ternich und Böhmer vor der Hauptwache Stockschläge bekommen hätten, und ein Dritter noch zu Spiezruthen verurtheilt wäre, weil diese und noch andere hätten durchbrechen wollen.
Was hierüber die Bürger und angesehene Män- ner in der Stadt und in Hochheim gesprochen, und wie Einige derselben ihre Meynung gegen den Hn. General geäußert haben, wird noch zur Zeit ver- schwiegen. -- Wir beklagten uns bei dem ersten Besuch des Hn. Commissarius von Piper über die unbillige Separation, über die Art, wie sie ge- schehen, und vorzüglich, daß die Willkühr des Hn. Generals hier und zwar eigenmächtig zu seiner an uns selbstgenommenen Satisfaction entschieden habe; daß diese Separation uns dem Publikum in ein gehässiges Licht habe stellen müssen, und baten um eine rechtliche Untersuchung, worin uns ge- stattet werden möchte, eine faktische Darstellung unserer Kränkungen zu übergeben.
Diese Darstellung wäre nun hiermit gegeben; nur müssen wir noch bemerken, daß die strenge Aufsicht auf Druckschriften, die wir zur Lectüre oder zum Ankauf verlangen, und die doch als käuf- liche oder gangbare Waare geduldet werden, nur für den Herrn, der die Censur darüber hat, ermü- dend und sonst ganz ohne Zweck ist. Der einzige Fall, der eine vernünftige Billigung dieser Vor-
ternich und Boͤhmer vor der Hauptwache Stockſchlaͤge bekommen haͤtten, und ein Dritter noch zu Spiezruthen verurtheilt waͤre, weil dieſe und noch andere haͤtten durchbrechen wollen.
Was hieruͤber die Buͤrger und angeſehene Maͤn- ner in der Stadt und in Hochheim geſprochen, und wie Einige derſelben ihre Meynung gegen den Hn. General geaͤußert haben, wird noch zur Zeit ver- ſchwiegen. — Wir beklagten uns bei dem erſten Beſuch des Hn. Commiſſarius von Piper uͤber die unbillige Separation, uͤber die Art, wie ſie ge- ſchehen, und vorzuͤglich, daß die Willkuͤhr des Hn. Generals hier und zwar eigenmaͤchtig zu ſeiner an uns ſelbſtgenommenen Satisfaction entſchieden habe; daß dieſe Separation uns dem Publikum in ein gehaͤſſiges Licht habe ſtellen muͤſſen, und baten um eine rechtliche Unterſuchung, worin uns ge- ſtattet werden moͤchte, eine faktiſche Darſtellung unſerer Kraͤnkungen zu uͤbergeben.
Dieſe Darſtellung waͤre nun hiermit gegeben; nur muͤſſen wir noch bemerken, daß die ſtrenge Aufſicht auf Druckſchriften, die wir zur Lectuͤre oder zum Ankauf verlangen, und die doch als kaͤuf- liche oder gangbare Waare geduldet werden, nur fuͤr den Herrn, der die Cenſur daruͤber hat, ermuͤ- dend und ſonſt ganz ohne Zweck iſt. Der einzige Fall, der eine vernuͤnftige Billigung dieſer Vor-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0420"n="408"/><hirendition="#g">ternich</hi> und <hirendition="#g">Boͤhmer</hi> vor der Hauptwache<lb/>
Stockſchlaͤge bekommen haͤtten, und ein Dritter<lb/>
noch zu Spiezruthen verurtheilt waͤre, weil dieſe<lb/>
und noch andere haͤtten durchbrechen wollen.</p><lb/><p>Was hieruͤber die Buͤrger und angeſehene Maͤn-<lb/>
ner in der Stadt und in Hochheim geſprochen, und<lb/>
wie Einige derſelben ihre Meynung gegen den Hn.<lb/>
General geaͤußert haben, wird noch zur Zeit ver-<lb/>ſchwiegen. — Wir beklagten uns bei dem erſten<lb/>
Beſuch des Hn. Commiſſarius von <hirendition="#g">Piper</hi> uͤber<lb/>
die unbillige Separation, uͤber die Art, wie ſie ge-<lb/>ſchehen, und vorzuͤglich, daß die Willkuͤhr des Hn.<lb/>
Generals hier und zwar eigenmaͤchtig zu ſeiner an<lb/>
uns ſelbſtgenommenen Satisfaction entſchieden<lb/>
habe; daß dieſe Separation uns dem Publikum in<lb/>
ein gehaͤſſiges Licht habe ſtellen muͤſſen, und baten<lb/>
um eine rechtliche Unterſuchung, worin uns ge-<lb/>ſtattet werden moͤchte, eine faktiſche Darſtellung<lb/>
unſerer Kraͤnkungen zu uͤbergeben.</p><lb/><p>Dieſe Darſtellung waͤre nun hiermit gegeben;<lb/>
nur muͤſſen wir noch bemerken, daß die ſtrenge<lb/>
Aufſicht auf Druckſchriften, die wir zur Lectuͤre<lb/>
oder zum Ankauf verlangen, und die doch als kaͤuf-<lb/>
liche oder gangbare Waare geduldet werden, nur<lb/>
fuͤr den Herrn, der die Cenſur daruͤber hat, ermuͤ-<lb/>
dend und ſonſt ganz ohne Zweck iſt. Der einzige<lb/>
Fall, der eine vernuͤnftige Billigung dieſer Vor-<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[408/0420]
ternich und Boͤhmer vor der Hauptwache
Stockſchlaͤge bekommen haͤtten, und ein Dritter
noch zu Spiezruthen verurtheilt waͤre, weil dieſe
und noch andere haͤtten durchbrechen wollen.
Was hieruͤber die Buͤrger und angeſehene Maͤn-
ner in der Stadt und in Hochheim geſprochen, und
wie Einige derſelben ihre Meynung gegen den Hn.
General geaͤußert haben, wird noch zur Zeit ver-
ſchwiegen. — Wir beklagten uns bei dem erſten
Beſuch des Hn. Commiſſarius von Piper uͤber
die unbillige Separation, uͤber die Art, wie ſie ge-
ſchehen, und vorzuͤglich, daß die Willkuͤhr des Hn.
Generals hier und zwar eigenmaͤchtig zu ſeiner an
uns ſelbſtgenommenen Satisfaction entſchieden
habe; daß dieſe Separation uns dem Publikum in
ein gehaͤſſiges Licht habe ſtellen muͤſſen, und baten
um eine rechtliche Unterſuchung, worin uns ge-
ſtattet werden moͤchte, eine faktiſche Darſtellung
unſerer Kraͤnkungen zu uͤbergeben.
Dieſe Darſtellung waͤre nun hiermit gegeben;
nur muͤſſen wir noch bemerken, daß die ſtrenge
Aufſicht auf Druckſchriften, die wir zur Lectuͤre
oder zum Ankauf verlangen, und die doch als kaͤuf-
liche oder gangbare Waare geduldet werden, nur
fuͤr den Herrn, der die Cenſur daruͤber hat, ermuͤ-
dend und ſonſt ganz ohne Zweck iſt. Der einzige
Fall, der eine vernuͤnftige Billigung dieſer Vor-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 3. Leipzig, 1796, S. 408. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben03_1796/420>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.