ins Karcer gekommen und sonst gestraft worden wä- ren; daß also eine allgemeine Entscheidung zu fassen sey, wie man es in Zukunft mit dem Euler halten sollte. Er für sein Theil fände nothwendig, daß man ihm einen angemeßnen Eckelnamen beilegte. -- Hierauf wurde debattirt und endlich beschlossen: daß der Mädchenschulmeister Euler in Zukunft Eulerkap- per heißen und jeder Bursche ihn wenigstens einmal die Woche periren sollte. Die Perificationsformel wurde auch durch die meisten Stimmen folgender- maßen angegeben: "Es leben Ihre Magnifizenz, der Herr Johann Heinrich Eulerkapper, Ritter von Fellago, des heiligen Römischen Reichs Großkron- eselsohrträger, Hunzfott und Schwerdtfeger, hoch und abermal hoch und noch einmal hoch! Pereat Eulerkapper!" -- Dabei sollte, wenn sichs sonst thun ließe, der Perifikant dem Eulerkapper auch die Fenster einwerfen.
Das löbliche Parlament gab gleich denselben Abend ein Beispiel der Befolgung der sancirten Ge- setze. Alle Assessoren, nachdem sie sich derb benebelt hatten, zogen vor des armen Mannes Haus und perirten ihn in der besten Form. Der Eulerkapper, welcher sich nicht getrauete, vor seine Thür zu treten, mußte dem Lärmen ohngerächt zuhören: denn er kannte niemanden, war also nicht im Stande, einen Perifikanten bei der Obrigkeit anzugeben.
ins Karcer gekommen und ſonſt geſtraft worden waͤ- ren; daß alſo eine allgemeine Entſcheidung zu faſſen ſey, wie man es in Zukunft mit dem Euler halten ſollte. Er fuͤr ſein Theil faͤnde nothwendig, daß man ihm einen angemeßnen Eckelnamen beilegte. — Hierauf wurde debattirt und endlich beſchloſſen: daß der Maͤdchenſchulmeiſter Euler in Zukunft Eulerkap- per heißen und jeder Burſche ihn wenigſtens einmal die Woche periren ſollte. Die Perificationsformel wurde auch durch die meiſten Stimmen folgender- maßen angegeben: „Es leben Ihre Magnifizenz, der Herr Johann Heinrich Eulerkapper, Ritter von Fellago, des heiligen Roͤmiſchen Reichs Großkron- eſelsohrtraͤger, Hunzfott und Schwerdtfeger, hoch und abermal hoch und noch einmal hoch! Pereat Eulerkapper!“ — Dabei ſollte, wenn ſichs ſonſt thun ließe, der Perifikant dem Eulerkapper auch die Fenſter einwerfen.
Das loͤbliche Parlament gab gleich denſelben Abend ein Beiſpiel der Befolgung der ſancirten Ge- ſetze. Alle Aſſeſſoren, nachdem ſie ſich derb benebelt hatten, zogen vor des armen Mannes Haus und perirten ihn in der beſten Form. Der Eulerkapper, welcher ſich nicht getrauete, vor ſeine Thuͤr zu treten, mußte dem Laͤrmen ohngeraͤcht zuhoͤren: denn er kannte niemanden, war alſo nicht im Stande, einen Perifikanten bei der Obrigkeit anzugeben.
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ins Karcer gekommen und ſonſt geſtraft worden waͤ-
ren; daß alſo eine allgemeine Entſcheidung zu faſſen
ſey, wie man es in Zukunft mit dem Euler halten
ſollte. Er fuͤr ſein Theil faͤnde nothwendig, daß
man ihm einen angemeßnen Eckelnamen beilegte. —
Hierauf wurde debattirt und endlich beſchloſſen: daß
der Maͤdchenſchulmeiſter Euler in Zukunft Eulerkap-
per heißen und jeder Burſche ihn wenigſtens einmal
die Woche periren ſollte. Die Perificationsformel
wurde auch durch die meiſten Stimmen folgender-
maßen angegeben: „Es leben Ihre Magnifizenz,
der Herr Johann Heinrich Eulerkapper, Ritter von
Fellago, des heiligen Roͤmiſchen Reichs Großkron-
eſelsohrtraͤger, Hunzfott und Schwerdtfeger, hoch
und abermal hoch und noch einmal hoch! Pereat
Eulerkapper!“ — Dabei ſollte, wenn ſichs ſonſt
thun ließe, der Perifikant dem Eulerkapper auch die
Fenſter einwerfen.
Das loͤbliche Parlament gab gleich denſelben
Abend ein Beiſpiel der Befolgung der ſancirten Ge-
ſetze. Alle Aſſeſſoren, nachdem ſie ſich derb benebelt
hatten, zogen vor des armen Mannes Haus und
perirten ihn in der beſten Form. Der Eulerkapper,
welcher ſich nicht getrauete, vor ſeine Thuͤr zu treten,
mußte dem Laͤrmen ohngeraͤcht zuhoͤren: denn er
kannte niemanden, war alſo nicht im Stande, einen
Perifikanten bei der Obrigkeit anzugeben.
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 1. Halle, 1792, S. 132. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben01_1792/146>, abgerufen am 16.02.2025.
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