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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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littenen Schadens um Moderirung seines Matricular-Anschlags. IV. 839 dieselbe ersuchet das Dom-Capitul zu Worms, die Verordnung ergehen zu lassen, daß bey dem Reichs-Städtischen Collegio von dem zu Franckfurt am Mäyn befindlichen wenigen Rathmannen der Stadt Worms, keine Schreiben mit der Subscription Stadt- und Bürgermeister angenommen werden möchten. IV. 991 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm ersuchet, sich nachdrücklich zu bemühen, daß Straßburg von der Cron Franckreich dem Römischen Reiche in Statu quo restituiret werden müsse. IV. 1027 derselben notificiret Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, daß er in die Possession der Mecklenburg-Güstrauischen Lande immittiret worden. IV. 1081 wird von dem Cammer-Gerichte zu Wetzlar ersuchet, seine von der Cron Franckreich zu fodern habende Satisfaction bestens zu befördern. IV. 1096 wird von dem Magistrat derer Reichs-Städte, Gengenbach und Offenburg, ersuchet, bey instehenden Friedens-Tractaten auf ihre von Franckreich zu fodern habende Satisfaction, ingleichen auf die Moderation ihres Reichs-Anschlags bedacht zu seyn. IV. 1098. 1104. derselben recommandiret Fürst Albrecht Ernst zu Oettingen seine Introduction in den Reichs-Fürsten-Rath. IV. 1107. VI. 883 dieselbe ersuchet Graf Wolffgang zu Oettingen-Wallerstein, die Fürstliche Oettingische Introduction in das Reichs-Fürstliche Collegium möglichst befördern zu helffen. IV. 1110 wird ersuchet, der Stadt Rothenberg an der Tauber, wegen erlittenen Brand-Schadens von Franckreich, Satisfaction zu verschaffen. IV. 1123 derselben recommandiret der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm die Beförderung des Puncti Securita-
littenen Schadens um Moderirung seines Matricular-Anschlags. IV. 839 dieselbe ersuchet das Dom-Capitul zu Worms, die Verordnung ergehen zu lassen, daß bey dem Reichs-Städtischen Collegio von dem zu Franckfurt am Mäyn befindlichen wenigen Rathmannen der Stadt Worms, keine Schreiben mit der Subscription Stadt- und Bürgermeister angenommen werden möchten. IV. 991 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm ersuchet, sich nachdrücklich zu bemühen, daß Straßburg von der Cron Franckreich dem Römischen Reiche in Statu quo restituiret werden müsse. IV. 1027 derselben notificiret Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, daß er in die Possession der Mecklenburg-Güstrauischen Lande immittiret worden. IV. 1081 wird von dem Cammer-Gerichte zu Wetzlar ersuchet, seine von der Cron Franckreich zu fodern habende Satisfaction bestens zu befördern. IV. 1096 wird von dem Magistrat derer Reichs-Städte, Gengenbach und Offenburg, ersuchet, bey instehenden Friedens-Tractaten auf ihre von Franckreich zu fodern habende Satisfaction, ingleichen auf die Moderation ihres Reichs-Anschlags bedacht zu seyn. IV. 1098. 1104. derselben recommandiret Fürst Albrecht Ernst zu Oettingen seine Introduction in den Reichs-Fürsten-Rath. IV. 1107. VI. 883 dieselbe ersuchet Graf Wolffgang zu Oettingen-Wallerstein, die Fürstliche Oettingische Introduction in das Reichs-Fürstliche Collegium möglichst befördern zu helffen. IV. 1110 wird ersuchet, der Stadt Rothenberg an der Tauber, wegen erlittenen Brand-Schadens von Franckreich, Satisfaction zu verschaffen. IV. 1123 derselben recommandiret der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm die Beförderung des Puncti Securita-
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[1154] littenen Schadens um Moderirung seines Matricular-Anschlags. IV. 839 dieselbe ersuchet das Dom-Capitul zu Worms, die Verordnung ergehen zu lassen, daß bey dem Reichs-Städtischen Collegio von dem zu Franckfurt am Mäyn befindlichen wenigen Rathmannen der Stadt Worms, keine Schreiben mit der Subscription Stadt- und Bürgermeister angenommen werden möchten. IV. 991 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm ersuchet, sich nachdrücklich zu bemühen, daß Straßburg von der Cron Franckreich dem Römischen Reiche in Statu quo restituiret werden müsse. IV. 1027 derselben notificiret Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, daß er in die Possession der Mecklenburg-Güstrauischen Lande immittiret worden. IV. 1081 wird von dem Cammer-Gerichte zu Wetzlar ersuchet, seine von der Cron Franckreich zu fodern habende Satisfaction bestens zu befördern. IV. 1096 wird von dem Magistrat derer Reichs-Städte, Gengenbach und Offenburg, ersuchet, bey instehenden Friedens-Tractaten auf ihre von Franckreich zu fodern habende Satisfaction, ingleichen auf die Moderation ihres Reichs-Anschlags bedacht zu seyn. IV. 1098. 1104. derselben recommandiret Fürst Albrecht Ernst zu Oettingen seine Introduction in den Reichs-Fürsten-Rath. IV. 1107. VI. 883 dieselbe ersuchet Graf Wolffgang zu Oettingen-Wallerstein, die Fürstliche Oettingische Introduction in das Reichs-Fürstliche Collegium möglichst befördern zu helffen. IV. 1110 wird ersuchet, der Stadt Rothenberg an der Tauber, wegen erlittenen Brand-Schadens von Franckreich, Satisfaction zu verschaffen. IV. 1123 derselben recommandiret der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm die Beförderung des Puncti Securita-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1154>, abgerufen am 24.11.2024.