Leyser, Polycarp: Eine Christliche Leichpredigt/ Bey der Begräbnuß/ deß ... Fritzen von der Schullenburg ... Frankfurt (Main), 1589.also angegriffen daß sie durch Brand schaden vmb alles das jhre gekommen / so ist auch dieser verstorbne Juncker in seiner jugent nicht grosses vermögens gewesen / also daß er wol mehrmals mehr schuldig gewest / dann er in der gantzen weiten Welt vmb vnd angehabt hat. Welches jhme zwar zu keiner verkleinerung gereicht (sintemal vnvermögens seyn für sich selbs kein schand ist / dieweil auch der Son Gottes arm ist gewesen / wann allein die vrsachen der armut nicht schendtlich sind) sondern solches gereicht zu außbreitung der güte Gottes / dann vngeachtet seines vorigen vnvermögens / so hat jhne doch Gott hernach also reichlich gesegnet / daß er nicht allein sein stattlich außkommen / als seinen Stand gemeß / gehabt / sondern auch ein ansehnlichs hinder sich verlassen hat. Welche erinnerung darzu dienet. Das erstlich die jenigen / welchen Gott etwas von jhren lieben vorältern bescheret hat / dasselbe zuraht halten / nicht mutwillens vnd fürsetzlicher weiß sich selbs drumb bringen. Weil Gott wol andere fäll vnversehens schicken kan / durch welche einer one das vmb das seine kommen kan. Welches jhr viel nicht betrachten / sondern vermeynen das grosse Gut das sey entweder ererbet oder sonsten erworben / das könne nimmermehr verzehrt werden / darumb so fangen sie an zuprangen vnnd zuprassen / seind Tag vnd Nacht toll vnd voll / müssen den Maluasier im reinischen Wein kühlen / lassen sich vnfür sichtig in grosse Bürgschafft eyn / so lang biß sie vmb alles das jhrige kommen. Was geschicht? So lang sie Gelt haben andere zuverlegen / so lang haben sie auch Freund vnd geselschafft gnug / wann aber das Gütlein verzehret ist / so sehen auch die vorige Sauffbrüder einen nicht durch einen Zaun an / muß einer also hernach den Spott zum schaden / ja auch ein böses Gewissen vnd den Fluch Gottes darzu an Hals haben. Darentgegen wann einer nicht mutwilliger weiß sich also angegriffen daß sie durch Brand schaden vmb alles das jhre gekommen / so ist auch dieser verstorbne Juncker in seiner jugent nicht grosses vermögens gewesen / also daß er wol mehrmals mehr schuldig gewest / dann er in der gantzẽ weiten Welt vmb vnd angehabt hat. Welches jhme zwar zu keiner verkleinerung gereicht (sintemal vnvermögens seyn für sich selbs kein schand ist / dieweil auch der Son Gottes arm ist gewesen / wann allein die vrsachen der armut nicht schendtlich sind) sondern solches gereicht zu außbreitung der güte Gottes / dann vngeachtet seines vorigen vnvermögens / so hat jhne doch Gott hernach also reichlich gesegnet / daß er nicht allein sein stattlich außkommen / als seinẽ Stand gemeß / gehabt / sondern auch ein ansehnlichs hinder sich verlassen hat. Welche erinnerung darzu dienet. Das erstlich die jenigen / welchen Gott etwas von jhren lieben vorältern bescheret hat / dasselbe zuraht halten / nicht mutwillens vnd fürsetzlicher weiß sich selbs drumb bringen. Weil Gott wol andere fäll vnversehens schicken kan / durch welche einer one das vmb das seine kommen kan. Welches jhr viel nicht betrachtẽ / sondern vermeynen das grosse Gut das sey entweder ererbet oder sonsten erworben / das könne nimmermehr verzehrt werden / darumb so fangen sie an zuprangen vnnd zuprassen / seind Tag vnd Nacht toll vnd voll / müssen den Maluasier im reinischen Wein kühlẽ / lassen sich vnfür sichtig in grosse Bürgschafft eyn / so lang biß sie vmb alles das jhrige kommen. Was geschicht? So lang sie Gelt haben andere zuverlegẽ / so lang haben sie auch Freund vñ geselschafft gnug / wann aber das Gütlein verzehret ist / so sehen auch die vorige Sauffbrüder einen nicht durch einen Zaun an / muß einer also hernach den Spott zum schaden / ja auch ein böses Gewissen vñ den Fluch Gottes darzu an Hals haben. 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Das erstlich die jenigen / welchen Gott etwas von jhren lieben vorältern bescheret hat / dasselbe zuraht halten / nicht mutwillens vnd fürsetzlicher weiß sich selbs drumb bringen. Weil Gott wol andere fäll vnversehens schicken kan / durch welche einer one das vmb das seine kommen kan. Welches jhr viel nicht betrachtẽ / sondern vermeynen das grosse Gut das sey entweder ererbet oder sonsten erworben / das könne nimmermehr verzehrt werden / darumb so fangen sie an zuprangen vnnd zuprassen / seind Tag vnd Nacht toll vnd voll / müssen den Maluasier im reinischen Wein kühlẽ / lassen sich vnfür sichtig in grosse Bürgschafft eyn / so lang biß sie vmb alles das jhrige kommen. Was geschicht? So lang sie Gelt haben andere zuverlegẽ / so lang haben sie auch Freund vñ geselschafft gnug / wann aber das Gütlein verzehret ist / so sehen auch die vorige Sauffbrüder einen nicht durch einen Zaun an / muß einer also hernach den Spott zum schaden / ja auch ein böses Gewissen vñ den Fluch Gottes darzu an Hals haben. Darentgegen wann einer nicht mutwilliger weiß sich </p> </div> </body> </text> </TEI> [26/0028]
also angegriffen daß sie durch Brand schaden vmb alles das jhre gekommen / so ist auch dieser verstorbne Juncker in seiner jugent nicht grosses vermögens gewesen / also daß er wol mehrmals mehr schuldig gewest / dann er in der gantzẽ weiten Welt vmb vnd angehabt hat. Welches jhme zwar zu keiner verkleinerung gereicht (sintemal vnvermögens seyn für sich selbs kein schand ist / dieweil auch der Son Gottes arm ist gewesen / wann allein die vrsachen der armut nicht schendtlich sind) sondern solches gereicht zu außbreitung der güte Gottes / dann vngeachtet seines vorigen vnvermögens / so hat jhne doch Gott hernach also reichlich gesegnet / daß er nicht allein sein stattlich außkommen / als seinẽ Stand gemeß / gehabt / sondern auch ein ansehnlichs hinder sich verlassen hat.
Welche erinnerung darzu dienet. Das erstlich die jenigen / welchen Gott etwas von jhren lieben vorältern bescheret hat / dasselbe zuraht halten / nicht mutwillens vnd fürsetzlicher weiß sich selbs drumb bringen. Weil Gott wol andere fäll vnversehens schicken kan / durch welche einer one das vmb das seine kommen kan. Welches jhr viel nicht betrachtẽ / sondern vermeynen das grosse Gut das sey entweder ererbet oder sonsten erworben / das könne nimmermehr verzehrt werden / darumb so fangen sie an zuprangen vnnd zuprassen / seind Tag vnd Nacht toll vnd voll / müssen den Maluasier im reinischen Wein kühlẽ / lassen sich vnfür sichtig in grosse Bürgschafft eyn / so lang biß sie vmb alles das jhrige kommen. Was geschicht? So lang sie Gelt haben andere zuverlegẽ / so lang haben sie auch Freund vñ geselschafft gnug / wann aber das Gütlein verzehret ist / so sehen auch die vorige Sauffbrüder einen nicht durch einen Zaun an / muß einer also hernach den Spott zum schaden / ja auch ein böses Gewissen vñ den Fluch Gottes darzu an Hals haben. Darentgegen wann einer nicht mutwilliger weiß sich
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Zitationshilfe: | Leyser, Polycarp: Eine Christliche Leichpredigt/ Bey der Begräbnuß/ deß ... Fritzen von der Schullenburg ... Frankfurt (Main), 1589, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/leyser_leichpredigt_1589/28>, abgerufen am 16.02.2025. |