Lewald, Fanny: Für und wider die Frauen. Berlin, 1870.freisteht, sich, ohne daß er von dem Gewerke das Meister-Diplom erlangt hat, selbständig niederzulassen und sein Gewerbe zu betreiben, so kommt es mir ganz undenkbar vor, daß die Gewerbethätigkeit der Frauen jetzt noch an das Belieben des Gewerkes gebunden sein sollte, und es ist somit die Frage, ob irgend ein Hinderniß und welches Hinderniß einer Frau entgegenträte, die sich als Tapezierer, als Schuhmacher, Korbmacher, Buchbinder, Decorateur, Uhrmacher, Speisewirth, Conditor, oder in einem der anderen zahlreichen Gewerbe selbständig niederlassen wollte, zu denen die Kraft und Einsicht der Frauen so gut ausreichen würden, wie die der Männer. Es wäre dankenswerth und wichtig, wenn ein der Gewerbethätigkeit der Frauen geneigter Mann, der zugleich ein gründlicher Kenner dieses Theils der Gesetzgebung wäre, den Frauen Aufschluß darüber geben wollte, worauf sie unter den bestehenden Gesetzen und Verordnungen mit ihren Bestrebungen zu rechnen und zu fußen haben. Unter den Frauen der schon länger gebildeten und mehr besitzenden Stände hat sich in verschiedenen Ländern Europa's eine Neigung zum Studium der Medicin gezeigt, und es sind in Zürich einige Frauenzimmer nach beendeten Studien und wohlbestandenen Prüfungen zu Doctoren der Medicin mit der Berechtigung zur Praxis promovirt worden. Ueber die Aufnahme der Frauen als Studenten an den Universitäten hat man neuerdings auch in Deutschland Anfragen und Berathungen veranlaßt. Mit der freisteht, sich, ohne daß er von dem Gewerke das Meister-Diplom erlangt hat, selbständig niederzulassen und sein Gewerbe zu betreiben, so kommt es mir ganz undenkbar vor, daß die Gewerbethätigkeit der Frauen jetzt noch an das Belieben des Gewerkes gebunden sein sollte, und es ist somit die Frage, ob irgend ein Hinderniß und welches Hinderniß einer Frau entgegenträte, die sich als Tapezierer, als Schuhmacher, Korbmacher, Buchbinder, Decorateur, Uhrmacher, Speisewirth, Conditor, oder in einem der anderen zahlreichen Gewerbe selbständig niederlassen wollte, zu denen die Kraft und Einsicht der Frauen so gut ausreichen würden, wie die der Männer. Es wäre dankenswerth und wichtig, wenn ein der Gewerbethätigkeit der Frauen geneigter Mann, der zugleich ein gründlicher Kenner dieses Theils der Gesetzgebung wäre, den Frauen Aufschluß darüber geben wollte, worauf sie unter den bestehenden Gesetzen und Verordnungen mit ihren Bestrebungen zu rechnen und zu fußen haben. Unter den Frauen der schon länger gebildeten und mehr besitzenden Stände hat sich in verschiedenen Ländern Europa's eine Neigung zum Studium der Medicin gezeigt, und es sind in Zürich einige Frauenzimmer nach beendeten Studien und wohlbestandenen Prüfungen zu Doctoren der Medicin mit der Berechtigung zur Praxis promovirt worden. Ueber die Aufnahme der Frauen als Studenten an den Universitäten hat man neuerdings auch in Deutschland Anfragen und Berathungen veranlaßt. Mit der <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0135" n="125"/> freisteht, sich, ohne daß er von dem Gewerke das Meister-Diplom erlangt hat, selbständig niederzulassen und sein Gewerbe zu betreiben, so kommt es mir ganz undenkbar vor, daß die Gewerbethätigkeit der Frauen jetzt noch an das Belieben des Gewerkes gebunden sein sollte, und es ist somit die Frage, ob irgend ein Hinderniß und welches Hinderniß einer Frau entgegenträte, die sich als Tapezierer, als Schuhmacher, Korbmacher, Buchbinder, Decorateur, Uhrmacher, Speisewirth, Conditor, oder in einem der anderen zahlreichen Gewerbe selbständig niederlassen wollte, zu denen die Kraft und Einsicht der Frauen so gut ausreichen würden, wie die der Männer. Es wäre dankenswerth und wichtig, wenn ein der Gewerbethätigkeit der Frauen geneigter Mann, der zugleich ein gründlicher Kenner dieses Theils der Gesetzgebung wäre, den Frauen Aufschluß darüber geben wollte, worauf sie unter den bestehenden Gesetzen und Verordnungen mit ihren Bestrebungen zu rechnen und zu fußen haben.</p> <p>Unter den Frauen der schon länger gebildeten und mehr besitzenden Stände hat sich in verschiedenen Ländern Europa's eine Neigung zum Studium der Medicin gezeigt, und es sind in Zürich einige Frauenzimmer nach beendeten Studien und wohlbestandenen Prüfungen zu Doctoren der Medicin mit der Berechtigung zur Praxis promovirt worden. Ueber die Aufnahme der Frauen als Studenten an den Universitäten hat man neuerdings auch in Deutschland Anfragen und Berathungen veranlaßt. Mit der </p> </div> </body> </text> </TEI> [125/0135]
freisteht, sich, ohne daß er von dem Gewerke das Meister-Diplom erlangt hat, selbständig niederzulassen und sein Gewerbe zu betreiben, so kommt es mir ganz undenkbar vor, daß die Gewerbethätigkeit der Frauen jetzt noch an das Belieben des Gewerkes gebunden sein sollte, und es ist somit die Frage, ob irgend ein Hinderniß und welches Hinderniß einer Frau entgegenträte, die sich als Tapezierer, als Schuhmacher, Korbmacher, Buchbinder, Decorateur, Uhrmacher, Speisewirth, Conditor, oder in einem der anderen zahlreichen Gewerbe selbständig niederlassen wollte, zu denen die Kraft und Einsicht der Frauen so gut ausreichen würden, wie die der Männer. Es wäre dankenswerth und wichtig, wenn ein der Gewerbethätigkeit der Frauen geneigter Mann, der zugleich ein gründlicher Kenner dieses Theils der Gesetzgebung wäre, den Frauen Aufschluß darüber geben wollte, worauf sie unter den bestehenden Gesetzen und Verordnungen mit ihren Bestrebungen zu rechnen und zu fußen haben.
Unter den Frauen der schon länger gebildeten und mehr besitzenden Stände hat sich in verschiedenen Ländern Europa's eine Neigung zum Studium der Medicin gezeigt, und es sind in Zürich einige Frauenzimmer nach beendeten Studien und wohlbestandenen Prüfungen zu Doctoren der Medicin mit der Berechtigung zur Praxis promovirt worden. Ueber die Aufnahme der Frauen als Studenten an den Universitäten hat man neuerdings auch in Deutschland Anfragen und Berathungen veranlaßt. Mit der
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