Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
wird von dem Chur-Mäyntzischen
Abgesandten zu den Reichs-Convent, dem Freyherrn von Otten, ersuchet, daß er,
als Käyserlicher Administrator in Bäyern, bey denen Bäyerischen Mauth- und
Zoll-Städten verordnen möge, daß die von Augspurg nach Regenspurg zu Wasser
gehende Güter derer Gesandten Zoll-frey passiret werden solten. VIII. 635 lässet
die gesuchte Verordnung an die Cammer zu München ergehen. VIII. 637
Maximilian Emanuel, Churfürst in Bäyern, eröffnet denen
Cräyß-ausschreibenden Fürsten in Schwaben seine Gedancken sowohl wegen der
Durchzüge und Winter-Qvartier, als auch der Subrepartition des von der
allgemeinen Verfassung dem Bäyerischen Cräysse zugetheilten Quanti. III. 1096
erbietet sich, der Schwäbischen Cräyß-Association beyzutreten, sobald er nur
Nachricht haben würde, auf was vor Conditionen dieselbe eingerichtet sey. IV. 52
bittet den Käyser Leopoldum, das von Chur Brandenburg recommandirte
Friedens-Werck mit Franckreich zu befördern. IV. 170 demselben eröffnet Chur
Mäyntz seine Gedancken über das mit Franckreich vorseyende Friedens-Werck. IV.
173 ersuchet die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, wegen des
Cräyß-Associations-Wercks den vorhabenden Schwäbischen Cräyß-Tag zu
beschleunigen. IV. 195 gegen denselben erbieten sich die ausschreibenden Fürsten
des Schwäbischen Cräysses, bey vorseyendem Cräyß-Convent das
Cräyß-Associations-Werck zu befördern. IV. 204 bittet Chur Brandenburg und die
übrigen Herren Churfürsten, durch ihre vielvermögende Interposition das
Armistitium mit Franckreich zu Stande bringen zu helffen. IV. 206 denselben
versichert Chur Brandenburg, daß es iederzeit seine vornehmste Sorge und Absicht
gewesen, das Römische Reich durch einen Stillstand mit Franckreich in Ruhe und
Sicherheit zu setzen. IV. 212
wird von dem Chur-Mäyntzischen
Abgesandten zu den Reichs-Convent, dem Freyherrn von Otten, ersuchet, daß er,
als Käyserlicher Administrator in Bäyern, bey denen Bäyerischen Mauth- und
Zoll-Städten verordnen möge, daß die von Augspurg nach Regenspurg zu Wasser
gehende Güter derer Gesandten Zoll-frey passiret werden solten. VIII. 635 lässet
die gesuchte Verordnung an die Cammer zu München ergehen. VIII. 637
Maximilian Emanuel, Churfürst in Bäyern, eröffnet denen
Cräyß-ausschreibenden Fürsten in Schwaben seine Gedancken sowohl wegen der
Durchzüge und Winter-Qvartier, als auch der Subrepartition des von der
allgemeinen Verfassung dem Bäyerischen Cräysse zugetheilten Quanti. III. 1096
erbietet sich, der Schwäbischen Cräyß-Association beyzutreten, sobald er nur
Nachricht haben würde, auf was vor Conditionen dieselbe eingerichtet sey. IV. 52
bittet den Käyser Leopoldum, das von Chur Brandenburg recommandirte
Friedens-Werck mit Franckreich zu befördern. IV. 170 demselben eröffnet Chur
Mäyntz seine Gedancken über das mit Franckreich vorseyende Friedens-Werck. IV.
173 ersuchet die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, wegen des
Cräyß-Associations-Wercks den vorhabenden Schwäbischen Cräyß-Tag zu
beschleunigen. IV. 195 gegen denselben erbieten sich die ausschreibenden Fürsten
des Schwäbischen Cräysses, bey vorseyendem Cräyß-Convent das
Cräyß-Associations-Werck zu befördern. IV. 204 bittet Chur Brandenburg und die
übrigen Herren Churfürsten, durch ihre vielvermögende Interposition das
Armistitium mit Franckreich zu Stande bringen zu helffen. IV. 206 denselben
versichert Chur Brandenburg, daß es iederzeit seine vornehmste Sorge und Absicht
gewesen, das Römische Reich durch einen Stillstand mit Franckreich in Ruhe und
Sicherheit zu setzen. IV. 212
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wird von dem Chur-Mäyntzischen Abgesandten zu den Reichs-Convent, dem Freyherrn von Otten, ersuchet, daß er, als Käyserlicher Administrator in Bäyern, bey denen Bäyerischen Mauth- und Zoll-Städten verordnen möge, daß die von Augspurg nach Regenspurg zu Wasser gehende Güter derer Gesandten Zoll-frey passiret werden solten. VIII. 635 lässet die gesuchte Verordnung an die Cammer zu München ergehen. VIII. 637 Maximilian Emanuel, Churfürst in Bäyern, eröffnet denen Cräyß-ausschreibenden Fürsten in Schwaben seine Gedancken sowohl wegen der Durchzüge und Winter-Qvartier, als auch der Subrepartition des von der allgemeinen Verfassung dem Bäyerischen Cräysse zugetheilten Quanti. III. 1096 erbietet sich, der Schwäbischen Cräyß-Association beyzutreten, sobald er nur Nachricht haben würde, auf was vor Conditionen dieselbe eingerichtet sey. IV. 52 bittet den Käyser Leopoldum, das von Chur Brandenburg recommandirte Friedens-Werck mit Franckreich zu befördern. IV. 170 demselben eröffnet Chur Mäyntz seine Gedancken über das mit Franckreich vorseyende Friedens-Werck. IV. 173 ersuchet die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, wegen des Cräyß-Associations-Wercks den vorhabenden Schwäbischen Cräyß-Tag zu beschleunigen. IV. 195 gegen denselben erbieten sich die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, bey vorseyendem Cräyß-Convent das Cräyß-Associations-Werck zu befördern. IV. 204 bittet Chur Brandenburg und die übrigen Herren Churfürsten, durch ihre vielvermögende Interposition das Armistitium mit Franckreich zu Stande bringen zu helffen. IV. 206 denselben versichert Chur Brandenburg, daß es iederzeit seine vornehmste Sorge und Absicht gewesen, das Römische Reich durch einen Stillstand mit Franckreich in Ruhe und Sicherheit zu setzen. IV. 212
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