Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
demselben recommandiret Churfürst Johann
Wilhelm zu Pfaltz einen Cavalier zu seinen Kriegs-Diensten. IV. 944 ihm
notificiret Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz, warum er den zu Wasserburg
angestellten Bäyerischen Cräyß-Convent nicht besuchen lassen könne. V. 340
praesentiret Churfürst Johann Hugoni zu Trier, als des heiligen Römischen Reichs
Cammer-Richtern, ingleichen dem Cammer-Gerichts-Collegio, Graf Johann Tobiam
Ignatium Nytzen, zum Cammer-Gerichts-Assessore. V. 377. 379 erinnert, als
Bäyerischer Cräyß-Obrister, den Magistrat zu Regenspurg, daß er sein
Reichs-Contingent an Mannschafft, in die Gegend München, auf die Musterung
schicken solle. V. 381 schickt Herr Caspar Marqvard Zündten, als Abgesandten, an
den Fränckischen Cräyß-Convent zu Nürnberg. 404 demselben giebt der Fränckische
Cräyß-Convent auf sein Ansuchen eine kaltsinnige Antwort. V. 406 demselben
ersuchet Chur Brandenburg, bey innstehender Wieder-Besetzung der Käyserlichen
Principal-Commission zu Regenspurg dahin zu cooperiren, daß der zwischen
gedachter Principal-Gommission und dem Chursürstlichen Collegio befindliche
Ceremoniel-Streit, beygeleget werden möchte. IV. 579 bey demselben beschweret
sich Churfürst Johann Georg der dritte zu Sachsen, über seinen bey dem Reiche
gethanen Vorschlag, die Interims-Administration derer Sachsen-Lauenburgischen
Lande denen Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg aufzutragen. IV. 783
excusiret sich bey Chur Sachsen, daß der Vorschlag, wegen
Interims-Administration der Sachsen-Lauenburgischen Lande, ursprünglich nicht
von ihm herkomme, und versichert, daß er iederzeit vor dessen Interesse portirt
gewesen. IV. 786 thut bey dem Schwäbischen Cräyß Convent zu Ulm Anregung, wegen
des bisher von unterschiedenen Reichs-Cräyssen tractirten Defensions-Wercks. V.
496 demselben entdecket der Fränckische Cräyß-Convent zu
demselben recommandiret Churfürst Johann
Wilhelm zu Pfaltz einen Cavalier zu seinen Kriegs-Diensten. IV. 944 ihm
notificiret Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz, warum er den zu Wasserburg
angestellten Bäyerischen Cräyß-Convent nicht besuchen lassen könne. V. 340
praesentiret Churfürst Johann Hugoni zu Trier, als des heiligen Römischen Reichs
Cammer-Richtern, ingleichen dem Cammer-Gerichts-Collegio, Graf Johann Tobiam
Ignatium Nytzen, zum Cammer-Gerichts-Assessore. V. 377. 379 erinnert, als
Bäyerischer Cräyß-Obrister, den Magistrat zu Regenspurg, daß er sein
Reichs-Contingent an Mannschafft, in die Gegend München, auf die Musterung
schicken solle. V. 381 schickt Herr Caspar Marqvard Zündten, als Abgesandten, an
den Fränckischen Cräyß-Convent zu Nürnberg. 404 demselben giebt der Fränckische
Cräyß-Convent auf sein Ansuchen eine kaltsinnige Antwort. V. 406 demselben
ersuchet Chur Brandenburg, bey innstehender Wieder-Besetzung der Käyserlichen
Principal-Commission zu Regenspurg dahin zu cooperiren, daß der zwischen
gedachter Principal-Gommission und dem Chursürstlichen Collegio befindliche
Ceremoniel-Streit, beygeleget werden möchte. IV. 579 bey demselben beschweret
sich Churfürst Johann Georg der dritte zu Sachsen, über seinen bey dem Reiche
gethanen Vorschlag, die Interims-Administration derer Sachsen-Lauenburgischen
Lande denen Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg aufzutragen. IV. 783
excusiret sich bey Chur Sachsen, daß der Vorschlag, wegen
Interims-Administration der Sachsen-Lauenburgischen Lande, ursprünglich nicht
von ihm herkomme, und versichert, daß er iederzeit vor dessen Interesse portirt
gewesen. IV. 786 thut bey dem Schwäbischen Cräyß Convent zu Ulm Anregung, wegen
des bisher von unterschiedenen Reichs-Cräyssen tractirten Defensions-Wercks. V.
496 demselben entdecket der Fränckische Cräyß-Convent zu
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demselben recommandiret Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz einen Cavalier zu seinen Kriegs-Diensten. IV. 944 ihm notificiret Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz, warum er den zu Wasserburg angestellten Bäyerischen Cräyß-Convent nicht besuchen lassen könne. V. 340 praesentiret Churfürst Johann Hugoni zu Trier, als des heiligen Römischen Reichs Cammer-Richtern, ingleichen dem Cammer-Gerichts-Collegio, Graf Johann Tobiam Ignatium Nytzen, zum Cammer-Gerichts-Assessore. V. 377. 379 erinnert, als Bäyerischer Cräyß-Obrister, den Magistrat zu Regenspurg, daß er sein Reichs-Contingent an Mannschafft, in die Gegend München, auf die Musterung schicken solle. V. 381 schickt Herr Caspar Marqvard Zündten, als Abgesandten, an den Fränckischen Cräyß-Convent zu Nürnberg. 404 demselben giebt der Fränckische Cräyß-Convent auf sein Ansuchen eine kaltsinnige Antwort. V. 406 demselben ersuchet Chur Brandenburg, bey innstehender Wieder-Besetzung der Käyserlichen Principal-Commission zu Regenspurg dahin zu cooperiren, daß der zwischen gedachter Principal-Gommission und dem Chursürstlichen Collegio befindliche Ceremoniel-Streit, beygeleget werden möchte. IV. 579 bey demselben beschweret sich Churfürst Johann Georg der dritte zu Sachsen, über seinen bey dem Reiche gethanen Vorschlag, die Interims-Administration derer Sachsen-Lauenburgischen Lande denen Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg aufzutragen. IV. 783 excusiret sich bey Chur Sachsen, daß der Vorschlag, wegen Interims-Administration der Sachsen-Lauenburgischen Lande, ursprünglich nicht von ihm herkomme, und versichert, daß er iederzeit vor dessen Interesse portirt gewesen. IV. 786 thut bey dem Schwäbischen Cräyß Convent zu Ulm Anregung, wegen des bisher von unterschiedenen Reichs-Cräyssen tractirten Defensions-Wercks. V. 496 demselben entdecket der Fränckische Cräyß-Convent zu
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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