gegen ihn
erkläret sich Chur Cölln, daß es allerdings nöthig sey, den Stillstand mit
Franckreich zu schliessen. IV. 220 demselben verspricht Chur Pfaltz, das dem
Röm. Reich sehr nöthige Armistitium mit Franckreich zu befördern. VI. 226 gegen
ihn erbietet sich der Churfürst zu Mäyntz zu Beförderung des Armistitii mit
Franckreich. IV. 231 bittet die Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, der von
den Frantzosen belagerten Festung Luxenburg zu succurriren. VIII. 176 demselben
wird der bey denen Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg vor die belagerte
Festung Luxenburg gesuchte Succurs abgeschlagen. VIII. 179 giebt denen Hertzogen
zu Braunschweig und Lüneburg Nachricht von seiner an das Ausschreib-Amt des
Fränckischen Cräysses, wegen des auf dem letzten Convent zu Nürnberg
ausgefallenen Schlusses, gethanen Erklärung, ingleichen von dem, was er in
Puncto des mit der Cron Franckreich zu schliessenden Armistitii, und dessen
Garantie, an seine Herren Mit-Churfürsten gelangen lassen. VIII. 181 ersuchet
die Stadt Regenspurg, daß sie, ihres Orts, in die Beytretung des Bäyerischen
Cräysses zur Garantie-Allianz consentiren möchte. IV. 257 demselben eröffnet
Bischoff Marqvard Sebastian zu Bamberg sein Anliegen, wegen des Müntz-Wesens in
denen Bäyer-Schwäb- und Fränckischen Cräyssen. IV. 381 denselben ersuchet
Hertzog Christian Albrecht zu Schleßwig-Hollstein-Gottorp, daß er ihm, der
Executions-Ordnung zu Folge, assistiren möchte. IV. 383 ihm werden von Käyser
Leopoldo die Contraventionen der Cron Franckreich wider den zwantzig jährigen
Stillstand remonstriret. IV. 462 recommandiret Chur Brandenburg den
Ertz-Bischoff zu Lacedaemonien, Chrysantum Lascary. IV. 468 berichtet Chur
Brandenburg, was er dem Käyser, wegen des von der Cron Franckreich, ohnweit
Trarbach, vorgenommenen Festungs-Baues geantwortet. IV. 489
gegen ihn
erkläret sich Chur Cölln, daß es allerdings nöthig sey, den Stillstand mit
Franckreich zu schliessen. IV. 220 demselben verspricht Chur Pfaltz, das dem
Röm. Reich sehr nöthige Armistitium mit Franckreich zu befördern. VI. 226 gegen
ihn erbietet sich der Churfürst zu Mäyntz zu Beförderung des Armistitii mit
Franckreich. IV. 231 bittet die Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, der von
den Frantzosen belagerten Festung Luxenburg zu succurriren. VIII. 176 demselben
wird der bey denen Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg vor die belagerte
Festung Luxenburg gesuchte Succurs abgeschlagen. VIII. 179 giebt denen Hertzogen
zu Braunschweig und Lüneburg Nachricht von seiner an das Ausschreib-Amt des
Fränckischen Cräysses, wegen des auf dem letzten Convent zu Nürnberg
ausgefallenen Schlusses, gethanen Erklärung, ingleichen von dem, was er in
Puncto des mit der Cron Franckreich zu schliessenden Armistitii, und dessen
Garantie, an seine Herren Mit-Churfürsten gelangen lassen. VIII. 181 ersuchet
die Stadt Regenspurg, daß sie, ihres Orts, in die Beytretung des Bäyerischen
Cräysses zur Garantie-Allianz consentiren möchte. IV. 257 demselben eröffnet
Bischoff Marqvard Sebastian zu Bamberg sein Anliegen, wegen des Müntz-Wesens in
denen Bäyer-Schwäb- und Fränckischen Cräyssen. IV. 381 denselben ersuchet
Hertzog Christian Albrecht zu Schleßwig-Hollstein-Gottorp, daß er ihm, der
Executions-Ordnung zu Folge, assistiren möchte. IV. 383 ihm werden von Käyser
Leopoldo die Contraventionen der Cron Franckreich wider den zwantzig jährigen
Stillstand remonstriret. IV. 462 recommandiret Chur Brandenburg den
Ertz-Bischoff zu Lacedaemonien, Chrysantum Lascary. IV. 468 berichtet Chur
Brandenburg, was er dem Käyser, wegen des von der Cron Franckreich, ohnweit
Trarbach, vorgenommenen Festungs-Baues geantwortet. IV. 489
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gegen ihn
erkläret sich Chur Cölln, daß es allerdings nöthig sey, den Stillstand mit
Franckreich zu schliessen. IV. 220 demselben verspricht Chur Pfaltz, das dem
Röm. Reich sehr nöthige Armistitium mit Franckreich zu befördern. VI. 226 gegen
ihn erbietet sich der Churfürst zu Mäyntz zu Beförderung des Armistitii mit
Franckreich. IV. 231 bittet die Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, der von
den Frantzosen belagerten Festung Luxenburg zu succurriren. VIII. 176 demselben
wird der bey denen Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg vor die belagerte
Festung Luxenburg gesuchte Succurs abgeschlagen. VIII. 179 giebt denen Hertzogen
zu Braunschweig und Lüneburg Nachricht von seiner an das Ausschreib-Amt des
Fränckischen Cräysses, wegen des auf dem letzten Convent zu Nürnberg
ausgefallenen Schlusses, gethanen Erklärung, ingleichen von dem, was er in
Puncto des mit der Cron Franckreich zu schliessenden Armistitii, und dessen
Garantie, an seine Herren Mit-Churfürsten gelangen lassen. VIII. 181 ersuchet
die Stadt Regenspurg, daß sie, ihres Orts, in die Beytretung des Bäyerischen
Cräysses zur Garantie-Allianz consentiren möchte. IV. 257 demselben eröffnet
Bischoff Marqvard Sebastian zu Bamberg sein Anliegen, wegen des Müntz-Wesens in
denen Bäyer-Schwäb- und Fränckischen Cräyssen. IV. 381 denselben ersuchet
Hertzog Christian Albrecht zu Schleßwig-Hollstein-Gottorp, daß er ihm, der
Executions-Ordnung zu Folge, assistiren möchte. IV. 383 ihm werden von Käyser
Leopoldo die Contraventionen der Cron Franckreich wider den zwantzig jährigen
Stillstand remonstriret. IV. 462 recommandiret Chur Brandenburg den
Ertz-Bischoff zu Lacedaemonien, Chrysantum Lascary. IV. 468 berichtet Chur
Brandenburg, was er dem Käyser, wegen des von der Cron Franckreich, ohnweit
Trarbach, vorgenommenen Festungs-Baues geantwortet. IV. 489
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[1062]
gegen ihn erkläret sich Chur Cölln, daß es allerdings nöthig sey, den Stillstand mit Franckreich zu schliessen. IV. 220 demselben verspricht Chur Pfaltz, das dem Röm. Reich sehr nöthige Armistitium mit Franckreich zu befördern. VI. 226 gegen ihn erbietet sich der Churfürst zu Mäyntz zu Beförderung des Armistitii mit Franckreich. IV. 231 bittet die Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, der von den Frantzosen belagerten Festung Luxenburg zu succurriren. VIII. 176 demselben wird der bey denen Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg vor die belagerte Festung Luxenburg gesuchte Succurs abgeschlagen. VIII. 179 giebt denen Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg Nachricht von seiner an das Ausschreib-Amt des Fränckischen Cräysses, wegen des auf dem letzten Convent zu Nürnberg ausgefallenen Schlusses, gethanen Erklärung, ingleichen von dem, was er in Puncto des mit der Cron Franckreich zu schliessenden Armistitii, und dessen Garantie, an seine Herren Mit-Churfürsten gelangen lassen. VIII. 181 ersuchet die Stadt Regenspurg, daß sie, ihres Orts, in die Beytretung des Bäyerischen Cräysses zur Garantie-Allianz consentiren möchte. IV. 257 demselben eröffnet Bischoff Marqvard Sebastian zu Bamberg sein Anliegen, wegen des Müntz-Wesens in denen Bäyer-Schwäb- und Fränckischen Cräyssen. IV. 381 denselben ersuchet Hertzog Christian Albrecht zu Schleßwig-Hollstein-Gottorp, daß er ihm, der Executions-Ordnung zu Folge, assistiren möchte. IV. 383 ihm werden von Käyser Leopoldo die Contraventionen der Cron Franckreich wider den zwantzig jährigen Stillstand remonstriret. IV. 462 recommandiret Chur Brandenburg den Ertz-Bischoff zu Lacedaemonien, Chrysantum Lascary. IV. 468 berichtet Chur Brandenburg, was er dem Käyser, wegen des von der Cron Franckreich, ohnweit Trarbach, vorgenommenen Festungs-Baues geantwortet. IV. 489
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1062>, abgerufen am 17.02.2025.
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