Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
und andern qualificirten Subjecti, wieder
zu ergäntzen. IV. 892. wird von dem zu Franckfurt am Mäyn exulirenden Magistrat
der Stadt Speyer gebeten, der Stadt Speyer Indemnisation bey künfftigen
Friedens-Tractaten zu befördern. IV. 1064. bey demselben hält der Magistrat zu
Eßlingen, um ein Subsidium charitativum, zu Wiederaufbauung der grösten Theils
in der Asche liegenden Stadt Eßlingen an. V. 441. bittet den Käyser Leopoldum,
das Verbot der Commercien mit Spanien, Franckreich und Italien auf gewisse
Maasse zu limitiren. V. 751. bey demselben depreciret die Stadt Uberlingen die
ihr von Reichs wegen mit aufgetragene Visitation des Cammer-Gerichts zu Wetzlar.
VI. 375. selbiges bittet die Stadt Friedberg, sich ihrer wider die Burg daselbst
anzunehmen. VII. 75. bey demselben bittet sich der Magistrat zu Rothweil
Assistenz wider den neu aufgeworffenen Rath allda aus. VII. 123. intercediret
bey dem Käyser Josepho vor den alten Rath zu Rothweil, und bittet, denselben in
sein voriges Amt und Würde restituiren zu lassen. VII. 125. demselben dancket
der Rath zu Friedberg vor die ihm wider die Burg daselbst ertheilte
Intercessionalien an Käyserl. Majestät. VII. 128. ersuchet Churfürst Johann
Wilhelmen zu Pfaltz, als Reichs-Vicarium, daß er sich derer Reichs-Städte Monita
ad perpetuam Capitulationem möchte recommandiret seyn lassen. VII. 287.
derselben verspricht Chur Pfaltz, als Reichs-Vicarius, auf die
Reichs-Städtischen Monita ad perpetuam Capitulationem gehörige Reflexion nehmen
zu lassen. VII. 287. ersuchet den Magistrat zu Franckfurt am Mäyn, sein
Interesse, bey bevorstehender Käyserlichen Wahl, in Puncto Capitulationis
perpetuae, zu beobachten. VIII. 308. 335. und versiehet denselben mit einem
gehörigen Creditiv an Chur Mäyntz. VII. 334
Reichs-Stände werden von Chur-Brandenburg ersucht, auf
des Gräflichen Hauses Nassau Praeeminenz und Vor-Votum vor andern
neu-introducirten
und andern qualificirten Subjecti, wieder
zu ergäntzen. IV. 892. wird von dem zu Franckfurt am Mäyn exulirenden Magistrat
der Stadt Speyer gebeten, der Stadt Speyer Indemnisation bey künfftigen
Friedens-Tractaten zu befördern. IV. 1064. bey demselben hält der Magistrat zu
Eßlingen, um ein Subsidium charitativum, zu Wiederaufbauung der grösten Theils
in der Asche liegenden Stadt Eßlingen an. V. 441. bittet den Käyser Leopoldum,
das Verbot der Commercien mit Spanien, Franckreich und Italien auf gewisse
Maasse zu limitiren. V. 751. bey demselben depreciret die Stadt Uberlingen die
ihr von Reichs wegen mit aufgetragene Visitation des Cammer-Gerichts zu Wetzlar.
VI. 375. selbiges bittet die Stadt Friedberg, sich ihrer wider die Burg daselbst
anzunehmen. VII. 75. bey demselben bittet sich der Magistrat zu Rothweil
Assistenz wider den neu aufgeworffenen Rath allda aus. VII. 123. intercediret
bey dem Käyser Josepho vor den alten Rath zu Rothweil, und bittet, denselben in
sein voriges Amt und Würde restituiren zu lassen. VII. 125. demselben dancket
der Rath zu Friedberg vor die ihm wider die Burg daselbst ertheilte
Intercessionalien an Käyserl. Majestät. VII. 128. ersuchet Churfürst Johann
Wilhelmen zu Pfaltz, als Reichs-Vicarium, daß er sich derer Reichs-Städte Monita
ad perpetuam Capitulationem möchte recommandiret seyn lassen. VII. 287.
derselben verspricht Chur Pfaltz, als Reichs-Vicarius, auf die
Reichs-Städtischen Monita ad perpetuam Capitulationem gehörige Reflexion nehmen
zu lassen. VII. 287. ersuchet den Magistrat zu Franckfurt am Mäyn, sein
Interesse, bey bevorstehender Käyserlichen Wahl, in Puncto Capitulationis
perpetuae, zu beobachten. VIII. 308. 335. und versiehet denselben mit einem
gehörigen Creditiv an Chur Mäyntz. VII. 334
Reichs-Stände werden von Chur-Brandenburg ersucht, auf
des Gräflichen Hauses Nassau Praeeminenz und Vor-Votum vor andern
neu-introducirten
<TEI> <text> <body> <div> <l><pb facs="#f1137"/> und andern qualificirten Subjecti, wieder zu ergäntzen. IV. 892. wird von dem zu Franckfurt am Mäyn exulirenden Magistrat der Stadt Speyer gebeten, der Stadt Speyer Indemnisation bey künfftigen Friedens-Tractaten zu befördern. IV. 1064. bey demselben hält der Magistrat zu Eßlingen, um ein Subsidium charitativum, zu Wiederaufbauung der grösten Theils in der Asche liegenden Stadt Eßlingen an. V. 441. bittet den Käyser Leopoldum, das Verbot der Commercien mit Spanien, Franckreich und Italien auf gewisse Maasse zu limitiren. V. 751. bey demselben depreciret die Stadt Uberlingen die ihr von Reichs wegen mit aufgetragene Visitation des Cammer-Gerichts zu Wetzlar. VI. 375. selbiges bittet die Stadt Friedberg, sich ihrer wider die Burg daselbst anzunehmen. VII. 75. bey demselben bittet sich der Magistrat zu Rothweil Assistenz wider den neu aufgeworffenen Rath allda aus. VII. 123. intercediret bey dem Käyser Josepho vor den alten Rath zu Rothweil, und bittet, denselben in sein voriges Amt und Würde restituiren zu lassen. VII. 125. demselben dancket der Rath zu Friedberg vor die ihm wider die Burg daselbst ertheilte Intercessionalien an Käyserl. Majestät. VII. 128. ersuchet Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz, als Reichs-Vicarium, daß er sich derer Reichs-Städte Monita ad perpetuam Capitulationem möchte recommandiret seyn lassen. VII. 287. derselben verspricht Chur Pfaltz, als Reichs-Vicarius, auf die Reichs-Städtischen Monita ad perpetuam Capitulationem gehörige Reflexion nehmen zu lassen. VII. 287. ersuchet den Magistrat zu Franckfurt am Mäyn, sein Interesse, bey bevorstehender Käyserlichen Wahl, in Puncto Capitulationis perpetuae, zu beobachten. VIII. 308. 335. und versiehet denselben mit einem gehörigen Creditiv an Chur Mäyntz. VII. 334</l> <l><hi rendition="#in">R</hi>eichs-Stände werden von Chur-Brandenburg ersucht, auf des Gräflichen Hauses Nassau Praeeminenz und Vor-Votum vor andern neu-introducirten </l> </div> </body> </text> </TEI> [1137]
und andern qualificirten Subjecti, wieder zu ergäntzen. IV. 892. wird von dem zu Franckfurt am Mäyn exulirenden Magistrat der Stadt Speyer gebeten, der Stadt Speyer Indemnisation bey künfftigen Friedens-Tractaten zu befördern. IV. 1064. bey demselben hält der Magistrat zu Eßlingen, um ein Subsidium charitativum, zu Wiederaufbauung der grösten Theils in der Asche liegenden Stadt Eßlingen an. V. 441. bittet den Käyser Leopoldum, das Verbot der Commercien mit Spanien, Franckreich und Italien auf gewisse Maasse zu limitiren. V. 751. bey demselben depreciret die Stadt Uberlingen die ihr von Reichs wegen mit aufgetragene Visitation des Cammer-Gerichts zu Wetzlar. VI. 375. selbiges bittet die Stadt Friedberg, sich ihrer wider die Burg daselbst anzunehmen. VII. 75. bey demselben bittet sich der Magistrat zu Rothweil Assistenz wider den neu aufgeworffenen Rath allda aus. VII. 123. intercediret bey dem Käyser Josepho vor den alten Rath zu Rothweil, und bittet, denselben in sein voriges Amt und Würde restituiren zu lassen. VII. 125. demselben dancket der Rath zu Friedberg vor die ihm wider die Burg daselbst ertheilte Intercessionalien an Käyserl. Majestät. VII. 128. ersuchet Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz, als Reichs-Vicarium, daß er sich derer Reichs-Städte Monita ad perpetuam Capitulationem möchte recommandiret seyn lassen. VII. 287. derselben verspricht Chur Pfaltz, als Reichs-Vicarius, auf die Reichs-Städtischen Monita ad perpetuam Capitulationem gehörige Reflexion nehmen zu lassen. VII. 287. ersuchet den Magistrat zu Franckfurt am Mäyn, sein Interesse, bey bevorstehender Käyserlichen Wahl, in Puncto Capitulationis perpetuae, zu beobachten. VIII. 308. 335. und versiehet denselben mit einem gehörigen Creditiv an Chur Mäyntz. VII. 334 Reichs-Stände werden von Chur-Brandenburg ersucht, auf des Gräflichen Hauses Nassau Praeeminenz und Vor-Votum vor andern neu-introducirten
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |