Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
gegen
selbe deduciret Hertzog Christian Ludwig zu Mecklenburg-Schwerin seine
Praetension an die Sachsen-Lauenburgischen Lande, und bittet, ihn dabey zu
mainteniren. VIII. 323 gegen dieselbe deduciret auch Hertzog Gustav Adolph zu
Mecklenburg-Güstrau seine Praetension an das Hertzogthum Sachsen-Lauenburg, und
bittet zu deren Erhaltung um ein gewieriges Reichs-Conclusum. VIII. 337 dieselbe
ersuchet Marggraf Friedrich Magnus zu Baden-Durlach, ihm durch einen allgemeinen
Reichs-Schluß die Versicherung zu geben, daß er bey künfftigen
Friedens-Tractaten, in den völligen Besitz seiner Lande restituiret, und ihm der
erlittene Schaden ersetzet werden solle. VIII. 334 bey derselben beschweret sich
Graf Emich Christian zu Leiningen-Dachsburg, über die Drangsalen, die ihm sein
Herr Vetter, Graf Johann Carl August zu Leiningen-Heidesheim angethan, und
bittet um kräfftigen Schutz wider denselben. VIII. 347 bey demselben beschweren
sich die Grafen zu Hohenlohe-Neuenstein, über die von Graf Ludwig Eberhardten zu
Leiningen, wider sie vorgenommene Spoliation, und bitten um Satisfaction. VIII.
351 wird von dem Cammer-Gerichte zu Wetzlar ersuchet, seine Translation an einen
beqvemen Ort bestens zu befördern. IV. 833. 1136 derselben remonstriret der
Magistrat zu Schweinfurt, daß die Stadt Schweinfurt zur Reception des
Cammer-Gerichts im geringsten nicht geschickt sey. VIII. 382 wird von dem
Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm ersuchet, bey dem Käyser und ihren Principalen
zu affectuiren, daß der Schwäbische Cräyß mit allzu schwerer Qvartierungs-Last
verschonet werden möge. IV. 835 dieselbe ersuchet Bischoff Johann Ludwig zu
Lüttich, wegen des in seinem Stifft, und besonders durch die Frantzösische
Bombardirung in der Stadt Lüttich, er-
gegen
selbe deduciret Hertzog Christian Ludwig zu Mecklenburg-Schwerin seine
Praetension an die Sachsen-Lauenburgischen Lande, und bittet, ihn dabey zu
mainteniren. VIII. 323 gegen dieselbe deduciret auch Hertzog Gustav Adolph zu
Mecklenburg-Güstrau seine Praetension an das Hertzogthum Sachsen-Lauenburg, und
bittet zu deren Erhaltung um ein gewieriges Reichs-Conclusum. VIII. 337 dieselbe
ersuchet Marggraf Friedrich Magnus zu Baden-Durlach, ihm durch einen allgemeinen
Reichs-Schluß die Versicherung zu geben, daß er bey künfftigen
Friedens-Tractaten, in den völligen Besitz seiner Lande restituiret, und ihm der
erlittene Schaden ersetzet werden solle. VIII. 334 bey derselben beschweret sich
Graf Emich Christian zu Leiningen-Dachsburg, über die Drangsalen, die ihm sein
Herr Vetter, Graf Johann Carl August zu Leiningen-Heidesheim angethan, und
bittet um kräfftigen Schutz wider denselben. VIII. 347 bey demselben beschweren
sich die Grafen zu Hohenlohe-Neuenstein, über die von Graf Ludwig Eberhardten zu
Leiningen, wider sie vorgenommene Spoliation, und bitten um Satisfaction. VIII.
351 wird von dem Cammer-Gerichte zu Wetzlar ersuchet, seine Translation an einen
beqvemen Ort bestens zu befördern. IV. 833. 1136 derselben remonstriret der
Magistrat zu Schweinfurt, daß die Stadt Schweinfurt zur Reception des
Cammer-Gerichts im geringsten nicht geschickt sey. VIII. 382 wird von dem
Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm ersuchet, bey dem Käyser und ihren Principalen
zu affectuiren, daß der Schwäbische Cräyß mit allzu schwerer Qvartierungs-Last
verschonet werden möge. IV. 835 dieselbe ersuchet Bischoff Johann Ludwig zu
Lüttich, wegen des in seinem Stifft, und besonders durch die Frantzösische
Bombardirung in der Stadt Lüttich, er-
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gegen selbe deduciret Hertzog Christian Ludwig zu Mecklenburg-Schwerin seine Praetension an die Sachsen-Lauenburgischen Lande, und bittet, ihn dabey zu mainteniren. VIII. 323 gegen dieselbe deduciret auch Hertzog Gustav Adolph zu Mecklenburg-Güstrau seine Praetension an das Hertzogthum Sachsen-Lauenburg, und bittet zu deren Erhaltung um ein gewieriges Reichs-Conclusum. VIII. 337 dieselbe ersuchet Marggraf Friedrich Magnus zu Baden-Durlach, ihm durch einen allgemeinen Reichs-Schluß die Versicherung zu geben, daß er bey künfftigen Friedens-Tractaten, in den völligen Besitz seiner Lande restituiret, und ihm der erlittene Schaden ersetzet werden solle. VIII. 334 bey derselben beschweret sich Graf Emich Christian zu Leiningen-Dachsburg, über die Drangsalen, die ihm sein Herr Vetter, Graf Johann Carl August zu Leiningen-Heidesheim angethan, und bittet um kräfftigen Schutz wider denselben. VIII. 347 bey demselben beschweren sich die Grafen zu Hohenlohe-Neuenstein, über die von Graf Ludwig Eberhardten zu Leiningen, wider sie vorgenommene Spoliation, und bitten um Satisfaction. VIII. 351 wird von dem Cammer-Gerichte zu Wetzlar ersuchet, seine Translation an einen beqvemen Ort bestens zu befördern. IV. 833. 1136 derselben remonstriret der Magistrat zu Schweinfurt, daß die Stadt Schweinfurt zur Reception des Cammer-Gerichts im geringsten nicht geschickt sey. VIII. 382 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm ersuchet, bey dem Käyser und ihren Principalen zu affectuiren, daß der Schwäbische Cräyß mit allzu schwerer Qvartierungs-Last verschonet werden möge. IV. 835 dieselbe ersuchet Bischoff Johann Ludwig zu Lüttich, wegen des in seinem Stifft, und besonders durch die Frantzösische Bombardirung in der Stadt Lüttich, er-
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