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Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.

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ersten Richters das innere Verbrechen meines Vortrags
bildet: die Gesammttendenz desselben.

Diese Gesammttendenz besteht in der historischen Ent-
wickelung, daß wie im Mittelalter der Grundbesitz, in der neueren
Zeit das Kapital das herrschende Princip der Gesellschaft ge-
wesen, so mit dem Jahre 1848 eine dritte und neue Weltperiode
eingetreten sei, welche bestimmt sei, die von mir entwickelte sitt-
liche Jdee des Arbeiterstandes, das Princip der Arbeit, zum
herrschenden Princip der Gesellschaft zu erheben.

Zwar kann sich das Urtheil erster Jnstanz dem Anerkennt-
niß nicht entziehen, daß dies eine rein wissenschaftliche Ent-
wickelung der Geschichte, wie es sich ausdrückt, "vom subjectiven
Standpunkt des Angeklagten aus aufgefaßt" sei.

Aber indem mich das Urtheil mit diesen Worten selbst frei
spricht, kann es sich doch wieder nicht enthalten, mich später ge-
rade deshalb zu verurtheilen, weil ich die gegenwärtige
Weltgeschichtsperiode als eine solche darstelle, die berufen sei,
das Princip des Arbeiterstandes zum herrschenden Principe zu
gestalten, den Arbeiterstand, zu dem ich ausdrücklich in meinem
Vortrag alle ohne Ausnahme zähle, die sich in irgend einer
Weise der Gesellschaft nützlich machen, also ebenso Sie, wie mich,
zum herrschenden Stande der Gesellschaft zu erheben.

Jch habe Jhnen in dieser Hinsicht die entsetzlichen Wider-
sprüche mit sich selbst, in welche das Urtheil erster Jnstanz ver-
fällt, hinreichend in meiner Appellationsrechtfertigung dargelegt
und will das hier weder weiter ausführen, noch wiederholen.

Jch habe Jhnen daselbst gezeigt, wie ich nichts als eine
streng objective Entwickelung dessen gegeben habe, was sich nach
nothwendigen geschichtlichen Gesetzen, wenn auch sehr langsam
und in einem Zeitraum von Jahrhunderten von selbst vollbringt.

Jch habe Jhnen dargelegt, wie mein ganzes Thun kein
anderes ist als das rein wissenschaftliche: wie der Naturforscher
aus einem Embryo die künftige Gestaltung dieses Organismus
vorausbestimmt, so aus dem Embryo der gegenwärtigen Welt-
periode, wie man füglich die verflossenen 15 Jahre derselben
nennen könnte, die künftige Gestaltung zu erkennen und nachzu-
weisen, zu welcher sie sich naturgesetzlich von selbst entwickeln muß.

Jch habe Jhnen gezeigt, wie keine Aufforderung an
die arbeitenden Klassen, außer der sich zu bilden, in meinem
Vortrag enthalten ist, wie sogar jede solche subjective Auffor-

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erſten Richters das innere Verbrechen meines Vortrags
bildet: die Geſammttendenz deſſelben.

Dieſe Geſammttendenz beſteht in der hiſtoriſchen Ent-
wickelung, daß wie im Mittelalter der Grundbeſitz, in der neueren
Zeit das Kapital das herrſchende Princip der Geſellſchaft ge-
weſen, ſo mit dem Jahre 1848 eine dritte und neue Weltperiode
eingetreten ſei, welche beſtimmt ſei, die von mir entwickelte ſitt-
liche Jdee des Arbeiterſtandes, das Princip der Arbeit, zum
herrſchenden Princip der Geſellſchaft zu erheben.

Zwar kann ſich das Urtheil erſter Jnſtanz dem Anerkennt-
niß nicht entziehen, daß dies eine rein wiſſenſchaftliche Ent-
wickelung der Geſchichte, wie es ſich ausdrückt, „vom ſubjectiven
Standpunkt des Angeklagten aus aufgefaßt“ ſei.

Aber indem mich das Urtheil mit dieſen Worten ſelbſt frei
ſpricht, kann es ſich doch wieder nicht enthalten, mich ſpäter ge-
rade deshalb zu verurtheilen, weil ich die gegenwärtige
Weltgeſchichtsperiode als eine ſolche darſtelle, die berufen ſei,
das Princip des Arbeiterſtandes zum herrſchenden Principe zu
geſtalten, den Arbeiterſtand, zu dem ich ausdrücklich in meinem
Vortrag alle ohne Ausnahme zähle, die ſich in irgend einer
Weiſe der Geſellſchaft nützlich machen, alſo ebenſo Sie, wie mich,
zum herrſchenden Stande der Geſellſchaft zu erheben.

Jch habe Jhnen in dieſer Hinſicht die entſetzlichen Wider-
ſprüche mit ſich ſelbſt, in welche das Urtheil erſter Jnſtanz ver-
fällt, hinreichend in meiner Appellationsrechtfertigung dargelegt
und will das hier weder weiter ausführen, noch wiederholen.

Jch habe Jhnen daſelbſt gezeigt, wie ich nichts als eine
ſtreng objective Entwickelung deſſen gegeben habe, was ſich nach
nothwendigen geſchichtlichen Geſetzen, wenn auch ſehr langſam
und in einem Zeitraum von Jahrhunderten von ſelbſt vollbringt.

Jch habe Jhnen dargelegt, wie mein ganzes Thun kein
anderes iſt als das rein wiſſenſchaftliche: wie der Naturforſcher
aus einem Embryo die künftige Geſtaltung dieſes Organismus
vorausbeſtimmt, ſo aus dem Embryo der gegenwärtigen Welt-
periode, wie man füglich die verfloſſenen 15 Jahre derſelben
nennen könnte, die künftige Geſtaltung zu erkennen und nachzu-
weiſen, zu welcher ſie ſich naturgeſetzlich von ſelbſt entwickeln muß.

Jch habe Jhnen gezeigt, wie keine Aufforderung an
die arbeitenden Klaſſen, außer der ſich zu bilden, in meinem
Vortrag enthalten iſt, wie ſogar jede ſolche ſubjective Auffor-

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[113/0119] erſten Richters das innere Verbrechen meines Vortrags bildet: die Geſammttendenz deſſelben. Dieſe Geſammttendenz beſteht in der hiſtoriſchen Ent- wickelung, daß wie im Mittelalter der Grundbeſitz, in der neueren Zeit das Kapital das herrſchende Princip der Geſellſchaft ge- weſen, ſo mit dem Jahre 1848 eine dritte und neue Weltperiode eingetreten ſei, welche beſtimmt ſei, die von mir entwickelte ſitt- liche Jdee des Arbeiterſtandes, das Princip der Arbeit, zum herrſchenden Princip der Geſellſchaft zu erheben. Zwar kann ſich das Urtheil erſter Jnſtanz dem Anerkennt- niß nicht entziehen, daß dies eine rein wiſſenſchaftliche Ent- wickelung der Geſchichte, wie es ſich ausdrückt, „vom ſubjectiven Standpunkt des Angeklagten aus aufgefaßt“ ſei. Aber indem mich das Urtheil mit dieſen Worten ſelbſt frei ſpricht, kann es ſich doch wieder nicht enthalten, mich ſpäter ge- rade deshalb zu verurtheilen, weil ich die gegenwärtige Weltgeſchichtsperiode als eine ſolche darſtelle, die berufen ſei, das Princip des Arbeiterſtandes zum herrſchenden Principe zu geſtalten, den Arbeiterſtand, zu dem ich ausdrücklich in meinem Vortrag alle ohne Ausnahme zähle, die ſich in irgend einer Weiſe der Geſellſchaft nützlich machen, alſo ebenſo Sie, wie mich, zum herrſchenden Stande der Geſellſchaft zu erheben. Jch habe Jhnen in dieſer Hinſicht die entſetzlichen Wider- ſprüche mit ſich ſelbſt, in welche das Urtheil erſter Jnſtanz ver- fällt, hinreichend in meiner Appellationsrechtfertigung dargelegt und will das hier weder weiter ausführen, noch wiederholen. Jch habe Jhnen daſelbſt gezeigt, wie ich nichts als eine ſtreng objective Entwickelung deſſen gegeben habe, was ſich nach nothwendigen geſchichtlichen Geſetzen, wenn auch ſehr langſam und in einem Zeitraum von Jahrhunderten von ſelbſt vollbringt. Jch habe Jhnen dargelegt, wie mein ganzes Thun kein anderes iſt als das rein wiſſenſchaftliche: wie der Naturforſcher aus einem Embryo die künftige Geſtaltung dieſes Organismus vorausbeſtimmt, ſo aus dem Embryo der gegenwärtigen Welt- periode, wie man füglich die verfloſſenen 15 Jahre derſelben nennen könnte, die künftige Geſtaltung zu erkennen und nachzu- weiſen, zu welcher ſie ſich naturgeſetzlich von ſelbſt entwickeln muß. Jch habe Jhnen gezeigt, wie keine Aufforderung an die arbeitenden Klaſſen, außer der ſich zu bilden, in meinem Vortrag enthalten iſt, wie ſogar jede ſolche ſubjective Auffor- 8

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Zitationshilfe: Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863, S. 113. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lassalle_steuer_1863/119>, abgerufen am 25.11.2024.