Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.
Ausführung rechnen mußte, schon jetzt hinläng- Und mit diesem Seufzer nimmt das Ministerium Man- Wenn jener Gesetzvorschlag und seine Motive dem Mini- Sie sehen, meine Herren, es ist immer noch so, wie Jhnen Aber die Thatsache kann man freilich dem Ministerium Jch suche dieser Thatsache abzuhelfen, welche die Königliche Jch verlasse jetzt das Gebiet der indirecten Steuern; ich
Ausführung rechnen mußte, ſchon jetzt hinläng- Und mit dieſem Seufzer nimmt das Miniſterium Man- Wenn jener Geſetzvorſchlag und ſeine Motive dem Mini- Sie ſehen, meine Herren, es iſt immer noch ſo, wie Jhnen Aber die Thatſache kann man freilich dem Miniſterium Jch ſuche dieſer Thatſache abzuhelfen, welche die Königliche Jch verlaſſe jetzt das Gebiet der indirecten Steuern; ich <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><hi rendition="#g"><pb facs="#f0118" n="112"/> Ausführung rechnen mußte, ſchon jetzt hinläng-<lb/> lich vorbereitet zu finden.</hi>“</p><lb/> <p>Und mit dieſem Seufzer nimmt das Miniſterium Man-<lb/> teuffel Abſchied von ſeinem eigenen Geſetzesvorſchlage, den der<lb/> erſten Kammer adoptirend, welcher unſer jetziges Steuergeſetz<lb/> bildet, und <hi rendition="#g">alſo</hi> iſt dieſes entſtanden!</p><lb/> <p>Wenn jener Geſetzvorſchlag und ſeine Motive dem Mini-<lb/> ſterium Manteuffel zur Ehre gereichen, ſo trifft dagegen das<lb/> Miniſterium Manteuffel der ſchwere Vorwurf, daß es in dieſer<lb/> Frage <hi rendition="#g">nicht durch zu greifen wußte</hi> gegen den Widerſtand<lb/> der erſten Kammer und <hi rendition="#g">der öffentlichen Meinung,</hi> die,<lb/> heutzutage ein Monopol der Beſitzenden, in jeder Frage des<lb/> Jntereſſes den unteren Klaſſen immer ungünſtig ſein wird.<lb/> Warum wußte das Miniſterium Manteuffel die öffentliche Mei-<lb/> nung hintenanzuſetzen, wenn es ſich darum handelte, den Be-<lb/> lagerungszuſtand zu proclamiren oder die Geſchwornengerichte<lb/> für Preß- und politiſche Vergehen aufzuheben oder ſonſt die<lb/> öffentlichen Freiheiten zu confisciren?</p><lb/> <p>Sie ſehen, meine Herren, es iſt immer noch ſo, wie Jhnen<lb/> der im Eingang citirte Bois-Guillebert vor faſt 200 Jahren ge-<lb/> ſagt hat: die Stimme der Reichen in Steuerſachen und ihre<lb/> Beſchwerden ſind lauter, geräuſchvoller als die der Armen und<lb/> machen daher <hi rendition="#g">mehr</hi> Eindruck als dieſe.</p><lb/> <p>Aber die Thatſache kann man freilich dem Miniſterium<lb/> Manteuffel nicht beſtreiten, die es in dem Satze ausſpricht: es<lb/> könne ſich der Hoffnung nicht hingeben, die öffentliche Meinung<lb/> ſchon jetzt hinreichend vorbereitet zu finden.</p><lb/> <p>Jch ſuche dieſer Thatſache abzuhelfen, welche die Königliche<lb/> Staatsregierung mit einem ſo tiefen Seufzer conſtatirt, ich ſuche<lb/> dieſe öffentliche Meinung vorzubereiten, welche die Staatsre-<lb/> gierung für die Möglichkeit der von ihr als im Jntereſſe der<lb/><hi rendition="#g">Gerechtigkeit</hi> für „unabweisbar“ erklärten Maßregel be-<lb/> dauernd vermißt — und die Staatsanwaltſchaft mit ehernem<lb/> Stiefel in meinen Vortrag einbrechend, beſchuldigt dies Thun<lb/> zu Haß und Verachtung anzureizen und qualificirt es als ein<lb/> Gemiſch von Unwahrheiten und Sophismen!</p><lb/> <p>Jch verlaſſe jetzt das Gebiet der indirecten Steuern; ich<lb/> verlaſſe die <hi rendition="#g">Ausführungen,</hi> durch welche ich das Verbrechen<lb/><hi rendition="#g">verübt</hi> haben ſoll, und gehe zu dem über, was in den Augen des<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [112/0118]
Ausführung rechnen mußte, ſchon jetzt hinläng-
lich vorbereitet zu finden.“
Und mit dieſem Seufzer nimmt das Miniſterium Man-
teuffel Abſchied von ſeinem eigenen Geſetzesvorſchlage, den der
erſten Kammer adoptirend, welcher unſer jetziges Steuergeſetz
bildet, und alſo iſt dieſes entſtanden!
Wenn jener Geſetzvorſchlag und ſeine Motive dem Mini-
ſterium Manteuffel zur Ehre gereichen, ſo trifft dagegen das
Miniſterium Manteuffel der ſchwere Vorwurf, daß es in dieſer
Frage nicht durch zu greifen wußte gegen den Widerſtand
der erſten Kammer und der öffentlichen Meinung, die,
heutzutage ein Monopol der Beſitzenden, in jeder Frage des
Jntereſſes den unteren Klaſſen immer ungünſtig ſein wird.
Warum wußte das Miniſterium Manteuffel die öffentliche Mei-
nung hintenanzuſetzen, wenn es ſich darum handelte, den Be-
lagerungszuſtand zu proclamiren oder die Geſchwornengerichte
für Preß- und politiſche Vergehen aufzuheben oder ſonſt die
öffentlichen Freiheiten zu confisciren?
Sie ſehen, meine Herren, es iſt immer noch ſo, wie Jhnen
der im Eingang citirte Bois-Guillebert vor faſt 200 Jahren ge-
ſagt hat: die Stimme der Reichen in Steuerſachen und ihre
Beſchwerden ſind lauter, geräuſchvoller als die der Armen und
machen daher mehr Eindruck als dieſe.
Aber die Thatſache kann man freilich dem Miniſterium
Manteuffel nicht beſtreiten, die es in dem Satze ausſpricht: es
könne ſich der Hoffnung nicht hingeben, die öffentliche Meinung
ſchon jetzt hinreichend vorbereitet zu finden.
Jch ſuche dieſer Thatſache abzuhelfen, welche die Königliche
Staatsregierung mit einem ſo tiefen Seufzer conſtatirt, ich ſuche
dieſe öffentliche Meinung vorzubereiten, welche die Staatsre-
gierung für die Möglichkeit der von ihr als im Jntereſſe der
Gerechtigkeit für „unabweisbar“ erklärten Maßregel be-
dauernd vermißt — und die Staatsanwaltſchaft mit ehernem
Stiefel in meinen Vortrag einbrechend, beſchuldigt dies Thun
zu Haß und Verachtung anzureizen und qualificirt es als ein
Gemiſch von Unwahrheiten und Sophismen!
Jch verlaſſe jetzt das Gebiet der indirecten Steuern; ich
verlaſſe die Ausführungen, durch welche ich das Verbrechen
verübt haben ſoll, und gehe zu dem über, was in den Augen des
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