daß dieses höchste Gerichte
von allen Kriegs-Beschwerden examiniret bleiben möchte. III. 170 derselben
stellet Churfürst Carl Ludwig zu Pfaltz die in seinen Landen geschehene
Frantzösische Gewaltthätigkeiten beweglich vor, und bittet um schleunige
Reichs-Hülffe. III. 174 gegen dieselbe bedancket sich Chur Pfaltz vor die
procurirte Reichs-Hülffe, und bittet die Armeen mit allen Requisitis zu
versehen, auch dem Feinde keine Zufuhre zu gestatten. III. 178 wird von dem
Fränckischen Cräyß-ausschreib-Amt ersucht, solchen Cräyß auf den Nothfall nicht
Hülffloß zu lassen, sondern selbigem vielmehr mit einer erklecklichen Macht zu
succurriren. III. 237 denselben bittet der Nieder-Sächsische Cräyß, es dahin
richten zu helffen, daß solcher Cräyß in gefährliche Kriege nicht impliciret
werden möge. III. 242 dieselbe ersuchet der Käyserliche und des Reichs
Feld-Marschall, daran zu seyn, daß die Kriegs-Operationes nicht im Stecken
gelassen werden mögen. III. 246 derselben notificiret der
Reichs-General-Feld-Marschall, daß er sich in die Chur begeben, und dem Hertzoge
zu Sachsen-Lauenburg das Interims-Commando über die Reichs-Armee anvertrauet.
III. 270 wird von Chur Pfaltz ersucht, die Stadt Speyer zu Entrichtung
desjenigen anzuhalten, was sie ihm, vermöge Schirm-Vereins, schuldig. III. 272
bey derselben beschweret sich der Magistrat zu Schwäbischen Hall über die
allzugrosse Einqvartierung, und bittet deswegen um Erleichterung. III. 321
bittet den Käyserlichen Principal-Commissarium, Bischoff Marquarden zu
Eichstädt, seine Rückkunfft nach Regenspurg zu beschleunigen. III. 329 bey
derselben thut Herr Qvirin von Hohnstädt Ansuchung um die
Reichs-General-Qvartiermeister-Charge. III. 331 derselben communiciret Graf
Wolff zu Oettingen-Wallerstein die Käyserlich Declaration, daß Graf Albrecht
Ernsts zu Oettingen Erhöhung in den Fürsten-Stand dem Gräflichen Hause Oettingen
nicht praeju-
daß dieses höchste Gerichte
von allen Kriegs-Beschwerden examiniret bleiben möchte. III. 170 derselben
stellet Churfürst Carl Ludwig zu Pfaltz die in seinen Landen geschehene
Frantzösische Gewaltthätigkeiten beweglich vor, und bittet um schleunige
Reichs-Hülffe. III. 174 gegen dieselbe bedancket sich Chur Pfaltz vor die
procurirte Reichs-Hülffe, und bittet die Armeen mit allen Requisitis zu
versehen, auch dem Feinde keine Zufuhre zu gestatten. III. 178 wird von dem
Fränckischen Cräyß-ausschreib-Amt ersucht, solchen Cräyß auf den Nothfall nicht
Hülffloß zu lassen, sondern selbigem vielmehr mit einer erklecklichen Macht zu
succurriren. III. 237 denselben bittet der Nieder-Sächsische Cräyß, es dahin
richten zu helffen, daß solcher Cräyß in gefährliche Kriege nicht impliciret
werden möge. III. 242 dieselbe ersuchet der Käyserliche und des Reichs
Feld-Marschall, daran zu seyn, daß die Kriegs-Operationes nicht im Stecken
gelassen werden mögen. III. 246 derselben notificiret der
Reichs-General-Feld-Marschall, daß er sich in die Chur begeben, und dem Hertzoge
zu Sachsen-Lauenburg das Interims-Commando über die Reichs-Armée anvertrauet.
III. 270 wird von Chur Pfaltz ersucht, die Stadt Speyer zu Entrichtung
desjenigen anzuhalten, was sie ihm, vermöge Schirm-Vereins, schuldig. III. 272
bey derselben beschweret sich der Magistrat zu Schwäbischen Hall über die
allzugrosse Einqvartierung, und bittet deswegen um Erleichterung. III. 321
bittet den Käyserlichen Principal-Commissarium, Bischoff Marquarden zu
Eichstädt, seine Rückkunfft nach Regenspurg zu beschleunigen. III. 329 bey
derselben thut Herr Qvirin von Hohnstädt Ansuchung um die
Reichs-General-Qvartiermeister-Charge. III. 331 derselben communiciret Graf
Wolff zu Oettingen-Wallerstein die Käyserlich Declaration, daß Graf Albrecht
Ernsts zu Oettingen Erhöhung in den Fürsten-Stand dem Gräflichen Hause Oettingen
nicht praeju-
<TEI><text><body><div><l><pbfacs="#f1143"/>
daß dieses höchste Gerichte
von allen Kriegs-Beschwerden examiniret bleiben möchte. III. 170 derselben
stellet Churfürst Carl Ludwig zu Pfaltz die in seinen Landen geschehene
Frantzösische Gewaltthätigkeiten beweglich vor, und bittet um schleunige
Reichs-Hülffe. III. 174 gegen dieselbe bedancket sich Chur Pfaltz vor die
procurirte Reichs-Hülffe, und bittet die Armeen mit allen Requisitis zu
versehen, auch dem Feinde keine Zufuhre zu gestatten. III. 178 wird von dem
Fränckischen Cräyß-ausschreib-Amt ersucht, solchen Cräyß auf den Nothfall nicht
Hülffloß zu lassen, sondern selbigem vielmehr mit einer erklecklichen Macht zu
succurriren. III. 237 denselben bittet der Nieder-Sächsische Cräyß, es dahin
richten zu helffen, daß solcher Cräyß in gefährliche Kriege nicht impliciret
werden möge. III. 242 dieselbe ersuchet der Käyserliche und des Reichs
Feld-Marschall, daran zu seyn, daß die Kriegs-Operationes nicht im Stecken
gelassen werden mögen. III. 246 derselben notificiret der
Reichs-General-Feld-Marschall, daß er sich in die Chur begeben, und dem Hertzoge
zu Sachsen-Lauenburg das Interims-Commando über die Reichs-Armée anvertrauet.
III. 270 wird von Chur Pfaltz ersucht, die Stadt Speyer zu Entrichtung
desjenigen anzuhalten, was sie ihm, vermöge Schirm-Vereins, schuldig. III. 272
bey derselben beschweret sich der Magistrat zu Schwäbischen Hall über die
allzugrosse Einqvartierung, und bittet deswegen um Erleichterung. III. 321
bittet den Käyserlichen Principal-Commissarium, Bischoff Marquarden zu
Eichstädt, seine Rückkunfft nach Regenspurg zu beschleunigen. III. 329 bey
derselben thut Herr Qvirin von Hohnstädt Ansuchung um die
Reichs-General-Qvartiermeister-Charge. III. 331 derselben communiciret Graf
Wolff zu Oettingen-Wallerstein die Käyserlich Declaration, daß Graf Albrecht
Ernsts zu Oettingen Erhöhung in den Fürsten-Stand dem Gräflichen Hause Oettingen
nicht praeju-
</l></div></body></text></TEI>
[1143]
daß dieses höchste Gerichte von allen Kriegs-Beschwerden examiniret bleiben möchte. III. 170 derselben stellet Churfürst Carl Ludwig zu Pfaltz die in seinen Landen geschehene Frantzösische Gewaltthätigkeiten beweglich vor, und bittet um schleunige Reichs-Hülffe. III. 174 gegen dieselbe bedancket sich Chur Pfaltz vor die procurirte Reichs-Hülffe, und bittet die Armeen mit allen Requisitis zu versehen, auch dem Feinde keine Zufuhre zu gestatten. III. 178 wird von dem Fränckischen Cräyß-ausschreib-Amt ersucht, solchen Cräyß auf den Nothfall nicht Hülffloß zu lassen, sondern selbigem vielmehr mit einer erklecklichen Macht zu succurriren. III. 237 denselben bittet der Nieder-Sächsische Cräyß, es dahin richten zu helffen, daß solcher Cräyß in gefährliche Kriege nicht impliciret werden möge. III. 242 dieselbe ersuchet der Käyserliche und des Reichs Feld-Marschall, daran zu seyn, daß die Kriegs-Operationes nicht im Stecken gelassen werden mögen. III. 246 derselben notificiret der Reichs-General-Feld-Marschall, daß er sich in die Chur begeben, und dem Hertzoge zu Sachsen-Lauenburg das Interims-Commando über die Reichs-Armée anvertrauet. III. 270 wird von Chur Pfaltz ersucht, die Stadt Speyer zu Entrichtung desjenigen anzuhalten, was sie ihm, vermöge Schirm-Vereins, schuldig. III. 272 bey derselben beschweret sich der Magistrat zu Schwäbischen Hall über die allzugrosse Einqvartierung, und bittet deswegen um Erleichterung. III. 321 bittet den Käyserlichen Principal-Commissarium, Bischoff Marquarden zu Eichstädt, seine Rückkunfft nach Regenspurg zu beschleunigen. III. 329 bey derselben thut Herr Qvirin von Hohnstädt Ansuchung um die Reichs-General-Qvartiermeister-Charge. III. 331 derselben communiciret Graf Wolff zu Oettingen-Wallerstein die Käyserlich Declaration, daß Graf Albrecht Ernsts zu Oettingen Erhöhung in den Fürsten-Stand dem Gräflichen Hause Oettingen nicht praeju-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1143>, abgerufen am 11.06.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.