rebus! Freylich war Schärfe, große, durchgrei- fende Schärfe, nothwendig, aber wahrlich, so viel Blut mußte doch nicht fließen, als geflossen ist, um das Land von meuterischen Aristokraten zu säubern.
Die Nachwelt wird sich mit Schaudern an den Antoine Quintin Fouquier Tinville er- innern, welcher unter Robespierre in den Jahren 1793 und 94 öffentlicher Ankläger zu Paris am Revolutionstribunal gewesen ist. Wenn dieser Bösewicht, sagte einst der Kommendant Belin im Weinhause ganz öffentlich, nicht gewesen wäre, so lebten wenigstens noch tausend brave Franzosen mehr. Belin hatte recht: denn dieser Blutmensch besorgte nicht nur alle Revolutionsprocesse in Paris, sondern hatte auch noch den stärksten Einfluß auf die Tribunale in den Departementern: und öfters hat er die Tribunale der Departementer verklagt, und ihnen Hinterlist, Aristokratismus u. s. w. schuld gegeben, wenn sie ihm minder streng -- so nach seiner Art -- zu seyn schienen. Selten wurde je- mand zu Paris losgesprochen: wer einmal wegen eines Revolutionsverbrechens angeklagt war, ging gewöhnlich zu Grunde: das war so die Regel.
Eine scheusliche Anstalt war noch obendrein, daß der öffentliche Ankläger die Aufsicht über die
Viert. Th. 2te Abth. H
rebus! Freylich war Schaͤrfe, große, durchgrei- fende Schaͤrfe, nothwendig, aber wahrlich, ſo viel Blut mußte doch nicht fließen, als gefloſſen iſt, um das Land von meuteriſchen Ariſtokraten zu ſaͤubern.
Die Nachwelt wird ſich mit Schaudern an den Antoine Quintin Fouquier Tinville er- innern, welcher unter Robespierre in den Jahren 1793 und 94 oͤffentlicher Anklaͤger zu Paris am Revolutionstribunal geweſen iſt. Wenn dieſer Boͤſewicht, ſagte einſt der Kommendant Belin im Weinhauſe ganz oͤffentlich, nicht geweſen waͤre, ſo lebten wenigſtens noch tauſend brave Franzoſen mehr. Belin hatte recht: denn dieſer Blutmenſch beſorgte nicht nur alle Revolutionsproceſſe in Paris, ſondern hatte auch noch den ſtaͤrkſten Einfluß auf die Tribunale in den Departementern: und oͤfters hat er die Tribunale der Departementer verklagt, und ihnen Hinterliſt, Ariſtokratismus u. ſ. w. ſchuld gegeben, wenn ſie ihm minder ſtreng — ſo nach ſeiner Art — zu ſeyn ſchienen. Selten wurde je- mand zu Paris losgeſprochen: wer einmal wegen eines Revolutionsverbrechens angeklagt war, ging gewoͤhnlich zu Grunde: das war ſo die Regel.
Eine ſcheusliche Anſtalt war noch obendrein, daß der oͤffentliche Anklaͤger die Aufſicht uͤber die
Viert. Th. 2te Abth. H
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iſt, um das Land von meuteriſchen Ariſtokraten zu
ſaͤubern.
Die Nachwelt wird ſich mit Schaudern an den
Antoine Quintin Fouquier Tinville er-
innern, welcher unter Robespierre in den Jahren
1793 und 94 oͤffentlicher Anklaͤger zu Paris am
Revolutionstribunal geweſen iſt. Wenn dieſer
Boͤſewicht, ſagte einſt der Kommendant Belin
im Weinhauſe ganz oͤffentlich, nicht geweſen waͤre,
ſo lebten wenigſtens noch tauſend brave Franzoſen
mehr. Belin hatte recht: denn dieſer Blutmenſch
beſorgte nicht nur alle Revolutionsproceſſe in Paris,
ſondern hatte auch noch den ſtaͤrkſten Einfluß auf
die Tribunale in den Departementern: und oͤfters
hat er die Tribunale der Departementer verklagt,
und ihnen Hinterliſt, Ariſtokratismus u. ſ. w. ſchuld
gegeben, wenn ſie ihm minder ſtreng — ſo nach
ſeiner Art — zu ſeyn ſchienen. Selten wurde je-
mand zu Paris losgeſprochen: wer einmal wegen
eines Revolutionsverbrechens angeklagt war, ging
gewoͤhnlich zu Grunde: das war ſo die Regel.
Eine ſcheusliche Anſtalt war noch obendrein,
daß der oͤffentliche Anklaͤger die Aufſicht uͤber die
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,2. Leipzig, 1797, S. 113. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben0402_1797/117>, abgerufen am 18.12.2024.
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