Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
zu gedencken, sondern den Käyser vielmehr,
vermöge der Erb-Vereinigung, mit thätlicher Hülffe an die Hand zu gehen, und die
in Frantzösischen Diensten stehende Schweitzer zu avociren. IV. 691. seqq.
derselben berichtet Marggraf Friedrich Magnus zu Baden-Durlach die von denen
Frantzosen in seinen Landen verübte Grausamkeiten, und bittet um Moderirung
seiner Reichs- und Cräyß-Praestationen. IV. 702 derselben recommandiren die
ausschreibende Fürsten des Fränckischen Cräyßes der Stadt Rothenberg an der
Tauber Matricular-Moderations-Ansuchen. VIII. 314 wird von dem Magistrat zu
Worms um eine Reichs-Beysteuer ersuchet zu Wieder-Aufbauung der von denen in
Grund ruinirten Stadt. IV. 727 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm
ersuchet, die Reichs-Guarantie, wegen des von dem Schwäbischen Cräyße
hergegebenen Geschützes, auszuwürcken. IV. 737 derselben berichten die nach
Heydelberg geflüchteten Bürgermeister und Raths-Verwandten der Stadt Speyer, die
von denen Frantzosen verursachte Zerstörung ihrer Stadt, und bitten um eine
Reichs-Beysteuer, zu Wieder-Aufbauung derselben. IV. 741 gegen dieselben
bedancket sich der Speyerische Magistrat vor die ausgewürckte Beysteuer, und
bittet, es noch so weit bey dem Käyser zu bringen, daß die wieder anbauende
Bürger mit einer Reichs-Befreyung von allen Kriegs-Beschwerden soulagiret werden
möchten. IV. 750 dieselbe ersuchen die zu Franckfurt befindliche Assessores des
Cammer-Gerichts, daß sie ihm zu Erstattung derer auf die wegen der Frantzosen
Einfall vorgenommene Translation des Cammer-Gerichts nach Franckfurt gewendeten
Unkosten verhelffen möge. IV. 756
zu gedencken, sondern den Käyser vielmehr,
vermöge der Erb-Vereinigung, mit thätlicher Hülffe an die Hand zu gehen, und die
in Frantzösischen Diensten stehende Schweitzer zu avociren. IV. 691. seqq.
derselben berichtet Marggraf Friedrich Magnus zu Baden-Durlach die von denen
Frantzosen in seinen Landen verübte Grausamkeiten, und bittet um Moderirung
seiner Reichs- und Cräyß-Praestationen. IV. 702 derselben recommandiren die
ausschreibende Fürsten des Fränckischen Cräyßes der Stadt Rothenberg an der
Tauber Matricular-Moderations-Ansuchen. VIII. 314 wird von dem Magistrat zu
Worms um eine Reichs-Beysteuer ersuchet zu Wieder-Aufbauung der von denen in
Grund ruinirten Stadt. IV. 727 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm
ersuchet, die Reichs-Guarantie, wegen des von dem Schwäbischen Cräyße
hergegebenen Geschützes, auszuwürcken. IV. 737 derselben berichten die nach
Heydelberg geflüchteten Bürgermeister und Raths-Verwandten der Stadt Speyer, die
von denen Frantzosen verursachte Zerstörung ihrer Stadt, und bitten um eine
Reichs-Beysteuer, zu Wieder-Aufbauung derselben. IV. 741 gegen dieselben
bedancket sich der Speyerische Magistrat vor die ausgewürckte Beysteuer, und
bittet, es noch so weit bey dem Käyser zu bringen, daß die wieder anbauende
Bürger mit einer Reichs-Befreyung von allen Kriegs-Beschwerden soulagiret werden
möchten. IV. 750 dieselbe ersuchen die zu Franckfurt befindliche Assessores des
Cammer-Gerichts, daß sie ihm zu Erstattung derer auf die wegen der Frantzosen
Einfall vorgenommene Translation des Cammer-Gerichts nach Franckfurt gewendeten
Unkosten verhelffen möge. IV. 756
<TEI> <text> <body> <div> <l><pb facs="#f1152"/> zu gedencken, sondern den Käyser vielmehr, vermöge der Erb-Vereinigung, mit thätlicher Hülffe an die Hand zu gehen, und die in Frantzösischen Diensten stehende Schweitzer zu avociren. IV. 691. seqq. derselben berichtet Marggraf Friedrich Magnus zu Baden-Durlach die von denen Frantzosen in seinen Landen verübte Grausamkeiten, und bittet um Moderirung seiner Reichs- und Cräyß-Praestationen. IV. 702 derselben recommandiren die ausschreibende Fürsten des Fränckischen Cräyßes der Stadt Rothenberg an der Tauber Matricular-Moderations-Ansuchen. VIII. 314 wird von dem Magistrat zu Worms um eine Reichs-Beysteuer ersuchet zu Wieder-Aufbauung der von denen in Grund ruinirten Stadt. IV. 727 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm ersuchet, die Reichs-Guarantie, wegen des von dem Schwäbischen Cräyße hergegebenen Geschützes, auszuwürcken. IV. 737 derselben berichten die nach Heydelberg geflüchteten Bürgermeister und Raths-Verwandten der Stadt Speyer, die von denen Frantzosen verursachte Zerstörung ihrer Stadt, und bitten um eine Reichs-Beysteuer, zu Wieder-Aufbauung derselben. IV. 741 gegen dieselben bedancket sich der Speyerische Magistrat vor die ausgewürckte Beysteuer, und bittet, es noch so weit bey dem Käyser zu bringen, daß die wieder anbauende Bürger mit einer Reichs-Befreyung von allen Kriegs-Beschwerden soulagiret werden möchten. IV. 750 dieselbe ersuchen die zu Franckfurt befindliche Assessores des Cammer-Gerichts, daß sie ihm zu Erstattung derer auf die wegen der Frantzosen Einfall vorgenommene Translation des Cammer-Gerichts nach Franckfurt gewendeten Unkosten verhelffen möge. IV. 756 </l> </div> </body> </text> </TEI> [1152]
zu gedencken, sondern den Käyser vielmehr, vermöge der Erb-Vereinigung, mit thätlicher Hülffe an die Hand zu gehen, und die in Frantzösischen Diensten stehende Schweitzer zu avociren. IV. 691. seqq. derselben berichtet Marggraf Friedrich Magnus zu Baden-Durlach die von denen Frantzosen in seinen Landen verübte Grausamkeiten, und bittet um Moderirung seiner Reichs- und Cräyß-Praestationen. IV. 702 derselben recommandiren die ausschreibende Fürsten des Fränckischen Cräyßes der Stadt Rothenberg an der Tauber Matricular-Moderations-Ansuchen. VIII. 314 wird von dem Magistrat zu Worms um eine Reichs-Beysteuer ersuchet zu Wieder-Aufbauung der von denen in Grund ruinirten Stadt. IV. 727 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm ersuchet, die Reichs-Guarantie, wegen des von dem Schwäbischen Cräyße hergegebenen Geschützes, auszuwürcken. IV. 737 derselben berichten die nach Heydelberg geflüchteten Bürgermeister und Raths-Verwandten der Stadt Speyer, die von denen Frantzosen verursachte Zerstörung ihrer Stadt, und bitten um eine Reichs-Beysteuer, zu Wieder-Aufbauung derselben. IV. 741 gegen dieselben bedancket sich der Speyerische Magistrat vor die ausgewürckte Beysteuer, und bittet, es noch so weit bey dem Käyser zu bringen, daß die wieder anbauende Bürger mit einer Reichs-Befreyung von allen Kriegs-Beschwerden soulagiret werden möchten. IV. 750 dieselbe ersuchen die zu Franckfurt befindliche Assessores des Cammer-Gerichts, daß sie ihm zu Erstattung derer auf die wegen der Frantzosen Einfall vorgenommene Translation des Cammer-Gerichts nach Franckfurt gewendeten Unkosten verhelffen möge. IV. 756
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |