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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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daß dieses höchste Gerichte von allen Kriegs-Beschwerden examiniret bleiben möchte. III. 170 derselben stellet Churfürst Carl Ludwig zu Pfaltz die in seinen Landen geschehene Frantzösische Gewaltthätigkeiten beweglich vor, und bittet um schleunige Reichs-Hülffe. III. 174 gegen dieselbe bedancket sich Chur Pfaltz vor die procurirte Reichs-Hülffe, und bittet die Armeen mit allen Requisitis zu versehen, auch dem Feinde keine Zufuhre zu gestatten. III. 178 wird von dem Fränckischen Cräyß-ausschreib-Amt ersucht, solchen Cräyß auf den Nothfall nicht Hülffloß zu lassen, sondern selbigem vielmehr mit einer erklecklichen Macht zu succurriren. III. 237 denselben bittet der Nieder-Sächsische Cräyß, es dahin richten zu helffen, daß solcher Cräyß in gefährliche Kriege nicht impliciret werden möge. III. 242 dieselbe ersuchet der Käyserliche und des Reichs Feld-Marschall, daran zu seyn, daß die Kriegs-Operationes nicht im Stecken gelassen werden mögen. III. 246 derselben notificiret der Reichs-General-Feld-Marschall, daß er sich in die Chur begeben, und dem Hertzoge zu Sachsen-Lauenburg das Interims-Commando über die Reichs-Armee anvertrauet. III. 270 wird von Chur Pfaltz ersucht, die Stadt Speyer zu Entrichtung desjenigen anzuhalten, was sie ihm, vermöge Schirm-Vereins, schuldig. III. 272 bey derselben beschweret sich der Magistrat zu Schwäbischen Hall über die allzugrosse Einqvartierung, und bittet deswegen um Erleichterung. III. 321 bittet den Käyserlichen Principal-Commissarium, Bischoff Marquarden zu Eichstädt, seine Rückkunfft nach Regenspurg zu beschleunigen. III. 329 bey derselben thut Herr Qvirin von Hohnstädt Ansuchung um die Reichs-General-Qvartiermeister-Charge. III. 331 derselben communiciret Graf Wolff zu Oettingen-Wallerstein die Käyserlich Declaration, daß Graf Albrecht Ernsts zu Oettingen Erhöhung in den Fürsten-Stand dem Gräflichen Hause Oettingen nicht praeju-
daß dieses höchste Gerichte von allen Kriegs-Beschwerden examiniret bleiben möchte. III. 170 derselben stellet Churfürst Carl Ludwig zu Pfaltz die in seinen Landen geschehene Frantzösische Gewaltthätigkeiten beweglich vor, und bittet um schleunige Reichs-Hülffe. III. 174 gegen dieselbe bedancket sich Chur Pfaltz vor die procurirte Reichs-Hülffe, und bittet die Armeen mit allen Requisitis zu versehen, auch dem Feinde keine Zufuhre zu gestatten. III. 178 wird von dem Fränckischen Cräyß-ausschreib-Amt ersucht, solchen Cräyß auf den Nothfall nicht Hülffloß zu lassen, sondern selbigem vielmehr mit einer erklecklichen Macht zu succurriren. III. 237 denselben bittet der Nieder-Sächsische Cräyß, es dahin richten zu helffen, daß solcher Cräyß in gefährliche Kriege nicht impliciret werden möge. III. 242 dieselbe ersuchet der Käyserliche und des Reichs Feld-Marschall, daran zu seyn, daß die Kriegs-Operationes nicht im Stecken gelassen werden mögen. III. 246 derselben notificiret der Reichs-General-Feld-Marschall, daß er sich in die Chur begeben, und dem Hertzoge zu Sachsen-Lauenburg das Interims-Commando über die Reichs-Armée anvertrauet. III. 270 wird von Chur Pfaltz ersucht, die Stadt Speyer zu Entrichtung desjenigen anzuhalten, was sie ihm, vermöge Schirm-Vereins, schuldig. III. 272 bey derselben beschweret sich der Magistrat zu Schwäbischen Hall über die allzugrosse Einqvartierung, und bittet deswegen um Erleichterung. III. 321 bittet den Käyserlichen Principal-Commissarium, Bischoff Marquarden zu Eichstädt, seine Rückkunfft nach Regenspurg zu beschleunigen. III. 329 bey derselben thut Herr Qvirin von Hohnstädt Ansuchung um die Reichs-General-Qvartiermeister-Charge. III. 331 derselben communiciret Graf Wolff zu Oettingen-Wallerstein die Käyserlich Declaration, daß Graf Albrecht Ernsts zu Oettingen Erhöhung in den Fürsten-Stand dem Gräflichen Hause Oettingen nicht praeju-
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                     von allen Kriegs-Beschwerden examiniret bleiben möchte. III. 170 derselben
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                     procurirte Reichs-Hülffe, und bittet die Armeen mit allen Requisitis zu
                     versehen, auch dem Feinde keine Zufuhre zu gestatten. III. 178 wird von dem
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                     succurriren. III. 237 denselben bittet der Nieder-Sächsische Cräyß, es dahin
                     richten zu helffen, daß solcher Cräyß in gefährliche Kriege nicht impliciret
                     werden möge. III. 242 dieselbe ersuchet der Käyserliche und des Reichs
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                     gelassen werden mögen. III. 246 derselben notificiret der
                     Reichs-General-Feld-Marschall, daß er sich in die Chur begeben, und dem Hertzoge
                     zu Sachsen-Lauenburg das Interims-Commando über die Reichs-Armée anvertrauet.
                     III. 270 wird von Chur Pfaltz ersucht, die Stadt Speyer zu Entrichtung
                     desjenigen anzuhalten, was sie ihm, vermöge Schirm-Vereins, schuldig. III. 272
                     bey derselben beschweret sich der Magistrat zu Schwäbischen Hall über die
                     allzugrosse Einqvartierung, und bittet deswegen um Erleichterung. III. 321
                     bittet den Käyserlichen Principal-Commissarium, Bischoff Marquarden zu
                     Eichstädt, seine Rückkunfft nach Regenspurg zu beschleunigen. III. 329 bey
                     derselben thut Herr Qvirin von Hohnstädt Ansuchung um die
                     Reichs-General-Qvartiermeister-Charge. III. 331 derselben communiciret Graf
                     Wolff zu Oettingen-Wallerstein die Käyserlich Declaration, daß Graf Albrecht
                     Ernsts zu Oettingen Erhöhung in den Fürsten-Stand dem Gräflichen Hause Oettingen
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[1143] daß dieses höchste Gerichte von allen Kriegs-Beschwerden examiniret bleiben möchte. III. 170 derselben stellet Churfürst Carl Ludwig zu Pfaltz die in seinen Landen geschehene Frantzösische Gewaltthätigkeiten beweglich vor, und bittet um schleunige Reichs-Hülffe. III. 174 gegen dieselbe bedancket sich Chur Pfaltz vor die procurirte Reichs-Hülffe, und bittet die Armeen mit allen Requisitis zu versehen, auch dem Feinde keine Zufuhre zu gestatten. III. 178 wird von dem Fränckischen Cräyß-ausschreib-Amt ersucht, solchen Cräyß auf den Nothfall nicht Hülffloß zu lassen, sondern selbigem vielmehr mit einer erklecklichen Macht zu succurriren. III. 237 denselben bittet der Nieder-Sächsische Cräyß, es dahin richten zu helffen, daß solcher Cräyß in gefährliche Kriege nicht impliciret werden möge. III. 242 dieselbe ersuchet der Käyserliche und des Reichs Feld-Marschall, daran zu seyn, daß die Kriegs-Operationes nicht im Stecken gelassen werden mögen. III. 246 derselben notificiret der Reichs-General-Feld-Marschall, daß er sich in die Chur begeben, und dem Hertzoge zu Sachsen-Lauenburg das Interims-Commando über die Reichs-Armée anvertrauet. III. 270 wird von Chur Pfaltz ersucht, die Stadt Speyer zu Entrichtung desjenigen anzuhalten, was sie ihm, vermöge Schirm-Vereins, schuldig. III. 272 bey derselben beschweret sich der Magistrat zu Schwäbischen Hall über die allzugrosse Einqvartierung, und bittet deswegen um Erleichterung. III. 321 bittet den Käyserlichen Principal-Commissarium, Bischoff Marquarden zu Eichstädt, seine Rückkunfft nach Regenspurg zu beschleunigen. III. 329 bey derselben thut Herr Qvirin von Hohnstädt Ansuchung um die Reichs-General-Qvartiermeister-Charge. III. 331 derselben communiciret Graf Wolff zu Oettingen-Wallerstein die Käyserlich Declaration, daß Graf Albrecht Ernsts zu Oettingen Erhöhung in den Fürsten-Stand dem Gräflichen Hause Oettingen nicht praeju-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1143>, abgerufen am 11.06.2024.