Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

uhralten Rechten und Gerechtigkeiten höchst nachtheilig, auch der ausdrücklichen Disposition der Westphälisch- und Nimwegischen Friedens-Schlüsse, und unserer darinnen respective festgestellten, garantirten, auch bestätigten Restitution, wie ingleichen des allerchristlichsten Königs Majestät, seit gedachtem Nimwegischen Friedens-Schluß, uns disfalls schrifftlich gethanen Versicherungen zuwider lauffet. Also haben wir auch nicht ermangelt, solche unsere Beschwerden an Ihro Königliche Majestät bereits durch eigene Abschickung, und in obangezogenen Abdruck enthaltenes Memorial Lit. A. samt dessen Beylagen, wie ingleichen durch das fernere dem Abdruck beygefügte Memorial N. 8. auch unser jüngstes Schreiben N. 9. mit geziemendem Respect gelangen zu lassen: Leben auch zu Ihro Königlichen Majestät Generosität und Justiz der zuversichtlichen Hoffnung, wenn ihrs die Sachen recht vorkommen solten, sie uns nicht werden graviren, sondern vielmehr gerechteste Hülff und Remedirung, gebetener Massen, gedeyen lassen. Alldieweilen aber in so gerechter und billicher Sache, nebst denen in obgemeldtem unsern Memorial und Beylagen enthaltenen trifftigen Motiven Ihro Käyserlichen Majestät und des Reichs, auch anderer hoher Potentaten und guten Freunde unsers Chur-Hauses, Vorschrifften und Intercessiones uns ersprießlich können zu statten kommen, wir auch zuförderst an Ihro Käyserliche Majestät wegen der schuldigen Pflichten, womit wir ihro und dem heiligen Reich zugethan, ingleichen der hierunter mercklich begriffenen Wohlfahrt und Sicherheit desselben, und des Ober-Rhein-Stroms, ab-

uhralten Rechten und Gerechtigkeiten höchst nachtheilig, auch der ausdrücklichen Disposition der Westphälisch- und Nimwegischen Friedens-Schlüsse, und unserer darinnen respective festgestellten, garantirten, auch bestätigten Restitution, wie ingleichen des allerchristlichsten Königs Majestät, seit gedachtem Nimwegischen Friedens-Schluß, uns disfalls schrifftlich gethanen Versicherungen zuwider lauffet. Also haben wir auch nicht ermangelt, solche unsere Beschwerden an Ihro Königliche Majestät bereits durch eigene Abschickung, und in obangezogenen Abdruck enthaltenes Memorial Lit. A. samt dessen Beylagen, wie ingleichen durch das fernere dem Abdruck beygefügte Memorial N. 8. auch unser jüngstes Schreiben N. 9. mit geziemendem Respect gelangen zu lassen: Leben auch zu Ihro Königlichen Majestät Generosität und Justiz der zuversichtlichen Hoffnung, wenn ihrs die Sachen recht vorkommen solten, sie uns nicht werden graviren, sondern vielmehr gerechteste Hülff und Remedirung, gebetener Massen, gedeyen lassen. Alldieweilen aber in so gerechter und billicher Sache, nebst denen in obgemeldtem unsern Memorial und Beylagen enthaltenen trifftigen Motiven Ihro Käyserlichen Majestät und des Reichs, auch anderer hoher Potentaten und guten Freunde unsers Chur-Hauses, Vorschrifften und Intercessiones uns ersprießlich können zu statten kommen, wir auch zuförderst an Ihro Käyserliche Majestät wegen der schuldigen Pflichten, womit wir ihro und dem heiligen Reich zugethan, ingleichen der hierunter mercklich begriffenen Wohlfahrt und Sicherheit desselben, und des Ober-Rhein-Stroms, ab-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0181" n="145"/>
uhralten Rechten und Gerechtigkeiten höchst
                     nachtheilig, auch der ausdrücklichen Disposition der Westphälisch- und
                     Nimwegischen Friedens-Schlüsse, und unserer darinnen respective festgestellten,
                     garantirten, auch bestätigten Restitution, wie ingleichen des
                     allerchristlichsten Königs Majestät, seit gedachtem Nimwegischen
                     Friedens-Schluß, uns disfalls schrifftlich gethanen Versicherungen zuwider
                     lauffet. Also haben wir auch nicht ermangelt, solche unsere Beschwerden an Ihro
                     Königliche Majestät bereits durch eigene Abschickung, und in obangezogenen
                     Abdruck enthaltenes Memorial Lit. A. samt dessen Beylagen, wie ingleichen durch
                     das fernere dem Abdruck beygefügte Memorial N. 8. auch unser jüngstes Schreiben
                     N. 9. mit geziemendem Respect gelangen zu lassen: Leben auch zu Ihro Königlichen
                     Majestät Generosität und Justiz der zuversichtlichen Hoffnung, wenn ihrs die
                     Sachen recht vorkommen solten, sie uns nicht werden graviren, sondern vielmehr
                     gerechteste Hülff und Remedirung, gebetener Massen, gedeyen lassen. Alldieweilen
                     aber in so gerechter und billicher Sache, nebst denen in obgemeldtem unsern
                     Memorial und Beylagen enthaltenen trifftigen Motiven Ihro Käyserlichen Majestät
                     und des Reichs, auch anderer hoher Potentaten und guten Freunde unsers
                     Chur-Hauses, Vorschrifften und Intercessiones uns ersprießlich können zu statten
                     kommen, wir auch zuförderst an Ihro Käyserliche Majestät wegen der schuldigen
                     Pflichten, womit wir ihro und dem heiligen Reich zugethan, ingleichen der
                     hierunter mercklich begriffenen Wohlfahrt und Sicherheit desselben, und des
                     Ober-Rhein-Stroms, ab-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[145/0181] uhralten Rechten und Gerechtigkeiten höchst nachtheilig, auch der ausdrücklichen Disposition der Westphälisch- und Nimwegischen Friedens-Schlüsse, und unserer darinnen respective festgestellten, garantirten, auch bestätigten Restitution, wie ingleichen des allerchristlichsten Königs Majestät, seit gedachtem Nimwegischen Friedens-Schluß, uns disfalls schrifftlich gethanen Versicherungen zuwider lauffet. Also haben wir auch nicht ermangelt, solche unsere Beschwerden an Ihro Königliche Majestät bereits durch eigene Abschickung, und in obangezogenen Abdruck enthaltenes Memorial Lit. A. samt dessen Beylagen, wie ingleichen durch das fernere dem Abdruck beygefügte Memorial N. 8. auch unser jüngstes Schreiben N. 9. mit geziemendem Respect gelangen zu lassen: Leben auch zu Ihro Königlichen Majestät Generosität und Justiz der zuversichtlichen Hoffnung, wenn ihrs die Sachen recht vorkommen solten, sie uns nicht werden graviren, sondern vielmehr gerechteste Hülff und Remedirung, gebetener Massen, gedeyen lassen. Alldieweilen aber in so gerechter und billicher Sache, nebst denen in obgemeldtem unsern Memorial und Beylagen enthaltenen trifftigen Motiven Ihro Käyserlichen Majestät und des Reichs, auch anderer hoher Potentaten und guten Freunde unsers Chur-Hauses, Vorschrifften und Intercessiones uns ersprießlich können zu statten kommen, wir auch zuförderst an Ihro Käyserliche Majestät wegen der schuldigen Pflichten, womit wir ihro und dem heiligen Reich zugethan, ingleichen der hierunter mercklich begriffenen Wohlfahrt und Sicherheit desselben, und des Ober-Rhein-Stroms, ab-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/181
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 145. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/181>, abgerufen am 24.11.2024.