, auch anderer hoher Potentaten und guten Freunde unsers Chur-Hauses, Vorschrifften und Intercessiones uns ersprießlich können zu statten kommen, wir auch zuförderst an Ihro Käyserliche Majestät wegen der schuldigen Pflichten, womit wir ihro und dem heiligen Reich zugethan, ingleichen der hierunter mercklich begriffenen Wohlfahrt und Sicherheit desselben, und des Ober-Rhein-Stroms, ab-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 145. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/181>, abgerufen am 19.05.2024.