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Ledermann, Frieda: Zur Geschichte der Frauenstimmrechtsbewegung. Berlin, 1918.

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überwiesen. Eine andere Petition des schlesischen
Stimmrechtsvereins galt der Frage des weiblichen Ge-
meindewahlrechts in den Kolonien, was besonders
erwähnenswert ist.

Die Wechselwirkung in der Entwicklung und in
den fortschreitenden Erfolgen der Frauenstimmrechts-
bewegung ist bei aller Verschiedenheit der politischen
Auffassung in den einzelnen Staaten offenbar; somit
kann allein die Kenntnis der internationalen Bewe-
gung die Zusammenhänge der Bestrebungen und
ihre Wirkungen klarlegen. Zusammengefaßt enthält
das vom Weltbund für Frauenstimmrecht in mehreren
Sprachen herausgegebene Werk "Frauenstimmrecht
in der Praxis", Verlag Heinrich Minden, Dresden
und Leipzig, die Geschichte der Einführung des
Frauenstimmrechts und der Form des Wahlrechts
in den einzelnen Ländern, den Umfang der weib-
lichen Wahlbeteiligung, den Fraueneinfluß auf die
Gesetzgebung, Gutachten über die politische Bewäh-
rung der Frauen und alles wichtige Material zur
Kenntnis der einschlägigen Fragen. Das Verbands-
organ "Jus suffragii" berichtet fortlaufend über den
Stand der Frauenstimmrechtsbewegung. Die Einfüh-
rung des Frauenstimmrechts in den einzelnen Ländern
erfolgte auf ganz verschiedene Weise, in einigen
Staaten auf Anregung führender Frauen oder be-
stimmter Organisationen, in anderen auf Veranlas-
sung von Parteien oder Regierungen. Die organi-
sierte Propaganda für das Frauenstimmrecht setzte
zuerst in Amerika ein. Lucretia Mott und Lady
Stanton
beriefen schon 1848 einen Stimmrechts-
kongreß. Dem Staat Wyoming gebührt das Ver-
dienst, als erster 1869 das aktive und passive Frauen-
stimmrecht eingeführt zu haben. Darauf folgten:
Idaho, Kolorado, Utah, im Jahre 1910
Washington, unlängst KaIifornien, Ari-

überwiesen. Eine andere Petition des schlesischen
Stimmrechtsvereins galt der Frage des weiblichen Ge-
meindewahlrechts in den Kolonien, was besonders
erwähnenswert ist.

Die Wechselwirkung in der Entwicklung und in
den fortschreitenden Erfolgen der Frauenstimmrechts-
bewegung ist bei aller Verschiedenheit der politischen
Auffassung in den einzelnen Staaten offenbar; somit
kann allein die Kenntnis der internationalen Bewe-
gung die Zusammenhänge der Bestrebungen und
ihre Wirkungen klarlegen. Zusammengefaßt enthält
das vom Weltbund für Frauenstimmrecht in mehreren
Sprachen herausgegebene Werk „Frauenstimmrecht
in der Praxis‟, Verlag Heinrich Minden, Dresden
und Leipzig, die Geschichte der Einführung des
Frauenstimmrechts und der Form des Wahlrechts
in den einzelnen Ländern, den Umfang der weib-
lichen Wahlbeteiligung, den Fraueneinfluß auf die
Gesetzgebung, Gutachten über die politische Bewäh-
rung der Frauen und alles wichtige Material zur
Kenntnis der einschlägigen Fragen. Das Verbands-
organ „Jus suffragii‟ berichtet fortlaufend über den
Stand der Frauenstimmrechtsbewegung. Die Einfüh-
rung des Frauenstimmrechts in den einzelnen Ländern
erfolgte auf ganz verschiedene Weise, in einigen
Staaten auf Anregung führender Frauen oder be-
stimmter Organisationen, in anderen auf Veranlas-
sung von Parteien oder Regierungen. Die organi-
sierte Propaganda für das Frauenstimmrecht setzte
zuerst in Amerika ein. Lucretia Mott und Lady
Stanton
beriefen schon 1848 einen Stimmrechts-
kongreß. Dem Staat Wyoming gebührt das Ver-
dienst, als erster 1869 das aktive und passive Frauen-
stimmrecht eingeführt zu haben. Darauf folgten:
Idaho, Kolorado, Utah, im Jahre 1910
Washington, unlängst KaIifornien, Ari-

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[26/0026] überwiesen. Eine andere Petition des schlesischen Stimmrechtsvereins galt der Frage des weiblichen Ge- meindewahlrechts in den Kolonien, was besonders erwähnenswert ist. Die Wechselwirkung in der Entwicklung und in den fortschreitenden Erfolgen der Frauenstimmrechts- bewegung ist bei aller Verschiedenheit der politischen Auffassung in den einzelnen Staaten offenbar; somit kann allein die Kenntnis der internationalen Bewe- gung die Zusammenhänge der Bestrebungen und ihre Wirkungen klarlegen. Zusammengefaßt enthält das vom Weltbund für Frauenstimmrecht in mehreren Sprachen herausgegebene Werk „Frauenstimmrecht in der Praxis‟, Verlag Heinrich Minden, Dresden und Leipzig, die Geschichte der Einführung des Frauenstimmrechts und der Form des Wahlrechts in den einzelnen Ländern, den Umfang der weib- lichen Wahlbeteiligung, den Fraueneinfluß auf die Gesetzgebung, Gutachten über die politische Bewäh- rung der Frauen und alles wichtige Material zur Kenntnis der einschlägigen Fragen. Das Verbands- organ „Jus suffragii‟ berichtet fortlaufend über den Stand der Frauenstimmrechtsbewegung. Die Einfüh- rung des Frauenstimmrechts in den einzelnen Ländern erfolgte auf ganz verschiedene Weise, in einigen Staaten auf Anregung führender Frauen oder be- stimmter Organisationen, in anderen auf Veranlas- sung von Parteien oder Regierungen. Die organi- sierte Propaganda für das Frauenstimmrecht setzte zuerst in Amerika ein. Lucretia Mott und Lady Stanton beriefen schon 1848 einen Stimmrechts- kongreß. Dem Staat Wyoming gebührt das Ver- dienst, als erster 1869 das aktive und passive Frauen- stimmrecht eingeführt zu haben. Darauf folgten: Idaho, Kolorado, Utah, im Jahre 1910 Washington, unlängst KaIifornien, Ari-  

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Zitationshilfe: Ledermann, Frieda: Zur Geschichte der Frauenstimmrechtsbewegung. Berlin, 1918, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ledermann_frauenstimmrechtsbewegung_1918/26>, abgerufen am 28.03.2024.