Ledermann, Frieda: Zur Geschichte der Frauenstimmrechtsbewegung. Berlin, 1918.same Tradition der Jahrhunderte ihnen vorenthalten Im ersten Vereinsjahr sprach eine Abordnung same Tradition der Jahrhunderte ihnen vorenthalten Im ersten Vereinsjahr sprach eine Abordnung <TEI> <text> <body> <p><pb facs="#f0020" n="20"/> same Tradition der Jahrhunderte ihnen vorenthalten<lb/> hat. Die Gewährung des Frauenstimmrechts wird<lb/> ihnen erst die gebührende Mitwirkung innerhalb der<lb/> Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtssprechung<lb/> sichern. Indem die Frauen über ihre eigenen engen<lb/> Interessen hinausgehen, ihren Blick für die Fragen des<lb/> öffentlichen Lebens weiten, indem sie alle Probleme<lb/> des Rechts-, Familien-, Berufs- und Wirtschaftslebens<lb/> in ihrem Zusammenhang und ihrer Bedeutung für<lb/> die ganze Nation erfassen, wird ihre Verantwort-<lb/> lichkeit erhöht, ihre Schaffenskraft gefördert wer-<lb/> den.‟ Die Anwendung staatsrechtlicher, philosophi-<lb/> scher, sozialpolitischer Theorien wird immer neue<lb/> Argumente zur Unterstützung der Bewegung herbei-<lb/> führen. Zur Lösung dieser Aufgaben sind besonders<lb/> die Akademikerinnen berufen.</p><lb/> <p>Im ersten Vereinsjahr sprach eine Abordnung<lb/> des Stimmrechtsvereins beim Reichskanzler v. <hi rendition="#g">Bülow</hi><lb/> vor, um ihm einige der damals dringendsten For-<lb/> derungen vorzutragen: 1. Aenderung des Vereins-<lb/> gesetzes zugunsten der Frau; 2. Gewährung der<lb/> Erlaubnis zur Immatrikulation studierender Frauen<lb/> nach erfolgter Maturitätsprüfung; 3. Mitarbeit der<lb/> Frauen bei der Reform des höheren Mädchenschul-<lb/> wesens; 4. obligatorische Fortbildungsschulen, auch<lb/> für Mädchen. Die ersten drei Forderungen sind er-<lb/> füllt, die letztere noch nicht vollständig. Der Verein<lb/> bemühte sich, zunächst festzustellen, auf welchen<lb/> Gebieten Ansätze zum Stimmrecht vorhanden waren,<lb/> und welche gesetzlichen Bestimmungen der Aus-<lb/> übung bestehender oder zu erringender Rechte hin-<lb/> derlich waren. Außerdem war man bestrebt, die<lb/> Frauen politisch zu bilden und politisch interessierte<lb/> Männerkreise für diese Fragen zu gewinnen. Die<lb/> Reichstagswahlen von 1903 und nach der Auflösung<lb/> von 1906 gaben die erste Gelegenheit zur Beteiligung<lb/>   </p> </body> </text> </TEI> [20/0020]
same Tradition der Jahrhunderte ihnen vorenthalten
hat. Die Gewährung des Frauenstimmrechts wird
ihnen erst die gebührende Mitwirkung innerhalb der
Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtssprechung
sichern. Indem die Frauen über ihre eigenen engen
Interessen hinausgehen, ihren Blick für die Fragen des
öffentlichen Lebens weiten, indem sie alle Probleme
des Rechts-, Familien-, Berufs- und Wirtschaftslebens
in ihrem Zusammenhang und ihrer Bedeutung für
die ganze Nation erfassen, wird ihre Verantwort-
lichkeit erhöht, ihre Schaffenskraft gefördert wer-
den.‟ Die Anwendung staatsrechtlicher, philosophi-
scher, sozialpolitischer Theorien wird immer neue
Argumente zur Unterstützung der Bewegung herbei-
führen. Zur Lösung dieser Aufgaben sind besonders
die Akademikerinnen berufen.
Im ersten Vereinsjahr sprach eine Abordnung
des Stimmrechtsvereins beim Reichskanzler v. Bülow
vor, um ihm einige der damals dringendsten For-
derungen vorzutragen: 1. Aenderung des Vereins-
gesetzes zugunsten der Frau; 2. Gewährung der
Erlaubnis zur Immatrikulation studierender Frauen
nach erfolgter Maturitätsprüfung; 3. Mitarbeit der
Frauen bei der Reform des höheren Mädchenschul-
wesens; 4. obligatorische Fortbildungsschulen, auch
für Mädchen. Die ersten drei Forderungen sind er-
füllt, die letztere noch nicht vollständig. Der Verein
bemühte sich, zunächst festzustellen, auf welchen
Gebieten Ansätze zum Stimmrecht vorhanden waren,
und welche gesetzlichen Bestimmungen der Aus-
übung bestehender oder zu erringender Rechte hin-
derlich waren. Außerdem war man bestrebt, die
Frauen politisch zu bilden und politisch interessierte
Männerkreise für diese Fragen zu gewinnen. Die
Reichstagswahlen von 1903 und nach der Auflösung
von 1906 gaben die erste Gelegenheit zur Beteiligung
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2015-06-26T14:08:50Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2015-06-26T14:08:50Z)
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |