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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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hard Schäffer, daß sie sich des Stiffts Qvedlinburg wegen des harten Chur-Brandenburgischen Verfahrens, in selbigen annehmen möchte. V. 54 bey derselben beklagt sich der Landgraf zu Hessen-Homburg über die Heßen-Darmstädische Invasion in das Amt Homburg, und bittet, ihm deswegen Satisfaction zu verschaffen. V. 103. seqq. 114. dieselbe ersuchet Pfaltz-Graf Christian zu Birckenfeld, ihren hohen Herren Principalen die ihnen von ihm wegen der Veldentzischen Successions-Sache gemachten falschen Impressionen zu benehmen. V. 119 bey derselben beschweret sich das Cammer-Gerichte zu Wetzler über die von dem Bischoff Friedrich Christian zu Münster, wider das in der Gehmischen Sache gefällte Urtheil, gesuchte Revision. V. 168 wird von den Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden-Baden ersuchet, wegen Besetz- und Versorgung derer Festung Philippsburg und Kehl einen zulänglichen Schluß zu fassen. V. 189. 218 denselben berichtet der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm daß sie bey aussenbleibender Versorgung des Forts de Kehl ihre Cräyß-Trouppen aus selbigen ziehen wolten. V. 536 dieselbe bitten die Staaten der vereinigten Niederlande, daß die Chur-Fürsten und Stände des Römischen Reichs in die zwischen den Käyser, Engelland und ihnen der Spanischen Succession halber, geschlossene Allianz treten möchten. V. 409 derselben notificiren vorgedachte Staaten, daß sie den Krieg wider Franckreich und Spanien declariret, und ermahnen sie zu gleicher Resolution. V. 583 dieselbe ersuchen die Hertzoge Ernst zu Sachsen und Hildburgshausen, und Johan Ernst zu Sachsen-Saalfeld, daß der Baron von Hagen, wenn er wegen des Fürstlichen Coburgischen Voti nur von ihrem Herr Bruder, Hertzog Bernhard zu Sachsen-Meinungen und nicht zugleich von ihnen eine Vollmacht producirte, nicht admittiret möchte werden. V. 593
hard Schäffer, daß sie sich des Stiffts Qvedlinburg wegen des harten Chur-Brandenburgischen Verfahrens, in selbigen annehmen möchte. V. 54 bey derselben beklagt sich der Landgraf zu Hessen-Homburg über die Heßen-Darmstädische Invasion in das Amt Homburg, und bittet, ihm deswegen Satisfaction zu verschaffen. V. 103. seqq. 114. dieselbe ersuchet Pfaltz-Graf Christian zu Birckenfeld, ihren hohen Herren Principalen die ihnen von ihm wegen der Veldentzischen Successions-Sache gemachten falschen Impressionen zu benehmen. V. 119 bey derselben beschweret sich das Cammer-Gerichte zu Wetzler über die von dem Bischoff Friedrich Christian zu Münster, wider das in der Gehmischen Sache gefällte Urtheil, gesuchte Revision. V. 168 wird von den Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden-Baden ersuchet, wegen Besetz- und Versorgung derer Festung Philippsburg und Kehl einen zulänglichen Schluß zu fassen. V. 189. 218 denselben berichtet der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm daß sie bey aussenbleibender Versorgung des Forts de Kehl ihre Cräyß-Trouppen aus selbigen ziehen wolten. V. 536 dieselbe bitten die Staaten der vereinigten Niederlande, daß die Chur-Fürsten und Stände des Römischen Reichs in die zwischen den Käyser, Engelland und ihnen der Spanischen Succession halber, geschlossene Allianz treten möchten. V. 409 derselben notificiren vorgedachte Staaten, daß sie den Krieg wider Franckreich und Spanien declariret, und ermahnen sie zu gleicher Resolution. V. 583 dieselbe ersuchen die Hertzoge Ernst zu Sachsen und Hildburgshausen, und Johan Ernst zu Sachsen-Saalfeld, daß der Baron von Hagen, wenn er wegen des Fürstlichen Coburgischen Voti nur von ihrem Herr Bruder, Hertzog Bernhard zu Sachsen-Meinungen und nicht zugleich von ihnen eine Vollmacht producirte, nicht admittiret möchte werden. V. 593
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                     114. dieselbe ersuchet Pfaltz-Graf Christian zu Birckenfeld, ihren hohen Herren
                     Principalen die ihnen von ihm wegen der Veldentzischen Successions-Sache
                     gemachten falschen Impressionen zu benehmen. V. 119 bey derselben beschweret
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                     gesuchte Revision. V. 168 wird von den Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden-Baden
                     ersuchet, wegen Besetz- und Versorgung derer Festung Philippsburg und Kehl einen
                     zulänglichen Schluß zu fassen. V. 189. 218 denselben berichtet der Schwäbische
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                     ihre Cräyß-Trouppen aus selbigen ziehen wolten. V. 536 dieselbe bitten die
                     Staaten der vereinigten Niederlande, daß die Chur-Fürsten und Stände des
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                     declariret, und ermahnen sie zu gleicher Resolution. V. 583 dieselbe ersuchen
                     die Hertzoge Ernst zu Sachsen und Hildburgshausen, und Johan Ernst zu
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[1156] hard Schäffer, daß sie sich des Stiffts Qvedlinburg wegen des harten Chur-Brandenburgischen Verfahrens, in selbigen annehmen möchte. V. 54 bey derselben beklagt sich der Landgraf zu Hessen-Homburg über die Heßen-Darmstädische Invasion in das Amt Homburg, und bittet, ihm deswegen Satisfaction zu verschaffen. V. 103. seqq. 114. dieselbe ersuchet Pfaltz-Graf Christian zu Birckenfeld, ihren hohen Herren Principalen die ihnen von ihm wegen der Veldentzischen Successions-Sache gemachten falschen Impressionen zu benehmen. V. 119 bey derselben beschweret sich das Cammer-Gerichte zu Wetzler über die von dem Bischoff Friedrich Christian zu Münster, wider das in der Gehmischen Sache gefällte Urtheil, gesuchte Revision. V. 168 wird von den Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden-Baden ersuchet, wegen Besetz- und Versorgung derer Festung Philippsburg und Kehl einen zulänglichen Schluß zu fassen. V. 189. 218 denselben berichtet der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm daß sie bey aussenbleibender Versorgung des Forts de Kehl ihre Cräyß-Trouppen aus selbigen ziehen wolten. V. 536 dieselbe bitten die Staaten der vereinigten Niederlande, daß die Chur-Fürsten und Stände des Römischen Reichs in die zwischen den Käyser, Engelland und ihnen der Spanischen Succession halber, geschlossene Allianz treten möchten. V. 409 derselben notificiren vorgedachte Staaten, daß sie den Krieg wider Franckreich und Spanien declariret, und ermahnen sie zu gleicher Resolution. V. 583 dieselbe ersuchen die Hertzoge Ernst zu Sachsen und Hildburgshausen, und Johan Ernst zu Sachsen-Saalfeld, daß der Baron von Hagen, wenn er wegen des Fürstlichen Coburgischen Voti nur von ihrem Herr Bruder, Hertzog Bernhard zu Sachsen-Meinungen und nicht zugleich von ihnen eine Vollmacht producirte, nicht admittiret möchte werden. V. 593

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1156>, abgerufen am 24.11.2024.