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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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tis publicae und die Versorgung derer Festungen Philippsburg und Kehl. IV. 1130. 1195. V. 21 wird von dem Magistrat zu Speyer um eine Beysteuer ersuchet, zu Erbauung ihrer publiquen Gebäude. IV. 1137 gegen dieselbe erklären sich die zu Franckfurt am Mäyn versammlete Gesandten der Evangelischen Fürsten und Stände des Ober-Rheinischen Cräyßes, daß sie alle Cräyß-Acten so lange vor ungültig hielten, als etwas von dem Catholischen Directorio, mit Ausschliessung des Evangelischen Condirectorii, vorgenommen IVwürde. IV. 1144 dieselbe ersuchet der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg, daß von Reichs wegen ein gewisser Schluß, wegen Besetzung Philippsburg und anderer Festungen, möchte gemachet werden. IV. 1149 dieselbe ersuchet der Magistrat zu Wetzlar, die vorhabende Translation des Cammer-Gerichts von Wetzlar zu hintertreiben. IV. 1150 bey denselben bittet der Magistrat zu Worms um Beysteuer, zu Erbauung der gemeinen Stadt-Gebäude. IV 1199 dieselbe ersuchet der Marggraf Friedrich Magnus zu Baden-Durlach, daß sie in dem, wegen Cession des Fort de Kehl, an Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden-Baden, und seine Descendenten abgefasten Reichs-Gutachten, das Erb-Recht auch auf die Baden-Durlachische Linie extendiren möchte. IV. 1212 bey derselben bedancket sich Johann Carl von Thüngen vor die ihm aufgetragene Commendanten-Stelle zu Philippsburg, und bittet, vor seine Unterhaltung zu sorgen. V. 1 dieselbe bittet der Qvedlinburgische Gesandte, Reich-
tis publicae und die Versorgung derer Festungen Philippsburg und Kehl. IV. 1130. 1195. V. 21 wird von dem Magistrat zu Speyer um eine Beysteuer ersuchet, zu Erbauung ihrer publiquen Gebäude. IV. 1137 gegen dieselbe erklären sich die zu Franckfurt am Mäyn versammlete Gesandten der Evangelischen Fürsten und Stände des Ober-Rheinischen Cräyßes, daß sie alle Cräyß-Acten so lange vor ungültig hielten, als etwas von dem Catholischen Directorio, mit Ausschliessung des Evangelischen Condirectorii, vorgenommen IVwürde. IV. 1144 dieselbe ersuchet der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg, daß von Reichs wegen ein gewisser Schluß, wegen Besetzung Philippsburg und anderer Festungen, möchte gemachet werden. IV. 1149 dieselbe ersuchet der Magistrat zu Wetzlar, die vorhabende Translation des Cammer-Gerichts von Wetzlar zu hintertreiben. IV. 1150 bey denselben bittet der Magistrat zu Worms um Beysteuer, zu Erbauung der gemeinen Stadt-Gebäude. IV 1199 dieselbe ersuchet der Marggraf Friedrich Magnus zu Baden-Durlach, daß sie in dem, wegen Cession des Fort de Kehl, an Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden-Baden, und seine Descendenten abgefasten Reichs-Gutachten, das Erb-Recht auch auf die Baden-Durlachische Linie extendiren möchte. IV. 1212 bey derselben bedancket sich Johann Carl von Thüngen vor die ihm aufgetragene Commendanten-Stelle zu Philippsburg, und bittet, vor seine Unterhaltung zu sorgen. V. 1 dieselbe bittet der Qvedlinburgische Gesandte, Reich-
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[1155] tis publicae und die Versorgung derer Festungen Philippsburg und Kehl. IV. 1130. 1195. V. 21 wird von dem Magistrat zu Speyer um eine Beysteuer ersuchet, zu Erbauung ihrer publiquen Gebäude. IV. 1137 gegen dieselbe erklären sich die zu Franckfurt am Mäyn versammlete Gesandten der Evangelischen Fürsten und Stände des Ober-Rheinischen Cräyßes, daß sie alle Cräyß-Acten so lange vor ungültig hielten, als etwas von dem Catholischen Directorio, mit Ausschliessung des Evangelischen Condirectorii, vorgenommen IVwürde. IV. 1144 dieselbe ersuchet der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg, daß von Reichs wegen ein gewisser Schluß, wegen Besetzung Philippsburg und anderer Festungen, möchte gemachet werden. IV. 1149 dieselbe ersuchet der Magistrat zu Wetzlar, die vorhabende Translation des Cammer-Gerichts von Wetzlar zu hintertreiben. IV. 1150 bey denselben bittet der Magistrat zu Worms um Beysteuer, zu Erbauung der gemeinen Stadt-Gebäude. IV 1199 dieselbe ersuchet der Marggraf Friedrich Magnus zu Baden-Durlach, daß sie in dem, wegen Cession des Fort de Kehl, an Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden-Baden, und seine Descendenten abgefasten Reichs-Gutachten, das Erb-Recht auch auf die Baden-Durlachische Linie extendiren möchte. IV. 1212 bey derselben bedancket sich Johann Carl von Thüngen vor die ihm aufgetragene Commendanten-Stelle zu Philippsburg, und bittet, vor seine Unterhaltung zu sorgen. V. 1 dieselbe bittet der Qvedlinburgische Gesandte, Reich-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1155>, abgerufen am 24.11.2024.