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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Mediation, wegen Holland, will Franckreich nicht annehmen. III. 114 Praelatisches Collegium in Schwaben, recommandiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die Stabilirung ihrer Praecedenz vor allen andern auswärtigen Praelaten. VII. 520 Ritterschafft, unmittelbare im Unter-Elsaß, berichtet dem Käyser Leopoldo, daß die Cron Franckreich die Souverainete im Unter-Elsaß würcklich eingeführet, und bittet, ihren unglücklichen Zustand in allergnädigste Consideration zu ziehen. 1014. 1019. derselben Admission ad Votum & Sessionem auf Reichs- und Cräyß-Tägen zu befördern, lässet sich Churfürst Anshelm Frantz zu Mäyntz sehr angelegen seyn. IV. 468 seqq. in Francken bittet Hertzog Ernst Ludwig, zu Sachsen-Meinungen zu Gevattern. VI. 747. seqq. Städte, ausschreibende, Straßburg, Nürnberg, Franckfurt am Mäyn und Ulm, werden von denen Städten Lübeck und Hamburg gebeten, sich der, wegen des Gräflichen Oldenburgischen Weser-Zolls, in die Acht erklärten Stadt Bremen anzunehmen. I. 344 Deputirte, als Cölln, Aachen, Uberlingen, Nürnberg, und Regenspurg, erhalten vom Käyser Leopoldo Nachricht, daß er den Reichs-Deputations-Convent von Franckfurt am Mäyn nach Regenspurg verlegt. I. 840. Uberlingen, Offenburg, Gengenbach und Zell am Hammerspag, praetendiret das Ertz-Haus Oesterreich an statt eines AEquivalents vor Freyburg, worwider sich aber sie selber, der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm, und das Schwäbische Cräyß-Ausschreib-Amt setzen. III. 78. 946. 960 Städtisches-Collegium auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wird von dem Magistrat zu Hervord vor des verstorbenen Anthon Fürstenaues Sohne und dreyen aus der Stadt Hervord entwichenen Bürgern gewarnet. I. 417. wider der Stadt Bremen Admission zu Sitz und Stimme in selbigem, protestiret die Königl. Schwedische Gesandtschafft auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg. I. 488. remonstriret dem Käyserlichen
Mediation, wegen Holland, will Franckreich nicht annehmen. III. 114 Praelatisches Collegium in Schwaben, recommandiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die Stabilirung ihrer Praecedenz vor allen andern auswärtigen Praelaten. VII. 520 Ritterschafft, unmittelbare im Unter-Elsaß, berichtet dem Käyser Leopoldo, daß die Cron Franckreich die Souveraineté im Unter-Elsaß würcklich eingeführet, und bittet, ihren unglücklichen Zustand in allergnädigste Consideration zu ziehen. 1014. 1019. derselben Admission ad Votum & Sessionem auf Reichs- und Cräyß-Tägen zu befördern, lässet sich Churfürst Anshelm Frantz zu Mäyntz sehr angelegen seyn. IV. 468 seqq. in Francken bittet Hertzog Ernst Ludwig, zu Sachsen-Meinungen zu Gevattern. VI. 747. seqq. Städte, ausschreibende, Straßburg, Nürnberg, Franckfurt am Mäyn und Ulm, werden von denen Städten Lübeck und Hamburg gebeten, sich der, wegen des Gräflichen Oldenburgischen Weser-Zolls, in die Acht erklärten Stadt Bremen anzunehmen. I. 344 Deputirte, als Cölln, Aachen, Uberlingen, Nürnberg, und Regenspurg, erhalten vom Käyser Leopoldo Nachricht, daß er den Reichs-Deputations-Convent von Franckfurt am Mäyn nach Regenspurg verlegt. I. 840. Uberlingen, Offenburg, Gengenbach und Zell am Hammerspag, praetendiret das Ertz-Haus Oesterreich an statt eines AEquivalents vor Freyburg, worwider sich aber sie selber, der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm, und das Schwäbische Cräyß-Ausschreib-Amt setzen. III. 78. 946. 960 Städtisches-Collegium auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wird von dem Magistrat zu Hervord vor des verstorbenen Anthon Fürstenaues Sohne und dreyen aus der Stadt Hervord entwichenen Bürgern gewarnet. I. 417. wider der Stadt Bremen Admission zu Sitz und Stimme in selbigem, protestiret die Königl. Schwedische Gesandtschafft auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg. I. 488. remonstriret dem Käyserlichen
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                     III. 114 Praelatisches Collegium in Schwaben, recommandiret der
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                     andern auswärtigen Praelaten. VII. 520 Ritterschafft, unmittelbare im
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                     IV. 468 seqq. in Francken bittet Hertzog Ernst Ludwig, zu Sachsen-Meinungen zu
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                     erklärten Stadt Bremen anzunehmen. I. 344 Deputirte, als Cölln, Aachen,
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                     daß er den Reichs-Deputations-Convent von Franckfurt am Mäyn nach Regenspurg
                     verlegt. I. 840. Uberlingen, Offenburg, Gengenbach und Zell am Hammerspag,
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                     auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wird von dem Magistrat zu Hervord vor des
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[1135] Mediation, wegen Holland, will Franckreich nicht annehmen. III. 114 Praelatisches Collegium in Schwaben, recommandiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die Stabilirung ihrer Praecedenz vor allen andern auswärtigen Praelaten. VII. 520 Ritterschafft, unmittelbare im Unter-Elsaß, berichtet dem Käyser Leopoldo, daß die Cron Franckreich die Souveraineté im Unter-Elsaß würcklich eingeführet, und bittet, ihren unglücklichen Zustand in allergnädigste Consideration zu ziehen. 1014. 1019. derselben Admission ad Votum & Sessionem auf Reichs- und Cräyß-Tägen zu befördern, lässet sich Churfürst Anshelm Frantz zu Mäyntz sehr angelegen seyn. IV. 468 seqq. in Francken bittet Hertzog Ernst Ludwig, zu Sachsen-Meinungen zu Gevattern. VI. 747. seqq. Städte, ausschreibende, Straßburg, Nürnberg, Franckfurt am Mäyn und Ulm, werden von denen Städten Lübeck und Hamburg gebeten, sich der, wegen des Gräflichen Oldenburgischen Weser-Zolls, in die Acht erklärten Stadt Bremen anzunehmen. I. 344 Deputirte, als Cölln, Aachen, Uberlingen, Nürnberg, und Regenspurg, erhalten vom Käyser Leopoldo Nachricht, daß er den Reichs-Deputations-Convent von Franckfurt am Mäyn nach Regenspurg verlegt. I. 840. Uberlingen, Offenburg, Gengenbach und Zell am Hammerspag, praetendiret das Ertz-Haus Oesterreich an statt eines AEquivalents vor Freyburg, worwider sich aber sie selber, der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm, und das Schwäbische Cräyß-Ausschreib-Amt setzen. III. 78. 946. 960 Städtisches-Collegium auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wird von dem Magistrat zu Hervord vor des verstorbenen Anthon Fürstenaues Sohne und dreyen aus der Stadt Hervord entwichenen Bürgern gewarnet. I. 417. wider der Stadt Bremen Admission zu Sitz und Stimme in selbigem, protestiret die Königl. Schwedische Gesandtschafft auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg. I. 488. remonstriret dem Käyserlichen

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1135>, abgerufen am 11.06.2024.