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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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gratuliret dem Käyserlichen Principal-Commissario Ertz-Bischoff Guidobaldo zu Saltzburg, zum neuen Jahre, und bittet ihn, nach Regenspurg zu revertiren. II. 499 bey derselben resigniret Hertzog Johann Adolph zu Hollstein-Ploen seine Reichs-General-Majors-Charge. II. 511 ersuchet Käyser Leopoldum, den zwischen Spanien und Franckreich entstandenen Krieg durch seine gütliche Interposition zu hemmen. II. 678 bittet Käyser Leopoldum, dero Principal-Commissarium Ertz-Bischoff Guidobaldum zu Saltzburg, zu baldiger Rückkunfft nach Regenspurg zu disponiren. II. 719 derselben recommandiret Käyser Leopoldus den Herrn Reichs-Hof-Rath, Johann Bischoff Marquarden zu Eichstädt, als seinen Principal-Commissarium, und Heinrich Schützen, als seinen Commissarium. II. 815 gegen dieselbe erklären sich die Herren General-Staaten derer vereinigten Niederlande, daß ihnen niemahls in Sinn gekommen, ihre Waffen wider das heilige Römische Reich zu gebrauchen, sondern daß sie vielmehr des festen Entschlußes wären, mit demselben in vertraulicher Nachbarschafft zu leben. II. 912 soll die Chur-Cöllnisch- und Bischöfflich-Münsterischen Lande, auf beyderseits Landes-Herren Ersuchen, wider den Chur-Brandenburgischen feindlichen Einbruch schützen. II. 985 bey derselben urgiret der Fränckische Cräyß-Convent die Stabilirung der Reichs-Securität. III. 72 dieselbe ersuchet der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm, ja nicht zuzugeben, daß etwas zum Nachtheil der vier an statt Frenyburg in Vorschlag gekommenen Reichs-Städte, Uberlingen, Offenburg, Gengenbach und Zell am Hammerspach verhänget werden möchte. III. 78 bey selbiger klaget Chur Trier über die Frantzösischen Gewaltthätigkeiten, und bittet um Hülffe. III. 118 wird von dem Käyserlichen und des heiligen Reichs Cammer-Gerichte zu Speyer ersucht, sich zu bemühen,
gratuliret dem Käyserlichen Principal-Commissario Ertz-Bischoff Guidobaldo zu Saltzburg, zum neuen Jahre, und bittet ihn, nach Regenspurg zu revertiren. II. 499 bey derselben resigniret Hertzog Johann Adolph zu Hollstein-Ploen seine Reichs-General-Majors-Charge. II. 511 ersuchet Käyser Leopoldum, den zwischen Spanien und Franckreich entstandenen Krieg durch seine gütliche Interposition zu hemmen. II. 678 bittet Käyser Leopoldum, dero Principal-Commissarium Ertz-Bischoff Guidobaldum zu Saltzburg, zu baldiger Rückkunfft nach Regenspurg zu disponiren. II. 719 derselben recommandiret Käyser Leopoldus den Herrn Reichs-Hof-Rath, Johañ Bischoff Marquarden zu Eichstädt, als seinen Principal-Commissarium, und Heinrich Schützen, als seinen Commissarium. II. 815 gegen dieselbe erklären sich die Herren General-Staaten derer vereinigten Niederlande, daß ihnen niemahls in Sinn gekommen, ihre Waffen wider das heilige Römische Reich zu gebrauchen, sondern daß sie vielmehr des festen Entschlußes wären, mit demselben in vertraulicher Nachbarschafft zu leben. II. 912 soll die Chur-Cöllnisch- und Bischöfflich-Münsterischen Lande, auf beyderseits Landes-Herren Ersuchen, wider den Chur-Brandenburgischen feindlichen Einbruch schützen. II. 985 bey derselben urgiret der Fränckische Cräyß-Convent die Stabilirung der Reichs-Securität. III. 72 dieselbe ersuchet der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm, ja nicht zuzugeben, daß etwas zum Nachtheil der vier an statt Frẽyburg in Vorschlag gekommenen Reichs-Städte, Uberlingen, Offenburg, Gengenbach und Zell am Hammerspach verhänget werden möchte. III. 78 bey selbiger klaget Chur Trier über die Frantzösischen Gewaltthätigkeiten, und bittet um Hülffe. III. 118 wird von dem Käyserlichen und des heiligen Reichs Cammer-Gerichte zu Speyer ersucht, sich zu bemühen,
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                     und bittet ihn, nach Regenspurg zu revertiren. II. 499 bey derselben resigniret
                     Hertzog Johann Adolph zu Hollstein-Ploen seine Reichs-General-Majors-Charge. II.
                     511 ersuchet Käyser Leopoldum, den zwischen Spanien und Franckreich entstandenen
                     Krieg durch seine gütliche Interposition zu hemmen. II. 678 bittet Käyser
                     Leopoldum, dero Principal-Commissarium Ertz-Bischoff Guidobaldum zu Saltzburg,
                     zu baldiger Rückkunfft nach Regenspurg zu disponiren. II. 719 derselben
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                     die Herren General-Staaten derer vereinigten Niederlande, daß ihnen niemahls in
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                     sondern daß sie vielmehr des festen Entschlußes wären, mit demselben in
                     vertraulicher Nachbarschafft zu leben. II. 912 soll die Chur-Cöllnisch- und
                     Bischöfflich-Münsterischen Lande, auf beyderseits Landes-Herren Ersuchen, wider
                     den Chur-Brandenburgischen feindlichen Einbruch schützen. II. 985 bey derselben
                     urgiret der Fränckische Cräyß-Convent die Stabilirung der Reichs-Securität. III.
                     72 dieselbe ersuchet der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm, ja nicht zuzugeben,
                     daß etwas zum Nachtheil der vier an statt Fre&#x0303;yburg in Vorschlag
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                     zu bemühen,
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[1142] gratuliret dem Käyserlichen Principal-Commissario Ertz-Bischoff Guidobaldo zu Saltzburg, zum neuen Jahre, und bittet ihn, nach Regenspurg zu revertiren. II. 499 bey derselben resigniret Hertzog Johann Adolph zu Hollstein-Ploen seine Reichs-General-Majors-Charge. II. 511 ersuchet Käyser Leopoldum, den zwischen Spanien und Franckreich entstandenen Krieg durch seine gütliche Interposition zu hemmen. II. 678 bittet Käyser Leopoldum, dero Principal-Commissarium Ertz-Bischoff Guidobaldum zu Saltzburg, zu baldiger Rückkunfft nach Regenspurg zu disponiren. II. 719 derselben recommandiret Käyser Leopoldus den Herrn Reichs-Hof-Rath, Johañ Bischoff Marquarden zu Eichstädt, als seinen Principal-Commissarium, und Heinrich Schützen, als seinen Commissarium. II. 815 gegen dieselbe erklären sich die Herren General-Staaten derer vereinigten Niederlande, daß ihnen niemahls in Sinn gekommen, ihre Waffen wider das heilige Römische Reich zu gebrauchen, sondern daß sie vielmehr des festen Entschlußes wären, mit demselben in vertraulicher Nachbarschafft zu leben. II. 912 soll die Chur-Cöllnisch- und Bischöfflich-Münsterischen Lande, auf beyderseits Landes-Herren Ersuchen, wider den Chur-Brandenburgischen feindlichen Einbruch schützen. II. 985 bey derselben urgiret der Fränckische Cräyß-Convent die Stabilirung der Reichs-Securität. III. 72 dieselbe ersuchet der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm, ja nicht zuzugeben, daß etwas zum Nachtheil der vier an statt Frẽyburg in Vorschlag gekommenen Reichs-Städte, Uberlingen, Offenburg, Gengenbach und Zell am Hammerspach verhänget werden möchte. III. 78 bey selbiger klaget Chur Trier über die Frantzösischen Gewaltthätigkeiten, und bittet um Hülffe. III. 118 wird von dem Käyserlichen und des heiligen Reichs Cammer-Gerichte zu Speyer ersucht, sich zu bemühen,

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1142>, abgerufen am 24.11.2024.