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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Nürnberg seine Meynung, wegen des Cräyß-Associations-Wercks, und dessen Vollziehung. V. 522 recommandiret Churfürst Johann Hugoni zu Trier, als Cammer-Richtern, wie auch dem Cammer-Gerichts-Collegio, die Beförderung der würcklichen Reception des von ihm zur Assessorat-Stelle praesentirten Graf Nytzens. V. 531. sqq. remonstriret dem Magistrat zu Ulm, warum er sich der Stadt Ulm und dadurch des Donau-Passes versichern müssen, und verspricht, daß die Stadt an ihren Privilegien und Freyheiten nicht solle gekräncket werden. V. 639 eröffnet denen ausschreibenden Fürsten des Fränckischen und Schwäbischen Cräysses, was ihn, die Stadt Ulm zu besetzen, bewogen. V. 644 demselben verweiset Käyser Leopoldus, daß er die Stadt Ulm mit Gewalt eingenommen und besetzet. V. 656 berichtet dem Käyser Leopoldo, aus was vor Ursachen er sich der Stadt Ulm versichern müssen. V. 659 fraget den Bischoff zu Freysingen und die übrigen Stäude des Bäyerischen Cräysses, wessen er sich, bey ietzigen Conjuncturen, zu ihnen zu versehen hätte. V. 668 verspricht dem Reichs-Convent alle Securität. V. 674 wird von denen ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses ersucht, wegen seiner in dem Schwäbischen Cräysse gelegenen Herrschafften Wiesensteig und Mindelheim, iemanden auf den Schwäbischen Cräyß-Convent nach Heilbronn zu schicken. V. 683 beschweret sich bey dem Schwäbischen Cräyß-Ausschreib-Amt, über dessen kaltsinniges Tractament. V. 684 demselben stellen seine Land-Stände ihr bevorstehendes Verderben beweglich vor, und bitten, dem Kriege, wo möglich, ein Ende zu machen. V. 705. 713. 737 remonstriret seinen Land-Ständen, warum er sich der Städte Ulm und Memmingen bemächtigen, und zu gegenwärtigem Kriege schreiten müssen. V. 709 demselben remonstriret der Schwäbische Cräyß-Convent zu Heylbronn die Ohnerhebligkeit seiner, wegen gegenwärtiger Ruptur, angeführten Ursachen. V. 757 befraget sich bey dem Fränckischen Cräyß-Convent zu
Nürnberg seine Meynung, wegen des Cräyß-Associations-Wercks, und dessen Vollziehung. V. 522 recommandiret Churfürst Johann Hugoni zu Trier, als Cammer-Richtern, wie auch dem Cammer-Gerichts-Collegio, die Beförderung der würcklichen Reception des von ihm zur Assessorat-Stelle praesentirten Graf Nytzens. V. 531. sqq. remonstriret dem Magistrat zu Ulm, warum er sich der Stadt Ulm und dadurch des Donau-Passes versichern müssen, und verspricht, daß die Stadt an ihren Privilegien und Freyheiten nicht solle gekräncket werden. V. 639 eröffnet denen ausschreibenden Fürsten des Fränckischen und Schwäbischen Cräysses, was ihn, die Stadt Ulm zu besetzen, bewogen. V. 644 demselben verweiset Käyser Leopoldus, daß er die Stadt Ulm mit Gewalt eingenommen und besetzet. V. 656 berichtet dem Käyser Leopoldo, aus was vor Ursachen er sich der Stadt Ulm versichern müssen. V. 659 fraget den Bischoff zu Freysingen und die übrigen Stäude des Bäyerischen Cräysses, wessen er sich, bey ietzigen Conjuncturen, zu ihnen zu versehen hätte. V. 668 verspricht dem Reichs-Convent alle Securität. V. 674 wird von denen ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses ersucht, wegen seiner in dem Schwäbischen Cräysse gelegenen Herrschafften Wiesensteig und Mindelheim, iemanden auf den Schwäbischen Cräyß-Convent nach Heilbronn zu schicken. V. 683 beschweret sich bey dem Schwäbischen Cräyß-Ausschreib-Amt, über dessen kaltsinniges Tractament. V. 684 demselben stellen seine Land-Stände ihr bevorstehendes Verderben beweglich vor, und bitten, dem Kriege, wo möglich, ein Ende zu machen. V. 705. 713. 737 remonstriret seinen Land-Ständen, warum er sich der Städte Ulm und Memmingen bemächtigen, und zu gegenwärtigem Kriege schreiten müssen. V. 709 demselben remonstriret der Schwäbische Cräyß-Convent zu Heylbronn die Ohnerhebligkeit seiner, wegen gegenwärtiger Ruptur, angeführten Ursachen. V. 757 befraget sich bey dem Fränckischen Cräyß-Convent zu
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                     Fürsten des Fränckischen und Schwäbischen Cräysses, was ihn, die Stadt Ulm zu
                     besetzen, bewogen. V. 644 demselben verweiset Käyser Leopoldus, daß er die Stadt
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                     aus was vor Ursachen er sich der Stadt Ulm versichern müssen. V. 659 fraget den
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                     verspricht dem Reichs-Convent alle Securität. V. 674 wird von denen
                     ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses ersucht, wegen seiner in dem
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                     iemanden auf den Schwäbischen Cräyß-Convent nach Heilbronn zu schicken. V. 683
                     beschweret sich bey dem Schwäbischen Cräyß-Ausschreib-Amt, über dessen
                     kaltsinniges Tractament. V. 684 demselben stellen seine Land-Stände ihr
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                     Ende zu machen. V. 705. 713. 737 remonstriret seinen Land-Ständen, warum er sich
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                     müssen. V. 709 demselben remonstriret der Schwäbische Cräyß-Convent zu Heylbronn
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[1064] Nürnberg seine Meynung, wegen des Cräyß-Associations-Wercks, und dessen Vollziehung. V. 522 recommandiret Churfürst Johann Hugoni zu Trier, als Cammer-Richtern, wie auch dem Cammer-Gerichts-Collegio, die Beförderung der würcklichen Reception des von ihm zur Assessorat-Stelle praesentirten Graf Nytzens. V. 531. sqq. remonstriret dem Magistrat zu Ulm, warum er sich der Stadt Ulm und dadurch des Donau-Passes versichern müssen, und verspricht, daß die Stadt an ihren Privilegien und Freyheiten nicht solle gekräncket werden. V. 639 eröffnet denen ausschreibenden Fürsten des Fränckischen und Schwäbischen Cräysses, was ihn, die Stadt Ulm zu besetzen, bewogen. V. 644 demselben verweiset Käyser Leopoldus, daß er die Stadt Ulm mit Gewalt eingenommen und besetzet. V. 656 berichtet dem Käyser Leopoldo, aus was vor Ursachen er sich der Stadt Ulm versichern müssen. V. 659 fraget den Bischoff zu Freysingen und die übrigen Stäude des Bäyerischen Cräysses, wessen er sich, bey ietzigen Conjuncturen, zu ihnen zu versehen hätte. V. 668 verspricht dem Reichs-Convent alle Securität. V. 674 wird von denen ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses ersucht, wegen seiner in dem Schwäbischen Cräysse gelegenen Herrschafften Wiesensteig und Mindelheim, iemanden auf den Schwäbischen Cräyß-Convent nach Heilbronn zu schicken. V. 683 beschweret sich bey dem Schwäbischen Cräyß-Ausschreib-Amt, über dessen kaltsinniges Tractament. V. 684 demselben stellen seine Land-Stände ihr bevorstehendes Verderben beweglich vor, und bitten, dem Kriege, wo möglich, ein Ende zu machen. V. 705. 713. 737 remonstriret seinen Land-Ständen, warum er sich der Städte Ulm und Memmingen bemächtigen, und zu gegenwärtigem Kriege schreiten müssen. V. 709 demselben remonstriret der Schwäbische Cräyß-Convent zu Heylbronn die Ohnerhebligkeit seiner, wegen gegenwärtiger Ruptur, angeführten Ursachen. V. 757 befraget sich bey dem Fränckischen Cräyß-Convent zu

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1064>, abgerufen am 30.09.2024.