Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
Herbeyschaffung der abgegangenen Trouppen und nothiger Mittel
zu Aufrechthaltung derer Linien, wie auch um zulängliche Versorgung der
Magazinen. VI. 1157 Catholischen Theils, wird von der Catholischen
Nassau-Siegenischen Regierung ersuchet, den Reformirten Fürsten zu
Nassau-Siegen, so lange ab- und zur Ruhe zu verweisen, bis dero Herrschafft Land
und Archiv wieder bekommen. VII. 1 bey derselben hält der Freyherr von der
Leihen, ingleichen Printz Carl Alexander von Würtemberg, wie auch Hertzog Ernst
Ludwig zu Sachsen Meinungen um die Reichs-Feld-Zeugmeister-Stelle an. VI. 15.
23. 35. 631 dieselbe ersuchen Landgraf Wilhelm und Landgraf Ernst zu Hessen
Rheinfels, es dahin zu bringen, daß sie bey ihrer Festung Rheinfels und ihren
Landen gelassen, auch von Hessen-Cassel wider die Pacta Familiae nicht betrübet
werden möchten. VII. 20 bey derselben bittet der Chur-Pfältzische Minister um
Indemnisation des seinem Herrn Principalen bey fürwährendem Kriege zugestossenen
Schadens. VII. 24 wird von dem Schwäbischen Cräytz-Convent zu Ulm um Moderation
des Cammer-Gerichts-Anschlags solches Cräyßes gebeten. VII. 40. 663 dieselbe
ersuchet der Hertzog zu Würtemberg-Mömpelgard, ihm bey künfftigem Frieden
Indemnisation wegen seines erlittenen vielen Schadens zu verschaffen. VII. 43
derselben recommandiret die Stadt Speyer, ihre Indemnisation bey künfftigem
Frieden zu befördern. VII. 48 dieselbe ersuchet Marggraf Carl zu Baden-Durlach
um Indemnisation bey bevorstehendem Frieden. VII. 54 wird von dem
Chur-Pfältzischen Minister gebeten, Käyserliche Majestät durch ein
Reichs-Gutachten zu disponiren, daß seinem Herrn Principalen die zu Neu-
Herbeyschaffung der abgegangenen Trouppen und nothiger Mittel
zu Aufrechthaltung derer Linien, wie auch um zulängliche Versorgung der
Magazinen. VI. 1157 Catholischen Theils, wird von der Catholischen
Nassau-Siegenischen Regierung ersuchet, den Reformirten Fürsten zu
Nassau-Siegen, so lange ab- und zur Ruhe zu verweisen, bis dero Herrschafft Land
und Archiv wieder bekommen. VII. 1 bey derselben hält der Freyherr von der
Leihen, ingleichen Printz Carl Alexander von Würtemberg, wie auch Hertzog Ernst
Ludwig zu Sachsen Meinungen um die Reichs-Feld-Zeugmeister-Stelle an. VI. 15.
23. 35. 631 dieselbe ersuchen Landgraf Wilhelm und Landgraf Ernst zu Hessen
Rheinfels, es dahin zu bringen, daß sie bey ihrer Festung Rheinfels und ihren
Landen gelassen, auch von Hessen-Cassel wider die Pacta Familiae nicht betrübet
werden möchten. VII. 20 bey derselben bittet der Chur-Pfältzische Minister um
Indemnisation des seinem Herrn Principalen bey fürwährendem Kriege zugestossenen
Schadens. VII. 24 wird von dem Schwäbischen Cräytz-Convent zu Ulm um Moderation
des Cammer-Gerichts-Anschlags solches Cräyßes gebeten. VII. 40. 663 dieselbe
ersuchet der Hertzog zu Würtemberg-Mömpelgard, ihm bey künfftigem Frieden
Indemnisation wegen seines erlittenen vielen Schadens zu verschaffen. VII. 43
derselben recommandiret die Stadt Speyer, ihre Indemnisation bey künfftigem
Frieden zu befördern. VII. 48 dieselbe ersuchet Marggraf Carl zu Baden-Durlach
um Indemnisation bey bevorstehendem Frieden. VII. 54 wird von dem
Chur-Pfältzischen Minister gebeten, Käyserliche Majestät durch ein
Reichs-Gutachten zu disponiren, daß seinem Herrn Principalen die zu Neu-
<TEI> <text> <body> <div> <l><pb facs="#f1163"/> Herbeyschaffung der abgegangenen Trouppen und nothiger Mittel zu Aufrechthaltung derer Linien, wie auch um zulängliche Versorgung der Magazinen. VI. 1157 Catholischen Theils, wird von der Catholischen Nassau-Siegenischen Regierung ersuchet, den Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen, so lange ab- und zur Ruhe zu verweisen, bis dero Herrschafft Land und Archiv wieder bekommen. VII. 1 bey derselben hält der Freyherr von der Leihen, ingleichen Printz Carl Alexander von Würtemberg, wie auch Hertzog Ernst Ludwig zu Sachsen Meinungen um die Reichs-Feld-Zeugmeister-Stelle an. VI. 15. 23. 35. 631 dieselbe ersuchen Landgraf Wilhelm und Landgraf Ernst zu Hessen Rheinfels, es dahin zu bringen, daß sie bey ihrer Festung Rheinfels und ihren Landen gelassen, auch von Hessen-Cassel wider die Pacta Familiae nicht betrübet werden möchten. VII. 20 bey derselben bittet der Chur-Pfältzische Minister um Indemnisation des seinem Herrn Principalen bey fürwährendem Kriege zugestossenen Schadens. VII. 24 wird von dem Schwäbischen Cräytz-Convent zu Ulm um Moderation des Cammer-Gerichts-Anschlags solches Cräyßes gebeten. VII. 40. 663 dieselbe ersuchet der Hertzog zu Würtemberg-Mömpelgard, ihm bey künfftigem Frieden Indemnisation wegen seines erlittenen vielen Schadens zu verschaffen. VII. 43 derselben recommandiret die Stadt Speyer, ihre Indemnisation bey künfftigem Frieden zu befördern. VII. 48 dieselbe ersuchet Marggraf Carl zu Baden-Durlach um Indemnisation bey bevorstehendem Frieden. VII. 54 wird von dem Chur-Pfältzischen Minister gebeten, Käyserliche Majestät durch ein Reichs-Gutachten zu disponiren, daß seinem Herrn Principalen die zu Neu- </l> </div> </body> </text> </TEI> [1163]
Herbeyschaffung der abgegangenen Trouppen und nothiger Mittel zu Aufrechthaltung derer Linien, wie auch um zulängliche Versorgung der Magazinen. VI. 1157 Catholischen Theils, wird von der Catholischen Nassau-Siegenischen Regierung ersuchet, den Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen, so lange ab- und zur Ruhe zu verweisen, bis dero Herrschafft Land und Archiv wieder bekommen. VII. 1 bey derselben hält der Freyherr von der Leihen, ingleichen Printz Carl Alexander von Würtemberg, wie auch Hertzog Ernst Ludwig zu Sachsen Meinungen um die Reichs-Feld-Zeugmeister-Stelle an. VI. 15. 23. 35. 631 dieselbe ersuchen Landgraf Wilhelm und Landgraf Ernst zu Hessen Rheinfels, es dahin zu bringen, daß sie bey ihrer Festung Rheinfels und ihren Landen gelassen, auch von Hessen-Cassel wider die Pacta Familiae nicht betrübet werden möchten. VII. 20 bey derselben bittet der Chur-Pfältzische Minister um Indemnisation des seinem Herrn Principalen bey fürwährendem Kriege zugestossenen Schadens. VII. 24 wird von dem Schwäbischen Cräytz-Convent zu Ulm um Moderation des Cammer-Gerichts-Anschlags solches Cräyßes gebeten. VII. 40. 663 dieselbe ersuchet der Hertzog zu Würtemberg-Mömpelgard, ihm bey künfftigem Frieden Indemnisation wegen seines erlittenen vielen Schadens zu verschaffen. VII. 43 derselben recommandiret die Stadt Speyer, ihre Indemnisation bey künfftigem Frieden zu befördern. VII. 48 dieselbe ersuchet Marggraf Carl zu Baden-Durlach um Indemnisation bey bevorstehendem Frieden. VII. 54 wird von dem Chur-Pfältzischen Minister gebeten, Käyserliche Majestät durch ein Reichs-Gutachten zu disponiren, daß seinem Herrn Principalen die zu Neu-
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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