sonderlich unsers Churfürstenthums Landen, Leuten und Angehörigen, die
Nothdurfft unterthänigst, wie auch ferner an andere hohe Orte, zu solchem Ende
gebührend gelangen lassen; Dabenebenst zu Euer Lbd. Lbd. Liebden ein
gleichmäßiges zuversichtliches Vertrauen tragen, sowohl in Erwegung obgemeldter
Motiven, als auch respective naher Anverwandtniß, und uns und unserm Chur-Haus
zutragenden freund-vetterlichen Affection, auch ehemahliger guten Versicherungen
halber, unsers Chur-Hauses Interesse bey vorfallender Gelegenheit befördern zu
helffen, deren Euer Lbd. Lbd. Liebden uns disfalls würcklich geniessen zu
lassen, verhoffentlich geruhen werden; Als ersuchen wir Euer Lbd. Lbd. Liebden
hiemit freund-vetterlich, sie geruhen, gemeldtes am Königlichen Frantzösischen
Hoff, unserer das Publicum zugleich concernirender hochwichtigen Angelegenheiten
halber, übergebenes Memorial, bey Königlicher Majestät von Franckreich, mittelst
deroselben vielgültigen gütlichen Vorschrifft und Intercession, wie ingleichen
ferner unsere von Käyserlicher Majestät und Reichs wegen in dieser Sache
suchende Recommendation, wenn deshalb bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg,
die Nothdurfft vorkommen wird, zu billich- und erwünschtem Effect dergestalt
befördern zu helffen, damit wir bey dem Besitz und Genuß dessen, worein wir
durch den Westphälischen Frieden wiederum eingesetzet, und mittelst des
Nimwegischen bestätiget worden, hinfüro richtig gelassen, unsere bey währendem
Krieg sehr ruinirte Lande und Unterthanen, mit obgemeldten unerschwinglichen,
und nie veraccordirten Contributions-Anfoderungen ver-
sonderlich unsers Churfürstenthums Landen, Leuten und Angehörigen, die
Nothdurfft unterthänigst, wie auch ferner an andere hohe Orte, zu solchem Ende
gebührend gelangen lassen; Dabenebenst zu Euer Lbd. Lbd. Liebden ein
gleichmäßiges zuversichtliches Vertrauen tragen, sowohl in Erwegung obgemeldter
Motiven, als auch respective naher Anverwandtniß, und uns und unserm Chur-Haus
zutragenden freund-vetterlichen Affection, auch ehemahliger guten Versicherungen
halber, unsers Chur-Hauses Interesse bey vorfallender Gelegenheit befördern zu
helffen, deren Euer Lbd. Lbd. Liebden uns disfalls würcklich geniessen zu
lassen, verhoffentlich geruhen werden; Als ersuchen wir Euer Lbd. Lbd. Liebden
hiemit freund-vetterlich, sie geruhen, gemeldtes am Königlichen Frantzösischen
Hoff, unserer das Publicum zugleich concernirender hochwichtigen Angelegenheiten
halber, übergebenes Memorial, bey Königlicher Majestät von Franckreich, mittelst
deroselben vielgültigen gütlichen Vorschrifft und Intercession, wie ingleichen
ferner unsere von Käyserlicher Majestät und Reichs wegen in dieser Sache
suchende Recommendation, wenn deshalb bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg,
die Nothdurfft vorkommen wird, zu billich- und erwünschtem Effect dergestalt
befördern zu helffen, damit wir bey dem Besitz und Genuß dessen, worein wir
durch den Westphälischen Frieden wiederum eingesetzet, und mittelst des
Nimwegischen bestätiget worden, hinfüro richtig gelassen, unsere bey währendem
Krieg sehr ruinirte Lande und Unterthanen, mit obgemeldten unerschwinglichen,
und nie veraccordirten Contributions-Anfoderungen ver-
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sonderlich unsers Churfürstenthums Landen, Leuten und Angehörigen, die
Nothdurfft unterthänigst, wie auch ferner an andere hohe Orte, zu solchem Ende
gebührend gelangen lassen; Dabenebenst zu Euer Lbd. Lbd. Liebden ein
gleichmäßiges zuversichtliches Vertrauen tragen, sowohl in Erwegung obgemeldter
Motiven, als auch respective naher Anverwandtniß, und uns und unserm Chur-Haus
zutragenden freund-vetterlichen Affection, auch ehemahliger guten Versicherungen
halber, unsers Chur-Hauses Interesse bey vorfallender Gelegenheit befördern zu
helffen, deren Euer Lbd. Lbd. Liebden uns disfalls würcklich geniessen zu
lassen, verhoffentlich geruhen werden; Als ersuchen wir Euer Lbd. Lbd. Liebden
hiemit freund-vetterlich, sie geruhen, gemeldtes am Königlichen Frantzösischen
Hoff, unserer das Publicum zugleich concernirender hochwichtigen Angelegenheiten
halber, übergebenes Memorial, bey Königlicher Majestät von Franckreich, mittelst
deroselben vielgültigen gütlichen Vorschrifft und Intercession, wie ingleichen
ferner unsere von Käyserlicher Majestät und Reichs wegen in dieser Sache
suchende Recommendation, wenn deshalb bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg,
die Nothdurfft vorkommen wird, zu billich- und erwünschtem Effect dergestalt
befördern zu helffen, damit wir bey dem Besitz und Genuß dessen, worein wir
durch den Westphälischen Frieden wiederum eingesetzet, und mittelst des
Nimwegischen bestätiget worden, hinfüro richtig gelassen, unsere bey währendem
Krieg sehr ruinirte Lande und Unterthanen, mit obgemeldten unerschwinglichen,
und nie veraccordirten Contributions-Anfoderungen ver-
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sonderlich unsers Churfürstenthums Landen, Leuten und Angehörigen, die Nothdurfft unterthänigst, wie auch ferner an andere hohe Orte, zu solchem Ende gebührend gelangen lassen; Dabenebenst zu Euer Lbd. Lbd. Liebden ein gleichmäßiges zuversichtliches Vertrauen tragen, sowohl in Erwegung obgemeldter Motiven, als auch respective naher Anverwandtniß, und uns und unserm Chur-Haus zutragenden freund-vetterlichen Affection, auch ehemahliger guten Versicherungen halber, unsers Chur-Hauses Interesse bey vorfallender Gelegenheit befördern zu helffen, deren Euer Lbd. Lbd. Liebden uns disfalls würcklich geniessen zu lassen, verhoffentlich geruhen werden; Als ersuchen wir Euer Lbd. Lbd. Liebden hiemit freund-vetterlich, sie geruhen, gemeldtes am Königlichen Frantzösischen Hoff, unserer das Publicum zugleich concernirender hochwichtigen Angelegenheiten halber, übergebenes Memorial, bey Königlicher Majestät von Franckreich, mittelst deroselben vielgültigen gütlichen Vorschrifft und Intercession, wie ingleichen ferner unsere von Käyserlicher Majestät und Reichs wegen in dieser Sache suchende Recommendation, wenn deshalb bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die Nothdurfft vorkommen wird, zu billich- und erwünschtem Effect dergestalt befördern zu helffen, damit wir bey dem Besitz und Genuß dessen, worein wir durch den Westphälischen Frieden wiederum eingesetzet, und mittelst des Nimwegischen bestätiget worden, hinfüro richtig gelassen, unsere bey währendem Krieg sehr ruinirte Lande und Unterthanen, mit obgemeldten unerschwinglichen, und nie veraccordirten Contributions-Anfoderungen ver-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/182>, abgerufen am 16.02.2025.
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