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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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die Cron Franckreich Chur Pfaltz und andern Reichs-Ständen zugefügten Beschwerden, und recommandiren deren baldige Remedirung. III. 1008 dieselbe bittet das Schwäbische Cräyß-ausschreib-Amt, der Stadt Ulm einige Minderung ihres Reichs-Contingents zu gönnen. III. 1021 bey derselben intercediren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräyßes vor des Teutschen Ritter-Ordens Balley Elsaß und Burgund, daß selbiger einige Moderation ihres Reichs-Anschlags wiederfahren möge. III. 1023 derselben berichtet die Frau Wild- und Rhein-Gräfin, daß die Frantzosen das Schloß Oberstein occupiret, und bittet um Hülffe. III. 1025 erhält von der Stadt Schwäbisch-Hall die betrübte Nachricht, daß ein grosser Theil in Feuer aufgangen, und wird gebeten, bey künfftigen Reichs-Anlagen darauf zu reflectiren. III. 1031 bey derselben beschweret sich Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg über die Herren Directores im Fürsten Rath, daß die Raths-Gänge in demselben, wegen der Session dero Hertzogthums Magdeburg verzögert würden. III. 1034 derselben notificiret Hertzog Friedrich Carl zu Würtemberg den höchst gefährlichen Zustand der gefürsteten Reichs-Grafschafft Mömpelgard, und bittet um Rath und Beystand wider die Cron Franckreich. III. 1038 ihr soll der Käyserliche Principal-Commissarius die glückliche Entbindung der Römischen Käyserin berichten. III. 1041 erhält von denen Wild- und Rhein-Grafen Nachricht, daß der Frantzösische Capitain Simon Kyrburg, als ein vermeintes Verdünisches Lehn, in Besitz genommen, und wird gebeten, es zu excusiren, wenn sie, aus Noth, eine unangenehme Resolution fassen müsten. III. 1057 wird von dem Fränckischen Cräyß-Ausschreib-Amt gebeten, der Käyserlichen Majestät, vermittelst eines
die Cron Franckreich Chur Pfaltz und andern Reichs-Ständen zugefügten Beschwerden, und recommandiren deren baldige Remedirung. III. 1008 dieselbe bittet das Schwäbische Cräyß-ausschreib-Amt, der Stadt Ulm einige Minderung ihres Reichs-Contingents zu gönnen. III. 1021 bey derselben intercediren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräyßes vor des Teutschen Ritter-Ordens Balley Elsaß und Burgund, daß selbiger einige Moderation ihres Reichs-Anschlags wiederfahren möge. III. 1023 derselben berichtet die Frau Wild- und Rhein-Gräfin, daß die Frantzosen das Schloß Oberstein occupiret, und bittet um Hülffe. III. 1025 erhält von der Stadt Schwäbisch-Hall die betrübte Nachricht, daß ein grosser Theil in Feuer aufgangen, und wird gebeten, bey künfftigen Reichs-Anlagen darauf zu reflectiren. III. 1031 bey derselben beschweret sich Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg über die Herren Directores im Fürsten Rath, daß die Raths-Gänge in demselben, wegen der Session dero Hertzogthums Magdeburg verzögert würden. III. 1034 derselben notificiret Hertzog Friedrich Carl zu Würtemberg den höchst gefährlichen Zustand der gefürsteten Reichs-Grafschafft Mömpelgard, und bittet um Rath und Beystand wider die Cron Franckreich. III. 1038 ihr soll der Käyserliche Principal-Commissarius die glückliche Entbindung der Römischen Käyserin berichten. III. 1041 erhält von denen Wild- und Rhein-Grafen Nachricht, daß der Frantzösische Capitain Simon Kyrburg, als ein vermeintes Verdünisches Lehn, in Besitz genommen, und wird gebeten, es zu excusiren, wenn sie, aus Noth, eine unangenehme Resolution fassen müsten. III. 1057 wird von dem Fränckischen Cräyß-Ausschreib-Amt gebeten, der Käyserlichen Majestät, vermittelst eines
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                     des Teutschen Ritter-Ordens Balley Elsaß und Burgund, daß selbiger einige
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                     Oberstein occupiret, und bittet um Hülffe. III. 1025 erhält von der Stadt
                     Schwäbisch-Hall die betrübte Nachricht, daß ein grosser Theil in Feuer
                     aufgangen, und wird gebeten, bey künfftigen Reichs-Anlagen darauf zu
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                     zu Brandenburg über die Herren Directores im Fürsten Rath, daß die Raths-Gänge
                     in demselben, wegen der Session dero Hertzogthums Magdeburg verzögert würden.
                     III. 1034 derselben notificiret Hertzog Friedrich Carl zu Würtemberg den höchst
                     gefährlichen Zustand der gefürsteten Reichs-Grafschafft Mömpelgard, und bittet
                     um Rath und Beystand wider die Cron Franckreich. III. 1038 ihr soll der
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                     daß der Frantzösische Capitain Simon Kyrburg, als ein vermeintes Verdünisches
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[1149] die Cron Franckreich Chur Pfaltz und andern Reichs-Ständen zugefügten Beschwerden, und recommandiren deren baldige Remedirung. III. 1008 dieselbe bittet das Schwäbische Cräyß-ausschreib-Amt, der Stadt Ulm einige Minderung ihres Reichs-Contingents zu gönnen. III. 1021 bey derselben intercediren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräyßes vor des Teutschen Ritter-Ordens Balley Elsaß und Burgund, daß selbiger einige Moderation ihres Reichs-Anschlags wiederfahren möge. III. 1023 derselben berichtet die Frau Wild- und Rhein-Gräfin, daß die Frantzosen das Schloß Oberstein occupiret, und bittet um Hülffe. III. 1025 erhält von der Stadt Schwäbisch-Hall die betrübte Nachricht, daß ein grosser Theil in Feuer aufgangen, und wird gebeten, bey künfftigen Reichs-Anlagen darauf zu reflectiren. III. 1031 bey derselben beschweret sich Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg über die Herren Directores im Fürsten Rath, daß die Raths-Gänge in demselben, wegen der Session dero Hertzogthums Magdeburg verzögert würden. III. 1034 derselben notificiret Hertzog Friedrich Carl zu Würtemberg den höchst gefährlichen Zustand der gefürsteten Reichs-Grafschafft Mömpelgard, und bittet um Rath und Beystand wider die Cron Franckreich. III. 1038 ihr soll der Käyserliche Principal-Commissarius die glückliche Entbindung der Römischen Käyserin berichten. III. 1041 erhält von denen Wild- und Rhein-Grafen Nachricht, daß der Frantzösische Capitain Simon Kyrburg, als ein vermeintes Verdünisches Lehn, in Besitz genommen, und wird gebeten, es zu excusiren, wenn sie, aus Noth, eine unangenehme Resolution fassen müsten. III. 1057 wird von dem Fränckischen Cräyß-Ausschreib-Amt gebeten, der Käyserlichen Majestät, vermittelst eines

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1149>, abgerufen am 11.06.2024.