Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
gratuliret dem Käyserlichen
Principal-Commissario Ertz-Bischoff Guidobaldo zu Saltzburg, zum neuen Jahre,
und bittet ihn, nach Regenspurg zu revertiren. II. 499 bey derselben resigniret
Hertzog Johann Adolph zu Hollstein-Ploen seine Reichs-General-Majors-Charge. II.
511 ersuchet Käyser Leopoldum, den zwischen Spanien und Franckreich entstandenen
Krieg durch seine gütliche Interposition zu hemmen. II. 678 bittet Käyser
Leopoldum, dero Principal-Commissarium Ertz-Bischoff Guidobaldum zu Saltzburg,
zu baldiger Rückkunfft nach Regenspurg zu disponiren. II. 719 derselben
recommandiret Käyser Leopoldus den Herrn Reichs-Hof-Rath, Johann
Bischoff Marquarden zu Eichstädt, als seinen Principal-Commissarium, und
Heinrich Schützen, als seinen Commissarium. II. 815 gegen dieselbe erklären sich
die Herren General-Staaten derer vereinigten Niederlande, daß ihnen niemahls in
Sinn gekommen, ihre Waffen wider das heilige Römische Reich zu gebrauchen,
sondern daß sie vielmehr des festen Entschlußes wären, mit demselben in
vertraulicher Nachbarschafft zu leben. II. 912 soll die Chur-Cöllnisch- und
Bischöfflich-Münsterischen Lande, auf beyderseits Landes-Herren Ersuchen, wider
den Chur-Brandenburgischen feindlichen Einbruch schützen. II. 985 bey derselben
urgiret der Fränckische Cräyß-Convent die Stabilirung der Reichs-Securität. III.
72 dieselbe ersuchet der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm, ja nicht zuzugeben,
daß etwas zum Nachtheil der vier an statt Frenyburg in Vorschlag
gekommenen Reichs-Städte, Uberlingen, Offenburg, Gengenbach und Zell am
Hammerspach verhänget werden möchte. III. 78 bey selbiger klaget Chur Trier über
die Frantzösischen Gewaltthätigkeiten, und bittet um Hülffe. III. 118 wird von
dem Käyserlichen und des heiligen Reichs Cammer-Gerichte zu Speyer ersucht, sich
zu bemühen,
gratuliret dem Käyserlichen
Principal-Commissario Ertz-Bischoff Guidobaldo zu Saltzburg, zum neuen Jahre,
und bittet ihn, nach Regenspurg zu revertiren. II. 499 bey derselben resigniret
Hertzog Johann Adolph zu Hollstein-Ploen seine Reichs-General-Majors-Charge. II.
511 ersuchet Käyser Leopoldum, den zwischen Spanien und Franckreich entstandenen
Krieg durch seine gütliche Interposition zu hemmen. II. 678 bittet Käyser
Leopoldum, dero Principal-Commissarium Ertz-Bischoff Guidobaldum zu Saltzburg,
zu baldiger Rückkunfft nach Regenspurg zu disponiren. II. 719 derselben
recommandiret Käyser Leopoldus den Herrn Reichs-Hof-Rath, Johañ
Bischoff Marquarden zu Eichstädt, als seinen Principal-Commissarium, und
Heinrich Schützen, als seinen Commissarium. II. 815 gegen dieselbe erklären sich
die Herren General-Staaten derer vereinigten Niederlande, daß ihnen niemahls in
Sinn gekommen, ihre Waffen wider das heilige Römische Reich zu gebrauchen,
sondern daß sie vielmehr des festen Entschlußes wären, mit demselben in
vertraulicher Nachbarschafft zu leben. II. 912 soll die Chur-Cöllnisch- und
Bischöfflich-Münsterischen Lande, auf beyderseits Landes-Herren Ersuchen, wider
den Chur-Brandenburgischen feindlichen Einbruch schützen. II. 985 bey derselben
urgiret der Fränckische Cräyß-Convent die Stabilirung der Reichs-Securität. III.
72 dieselbe ersuchet der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm, ja nicht zuzugeben,
daß etwas zum Nachtheil der vier an statt Frẽyburg in Vorschlag
gekommenen Reichs-Städte, Uberlingen, Offenburg, Gengenbach und Zell am
Hammerspach verhänget werden möchte. III. 78 bey selbiger klaget Chur Trier über
die Frantzösischen Gewaltthätigkeiten, und bittet um Hülffe. III. 118 wird von
dem Käyserlichen und des heiligen Reichs Cammer-Gerichte zu Speyer ersucht, sich
zu bemühen,
<TEI> <text> <body> <div> <l><pb facs="#f1142"/> gratuliret dem Käyserlichen Principal-Commissario Ertz-Bischoff Guidobaldo zu Saltzburg, zum neuen Jahre, und bittet ihn, nach Regenspurg zu revertiren. II. 499 bey derselben resigniret Hertzog Johann Adolph zu Hollstein-Ploen seine Reichs-General-Majors-Charge. II. 511 ersuchet Käyser Leopoldum, den zwischen Spanien und Franckreich entstandenen Krieg durch seine gütliche Interposition zu hemmen. II. 678 bittet Käyser Leopoldum, dero Principal-Commissarium Ertz-Bischoff Guidobaldum zu Saltzburg, zu baldiger Rückkunfft nach Regenspurg zu disponiren. II. 719 derselben recommandiret Käyser Leopoldus den Herrn Reichs-Hof-Rath, Johañ Bischoff Marquarden zu Eichstädt, als seinen Principal-Commissarium, und Heinrich Schützen, als seinen Commissarium. II. 815 gegen dieselbe erklären sich die Herren General-Staaten derer vereinigten Niederlande, daß ihnen niemahls in Sinn gekommen, ihre Waffen wider das heilige Römische Reich zu gebrauchen, sondern daß sie vielmehr des festen Entschlußes wären, mit demselben in vertraulicher Nachbarschafft zu leben. II. 912 soll die Chur-Cöllnisch- und Bischöfflich-Münsterischen Lande, auf beyderseits Landes-Herren Ersuchen, wider den Chur-Brandenburgischen feindlichen Einbruch schützen. II. 985 bey derselben urgiret der Fränckische Cräyß-Convent die Stabilirung der Reichs-Securität. III. 72 dieselbe ersuchet der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm, ja nicht zuzugeben, daß etwas zum Nachtheil der vier an statt Frẽyburg in Vorschlag gekommenen Reichs-Städte, Uberlingen, Offenburg, Gengenbach und Zell am Hammerspach verhänget werden möchte. III. 78 bey selbiger klaget Chur Trier über die Frantzösischen Gewaltthätigkeiten, und bittet um Hülffe. III. 118 wird von dem Käyserlichen und des heiligen Reichs Cammer-Gerichte zu Speyer ersucht, sich zu bemühen, </l> </div> </body> </text> </TEI> [1142]
gratuliret dem Käyserlichen Principal-Commissario Ertz-Bischoff Guidobaldo zu Saltzburg, zum neuen Jahre, und bittet ihn, nach Regenspurg zu revertiren. II. 499 bey derselben resigniret Hertzog Johann Adolph zu Hollstein-Ploen seine Reichs-General-Majors-Charge. II. 511 ersuchet Käyser Leopoldum, den zwischen Spanien und Franckreich entstandenen Krieg durch seine gütliche Interposition zu hemmen. II. 678 bittet Käyser Leopoldum, dero Principal-Commissarium Ertz-Bischoff Guidobaldum zu Saltzburg, zu baldiger Rückkunfft nach Regenspurg zu disponiren. II. 719 derselben recommandiret Käyser Leopoldus den Herrn Reichs-Hof-Rath, Johañ Bischoff Marquarden zu Eichstädt, als seinen Principal-Commissarium, und Heinrich Schützen, als seinen Commissarium. II. 815 gegen dieselbe erklären sich die Herren General-Staaten derer vereinigten Niederlande, daß ihnen niemahls in Sinn gekommen, ihre Waffen wider das heilige Römische Reich zu gebrauchen, sondern daß sie vielmehr des festen Entschlußes wären, mit demselben in vertraulicher Nachbarschafft zu leben. II. 912 soll die Chur-Cöllnisch- und Bischöfflich-Münsterischen Lande, auf beyderseits Landes-Herren Ersuchen, wider den Chur-Brandenburgischen feindlichen Einbruch schützen. II. 985 bey derselben urgiret der Fränckische Cräyß-Convent die Stabilirung der Reichs-Securität. III. 72 dieselbe ersuchet der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm, ja nicht zuzugeben, daß etwas zum Nachtheil der vier an statt Frẽyburg in Vorschlag gekommenen Reichs-Städte, Uberlingen, Offenburg, Gengenbach und Zell am Hammerspach verhänget werden möchte. III. 78 bey selbiger klaget Chur Trier über die Frantzösischen Gewaltthätigkeiten, und bittet um Hülffe. III. 118 wird von dem Käyserlichen und des heiligen Reichs Cammer-Gerichte zu Speyer ersucht, sich zu bemühen,
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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