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Ledermann, Frieda: Zur Geschichte der Frauenstimmrechtsbewegung. Berlin, 1918.

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der Frauen an der Wahlagitation und zur Wahlhilfe
bei den Parteien der Linken. Im Jahre 1904 nahm der
Verein den Namen "Verband für Frauen-
stimmrecht
" an, um auch Zweigvereine bilden zu
können. Zunächst konnten nur Hamburg und Bre-
men als Ortsvereine sowie Einzelmitglieder aus allen
Landesteilen beitreten. Angeregt durch die Agitation
der Frauenstimmrechtlerinnen hatte der Bund
Deutscher Frauenvereine
auf seiner Ta-
gung 1902 bereits folgende Resolution angenommen:
"Es ist dringend zu wünschen, daß die Bundesvereine
das Verständnis für den Gedanken des Frauenstimm-
rechts nach Kräften fördern, weil alle Bestrebungen
des Bundes erst durch das Frauenstimmrecht eines
dauernden Erfolges sicher sind."

Die Forderung des kirchlichen Stimm-
rechts
wurde zuerst von Martha Zietz aufge-
nommen. Sie richtete im Auftrage des Verbandes
eine Umfrage an hervorragende Vertreter der katho-
lischen und evangelischen Konfession. Das Ergebnis
wurde veröffentlicht, und seitdem hat das weibliche
kirchliche Stimmrecht der Frau auch bei vielen Kir-
chenbehörden Förderung, aber mit Ausnahme der
schon erwähnten Gemeinden von Bremen noch keine
Einführung erfahren. Die denkwürdige Tagung des
Internationalen Frauenbundes im Jahre
1904 führte die bedeutendsten Frauenrechtlerinnen des
Auslandes nach Berlin. Mit ihnen war auch die
84jährige Susan B. Anthony, die große Füh-
rerin der amerikanischen Stimmrechtsbewegung, her-
übergekommen. Eine imposante Versammlung Tau-
sender von Zuhörerinnen gab den Auftakt für die
Begründung des Weltbundes für
Frauenstimmrecht
, dem sich Deutschland,
Amerika, Australien, England, Holland, Norwegen und
Schweden anschloß. Niemand, der der Versamm-

der Frauen an der Wahlagitation und zur Wahlhilfe
bei den Parteien der Linken. Im Jahre 1904 nahm der
Verein den Namen „Verband für Frauen-
stimmrecht
‟ an, um auch Zweigvereine bilden zu
können. Zunächst konnten nur Hamburg und Bre-
men als Ortsvereine sowie Einzelmitglieder aus allen
Landesteilen beitreten. Angeregt durch die Agitation
der Frauenstimmrechtlerinnen hatte der Bund
Deutscher Frauenvereine
auf seiner Ta-
gung 1902 bereits folgende Resolution angenommen:
„Es ist dringend zu wünschen, daß die Bundesvereine
das Verständnis für den Gedanken des Frauenstimm-
rechts nach Kräften fördern, weil alle Bestrebungen
des Bundes erst durch das Frauenstimmrecht eines
dauernden Erfolges sicher sind.‟

Die Forderung des kirchlichen Stimm-
rechts
wurde zuerst von Martha Zietz aufge-
nommen. Sie richtete im Auftrage des Verbandes
eine Umfrage an hervorragende Vertreter der katho-
lischen und evangelischen Konfession. Das Ergebnis
wurde veröffentlicht, und seitdem hat das weibliche
kirchliche Stimmrecht der Frau auch bei vielen Kir-
chenbehörden Förderung, aber mit Ausnahme der
schon erwähnten Gemeinden von Bremen noch keine
Einführung erfahren. Die denkwürdige Tagung des
Internationalen Frauenbundes im Jahre
1904 führte die bedeutendsten Frauenrechtlerinnen des
Auslandes nach Berlin. Mit ihnen war auch die
84jährige Susan B. Anthony, die große Füh-
rerin der amerikanischen Stimmrechtsbewegung, her-
übergekommen. Eine imposante Versammlung Tau-
sender von Zuhörerinnen gab den Auftakt für die
Begründung des Weltbundes für
Frauenstimmrecht
, dem sich Deutschland,
Amerika, Australien, England, Holland, Norwegen und
Schweden anschloß. Niemand, der der Versamm-

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[21/0021] der Frauen an der Wahlagitation und zur Wahlhilfe bei den Parteien der Linken. Im Jahre 1904 nahm der Verein den Namen „Verband für Frauen- stimmrecht‟ an, um auch Zweigvereine bilden zu können. Zunächst konnten nur Hamburg und Bre- men als Ortsvereine sowie Einzelmitglieder aus allen Landesteilen beitreten. Angeregt durch die Agitation der Frauenstimmrechtlerinnen hatte der Bund Deutscher Frauenvereine auf seiner Ta- gung 1902 bereits folgende Resolution angenommen: „Es ist dringend zu wünschen, daß die Bundesvereine das Verständnis für den Gedanken des Frauenstimm- rechts nach Kräften fördern, weil alle Bestrebungen des Bundes erst durch das Frauenstimmrecht eines dauernden Erfolges sicher sind.‟ Die Forderung des kirchlichen Stimm- rechts wurde zuerst von Martha Zietz aufge- nommen. Sie richtete im Auftrage des Verbandes eine Umfrage an hervorragende Vertreter der katho- lischen und evangelischen Konfession. Das Ergebnis wurde veröffentlicht, und seitdem hat das weibliche kirchliche Stimmrecht der Frau auch bei vielen Kir- chenbehörden Förderung, aber mit Ausnahme der schon erwähnten Gemeinden von Bremen noch keine Einführung erfahren. Die denkwürdige Tagung des Internationalen Frauenbundes im Jahre 1904 führte die bedeutendsten Frauenrechtlerinnen des Auslandes nach Berlin. Mit ihnen war auch die 84jährige Susan B. Anthony, die große Füh- rerin der amerikanischen Stimmrechtsbewegung, her- übergekommen. Eine imposante Versammlung Tau- sender von Zuhörerinnen gab den Auftakt für die Begründung des Weltbundes für Frauenstimmrecht, dem sich Deutschland, Amerika, Australien, England, Holland, Norwegen und Schweden anschloß. Niemand, der der Versamm-  

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Zitationshilfe: Ledermann, Frieda: Zur Geschichte der Frauenstimmrechtsbewegung. Berlin, 1918, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ledermann_frauenstimmrechtsbewegung_1918/21>, abgerufen am 24.04.2024.