Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
Principal-Commissario auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wie nachtheilig dem Röm. Reiche, und besonders denen Reichs-Städten, das per Edictum Caesareum geschehene Verbot der Commercien mit Franckreich sey. III. 514. stellet Käyser Leopoldo den betrübten Zustand vieler, und zumahl jenseit Rheins gelegener Reichs-Städte beweglich vor, und bittet um allergnädigste Hülffe. III. 661. bey demselben beschweret sich der Magistrat zu Mühlhausen über die Hannoverische Einqvatierung in seinen Dörffern. IV. 419. selbiges bittet die Stadt Dortmund bey Käyserlicher Majestät zu intercediren, daß sie einmahl von denen lange Zeit erduldeten Chur-Brandenburgischen gewaltsamen Attentatis befreyet werden möchte. IV. 430. intercediret bey Chur-Brandenburg vor die höchstbedrängte Stadt Dortmund. IV. 448. bittet Hertzog Ernst Augustum, zu Braunschweig und Lüneburg, die Reichs-Städte Mühl- und Nordhausen von der Einqvartierung völlig befreyen zu lassen. IV. 452. intercediret bey Käyser Leopoldo, vor die mit Chur-Brandenburg- und Hertzoglich-Hannoverischer Einqvartierungs-Last höchstbeschwerte Reichs-Städte Dortmund, Mühl- und Nordhausen. IV. 456. demselben notificiret der Magistrat zu Mühlhausen, daß die noch übrige Hannoverische Reuter, völlig aus denen Mühlhäusischen Dörffern gezogen worden. IV. 466. ersuchet den Käyser Leopoldum, die Reichs-Städte Augspurg, Nürnberg, Ulm und Lindau, wider die Eingriffe des Grafen von Taxis in ihr Post-Regal, zu schützen. IV. 504. wird von der Stadt Nordhausen gebeten, die von Chur-Brandenburg, wegen dessen bey dem Reich zu fordern habenden Satisfaction, auf die Stadt Nordhausen gemachte Praetension möglichst abzuwenden. IV. 582. wird von dem Magistrat zu Worms um Auswirckung einer Reichs-Beysteuer, zu Wiederaufbauung der von denen Frantzosen in Grund ruinirten Stadt Worms ersuchet. IV. 723. bittet die abwesenden Reichs-Städte, das so sehr geschwächte Reichs-Städtische Collegium, durch Abordnung ein
Principal-Commissario auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wie nachtheilig dem Röm. Reiche, und besonders denen Reichs-Städten, das per Edictum Caesareum geschehene Verbot der Commercien mit Franckreich sey. III. 514. stellet Käyser Leopoldo den betrübten Zustand vieler, und zumahl jenseit Rheins gelegener Reichs-Städte beweglich vor, und bittet um allergnädigste Hülffe. III. 661. bey demselben beschweret sich der Magistrat zu Mühlhausen über die Hannoverische Einqvatierung in seinen Dörffern. IV. 419. selbiges bittet die Stadt Dortmund bey Käyserlicher Majestät zu intercediren, daß sie einmahl von denen lange Zeit erduldeten Chur-Brandenburgischen gewaltsamen Attentatis befreyet werden möchte. IV. 430. intercediret bey Chur-Brandenburg vor die höchstbedrängte Stadt Dortmund. IV. 448. bittet Hertzog Ernst Augustum, zu Braunschweig und Lüneburg, die Reichs-Städte Mühl- und Nordhausen von der Einqvartierung völlig befreyen zu lassen. IV. 452. intercediret bey Käyser Leopoldo, vor die mit Chur-Brandenburg- und Hertzoglich-Hañoverischer Einqvartierungs-Last höchstbeschwerte Reichs-Städte Dortmund, Mühl- und Nordhausen. IV. 456. demselben notificiret der Magistrat zu Mühlhausen, daß die noch übrige Hannoverische Reuter, völlig aus denen Mühlhäusischen Dörffern gezogen worden. IV. 466. ersuchet den Käyser Leopoldum, die Reichs-Städte Augspurg, Nürnberg, Ulm und Lindau, wider die Eingriffe des Grafen von Taxis in ihr Post-Regal, zu schützen. IV. 504. wird von der Stadt Nordhausen gebeten, die von Chur-Brandenburg, wegen dessen bey dem Reich zu fordern habenden Satisfaction, auf die Stadt Nordhausen gemachte Praetension möglichst abzuwenden. IV. 582. wird von dem Magistrat zu Worms um Auswirckung einer Reichs-Beysteuer, zu Wiederaufbauung der von denen Frantzosen in Grund ruinirten Stadt Worms ersuchet. IV. 723. bittet die abwesenden Reichs-Städte, das so sehr geschwächte Reichs-Städtische Collegium, durch Abordnung ein
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <l><pb facs="#f1136"/>
Principal-Commissario auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wie
                     nachtheilig dem Röm. Reiche, und besonders denen Reichs-Städten, das per Edictum
                     Caesareum geschehene Verbot der Commercien mit Franckreich sey. III. 514.
                     stellet Käyser Leopoldo den betrübten Zustand vieler, und zumahl jenseit Rheins
                     gelegener Reichs-Städte beweglich vor, und bittet um allergnädigste Hülffe. III.
                     661. bey demselben beschweret sich der Magistrat zu Mühlhausen über die
                     Hannoverische Einqvatierung in seinen Dörffern. IV. 419. selbiges bittet die
                     Stadt Dortmund bey Käyserlicher Majestät zu intercediren, daß sie einmahl von
                     denen lange Zeit erduldeten Chur-Brandenburgischen gewaltsamen Attentatis
                     befreyet werden möchte. IV. 430. intercediret bey Chur-Brandenburg vor die
                     höchstbedrängte Stadt Dortmund. IV. 448. bittet Hertzog Ernst Augustum, zu
                     Braunschweig und Lüneburg, die Reichs-Städte Mühl- und Nordhausen von der
                     Einqvartierung völlig befreyen zu lassen. IV. 452. intercediret bey Käyser
                     Leopoldo, vor die mit Chur-Brandenburg- und Hertzoglich-Han&#x0303;overischer Einqvartierungs-Last höchstbeschwerte Reichs-Städte Dortmund, Mühl-
                     und Nordhausen. IV. 456. demselben notificiret der Magistrat zu Mühlhausen, daß
                     die noch übrige Hannoverische Reuter, völlig aus denen Mühlhäusischen Dörffern
                     gezogen worden. IV. 466. ersuchet den Käyser Leopoldum, die Reichs-Städte
                     Augspurg, Nürnberg, Ulm und Lindau, wider die Eingriffe des Grafen von Taxis in
                     ihr Post-Regal, zu schützen. IV. 504. wird von der Stadt Nordhausen gebeten, die
                     von Chur-Brandenburg, wegen dessen bey dem Reich zu fordern habenden
                     Satisfaction, auf die Stadt Nordhausen gemachte Praetension möglichst
                     abzuwenden. IV. 582. wird von dem Magistrat zu Worms um Auswirckung einer
                     Reichs-Beysteuer, zu Wiederaufbauung der von denen Frantzosen in Grund ruinirten
                     Stadt Worms ersuchet. IV. 723. bittet die abwesenden Reichs-Städte, das so sehr
                     geschwächte Reichs-Städtische Collegium, durch Abordnung ein
</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1136] Principal-Commissario auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wie nachtheilig dem Röm. Reiche, und besonders denen Reichs-Städten, das per Edictum Caesareum geschehene Verbot der Commercien mit Franckreich sey. III. 514. stellet Käyser Leopoldo den betrübten Zustand vieler, und zumahl jenseit Rheins gelegener Reichs-Städte beweglich vor, und bittet um allergnädigste Hülffe. III. 661. bey demselben beschweret sich der Magistrat zu Mühlhausen über die Hannoverische Einqvatierung in seinen Dörffern. IV. 419. selbiges bittet die Stadt Dortmund bey Käyserlicher Majestät zu intercediren, daß sie einmahl von denen lange Zeit erduldeten Chur-Brandenburgischen gewaltsamen Attentatis befreyet werden möchte. IV. 430. intercediret bey Chur-Brandenburg vor die höchstbedrängte Stadt Dortmund. IV. 448. bittet Hertzog Ernst Augustum, zu Braunschweig und Lüneburg, die Reichs-Städte Mühl- und Nordhausen von der Einqvartierung völlig befreyen zu lassen. IV. 452. intercediret bey Käyser Leopoldo, vor die mit Chur-Brandenburg- und Hertzoglich-Hañoverischer Einqvartierungs-Last höchstbeschwerte Reichs-Städte Dortmund, Mühl- und Nordhausen. IV. 456. demselben notificiret der Magistrat zu Mühlhausen, daß die noch übrige Hannoverische Reuter, völlig aus denen Mühlhäusischen Dörffern gezogen worden. IV. 466. ersuchet den Käyser Leopoldum, die Reichs-Städte Augspurg, Nürnberg, Ulm und Lindau, wider die Eingriffe des Grafen von Taxis in ihr Post-Regal, zu schützen. IV. 504. wird von der Stadt Nordhausen gebeten, die von Chur-Brandenburg, wegen dessen bey dem Reich zu fordern habenden Satisfaction, auf die Stadt Nordhausen gemachte Praetension möglichst abzuwenden. IV. 582. wird von dem Magistrat zu Worms um Auswirckung einer Reichs-Beysteuer, zu Wiederaufbauung der von denen Frantzosen in Grund ruinirten Stadt Worms ersuchet. IV. 723. bittet die abwesenden Reichs-Städte, das so sehr geschwächte Reichs-Städtische Collegium, durch Abordnung ein

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1136
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1136>, abgerufen am 11.06.2024.