Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
Principal-Commissario auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wie
nachtheilig dem Röm. Reiche, und besonders denen Reichs-Städten, das per Edictum
Caesareum geschehene Verbot der Commercien mit Franckreich sey. III. 514.
stellet Käyser Leopoldo den betrübten Zustand vieler, und zumahl jenseit Rheins
gelegener Reichs-Städte beweglich vor, und bittet um allergnädigste Hülffe. III.
661. bey demselben beschweret sich der Magistrat zu Mühlhausen über die
Hannoverische Einqvatierung in seinen Dörffern. IV. 419. selbiges bittet die
Stadt Dortmund bey Käyserlicher Majestät zu intercediren, daß sie einmahl von
denen lange Zeit erduldeten Chur-Brandenburgischen gewaltsamen Attentatis
befreyet werden möchte. IV. 430. intercediret bey Chur-Brandenburg vor die
höchstbedrängte Stadt Dortmund. IV. 448. bittet Hertzog Ernst Augustum, zu
Braunschweig und Lüneburg, die Reichs-Städte Mühl- und Nordhausen von der
Einqvartierung völlig befreyen zu lassen. IV. 452. intercediret bey Käyser
Leopoldo, vor die mit Chur-Brandenburg- und Hertzoglich-Hannoverischer Einqvartierungs-Last höchstbeschwerte Reichs-Städte Dortmund, Mühl-
und Nordhausen. IV. 456. demselben notificiret der Magistrat zu Mühlhausen, daß
die noch übrige Hannoverische Reuter, völlig aus denen Mühlhäusischen Dörffern
gezogen worden. IV. 466. ersuchet den Käyser Leopoldum, die Reichs-Städte
Augspurg, Nürnberg, Ulm und Lindau, wider die Eingriffe des Grafen von Taxis in
ihr Post-Regal, zu schützen. IV. 504. wird von der Stadt Nordhausen gebeten, die
von Chur-Brandenburg, wegen dessen bey dem Reich zu fordern habenden
Satisfaction, auf die Stadt Nordhausen gemachte Praetension möglichst
abzuwenden. IV. 582. wird von dem Magistrat zu Worms um Auswirckung einer
Reichs-Beysteuer, zu Wiederaufbauung der von denen Frantzosen in Grund ruinirten
Stadt Worms ersuchet. IV. 723. bittet die abwesenden Reichs-Städte, das so sehr
geschwächte Reichs-Städtische Collegium, durch Abordnung ein
Principal-Commissario auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wie
nachtheilig dem Röm. Reiche, und besonders denen Reichs-Städten, das per Edictum
Caesareum geschehene Verbot der Commercien mit Franckreich sey. III. 514.
stellet Käyser Leopoldo den betrübten Zustand vieler, und zumahl jenseit Rheins
gelegener Reichs-Städte beweglich vor, und bittet um allergnädigste Hülffe. III.
661. bey demselben beschweret sich der Magistrat zu Mühlhausen über die
Hannoverische Einqvatierung in seinen Dörffern. IV. 419. selbiges bittet die
Stadt Dortmund bey Käyserlicher Majestät zu intercediren, daß sie einmahl von
denen lange Zeit erduldeten Chur-Brandenburgischen gewaltsamen Attentatis
befreyet werden möchte. IV. 430. intercediret bey Chur-Brandenburg vor die
höchstbedrängte Stadt Dortmund. IV. 448. bittet Hertzog Ernst Augustum, zu
Braunschweig und Lüneburg, die Reichs-Städte Mühl- und Nordhausen von der
Einqvartierung völlig befreyen zu lassen. IV. 452. intercediret bey Käyser
Leopoldo, vor die mit Chur-Brandenburg- und Hertzoglich-Hañoverischer Einqvartierungs-Last höchstbeschwerte Reichs-Städte Dortmund, Mühl-
und Nordhausen. IV. 456. demselben notificiret der Magistrat zu Mühlhausen, daß
die noch übrige Hannoverische Reuter, völlig aus denen Mühlhäusischen Dörffern
gezogen worden. IV. 466. ersuchet den Käyser Leopoldum, die Reichs-Städte
Augspurg, Nürnberg, Ulm und Lindau, wider die Eingriffe des Grafen von Taxis in
ihr Post-Regal, zu schützen. IV. 504. wird von der Stadt Nordhausen gebeten, die
von Chur-Brandenburg, wegen dessen bey dem Reich zu fordern habenden
Satisfaction, auf die Stadt Nordhausen gemachte Praetension möglichst
abzuwenden. IV. 582. wird von dem Magistrat zu Worms um Auswirckung einer
Reichs-Beysteuer, zu Wiederaufbauung der von denen Frantzosen in Grund ruinirten
Stadt Worms ersuchet. IV. 723. bittet die abwesenden Reichs-Städte, das so sehr
geschwächte Reichs-Städtische Collegium, durch Abordnung ein
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Principal-Commissario auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wie nachtheilig dem Röm. Reiche, und besonders denen Reichs-Städten, das per Edictum Caesareum geschehene Verbot der Commercien mit Franckreich sey. III. 514. stellet Käyser Leopoldo den betrübten Zustand vieler, und zumahl jenseit Rheins gelegener Reichs-Städte beweglich vor, und bittet um allergnädigste Hülffe. III. 661. bey demselben beschweret sich der Magistrat zu Mühlhausen über die Hannoverische Einqvatierung in seinen Dörffern. IV. 419. selbiges bittet die Stadt Dortmund bey Käyserlicher Majestät zu intercediren, daß sie einmahl von denen lange Zeit erduldeten Chur-Brandenburgischen gewaltsamen Attentatis befreyet werden möchte. IV. 430. intercediret bey Chur-Brandenburg vor die höchstbedrängte Stadt Dortmund. IV. 448. bittet Hertzog Ernst Augustum, zu Braunschweig und Lüneburg, die Reichs-Städte Mühl- und Nordhausen von der Einqvartierung völlig befreyen zu lassen. IV. 452. intercediret bey Käyser Leopoldo, vor die mit Chur-Brandenburg- und Hertzoglich-Hañoverischer Einqvartierungs-Last höchstbeschwerte Reichs-Städte Dortmund, Mühl- und Nordhausen. IV. 456. demselben notificiret der Magistrat zu Mühlhausen, daß die noch übrige Hannoverische Reuter, völlig aus denen Mühlhäusischen Dörffern gezogen worden. IV. 466. ersuchet den Käyser Leopoldum, die Reichs-Städte Augspurg, Nürnberg, Ulm und Lindau, wider die Eingriffe des Grafen von Taxis in ihr Post-Regal, zu schützen. IV. 504. wird von der Stadt Nordhausen gebeten, die von Chur-Brandenburg, wegen dessen bey dem Reich zu fordern habenden Satisfaction, auf die Stadt Nordhausen gemachte Praetension möglichst abzuwenden. IV. 582. wird von dem Magistrat zu Worms um Auswirckung einer Reichs-Beysteuer, zu Wiederaufbauung der von denen Frantzosen in Grund ruinirten Stadt Worms ersuchet. IV. 723. bittet die abwesenden Reichs-Städte, das so sehr geschwächte Reichs-Städtische Collegium, durch Abordnung ein
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