Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.von der Postbeförderung auszuschließen. Der "San "Wenn Frauen von den gesetzlichen Konsequenzen *) Mißbeliebig gewordene Staatsbeamte können dort durch
Volksabstimmung abgesetzt werden. (recall). von der Postbeförderung auszuschließen. Der „San „Wenn Frauen von den gesetzlichen Konsequenzen *) Mißbeliebig gewordene Staatsbeamte können dort durch
Volksabstimmung abgesetzt werden. (recall). <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0078" n="76"/> von der Postbeförderung auszuschließen. Der „San<lb/> Francisco Argonaut“ bringt am 11. April 1914 aus dem<lb/> jüngsten Frauenstimmrechtslande Amerikas einen Artikel<lb/> mit der Überschrift „Betrügereien zugunsten der Frauen-<lb/> sache“ (<hi rendition="#aq">the cause</hi>), der ein sehr bezeichnendes Licht auf die<lb/> von den Frauenrechtlerinnen beanspruchte „höhere Moral“<lb/> und den „veredelnden“ Einfluß der Frauen auf das<lb/> politische Leben wirft. Er lautet, wie folgt:</p><lb/> <p>„Wenn Frauen von den gesetzlichen Konsequenzen<lb/> des Mordes ausgenommen sein sollen – und darüber<lb/> scheint jetzt kein Zweifel mehr zu herrschen – so würde<lb/> es die höchste Jnkonsequenz sein, sie für das verhältnis-<lb/> mäßig feile Vergehen des Betruges anzuklagen. Dies<lb/> wenigstens scheint Meinung der Autoritäten zu sein, die<lb/> jetzt mit der Untersuchung der betrügerischen Unterschriften<lb/> für die Absetzung<note place="foot" n="*)">Mißbeliebig gewordene Staatsbeamte können dort durch<lb/> Volksabstimmung abgesetzt werden. (<hi rendition="#aq">recall</hi>).</note> (<hi rendition="#aq">recall</hi>) und andere Petitionen be-<lb/> schäftigt sind, welche die Allgemeinheit belästigten. 9 Frauen,<lb/> welche bei dem Fall (<hi rendition="#aq">recall</hi>) Weller eine hervorragende<lb/> Rolle spielten, bekannten ihre Betrügereien – politisch<lb/> als „Unregelmäßigkeiten“ bezeichnet – der Anklagejury<lb/> (welche zu bestimmen hat, ob die Anklage erhoben werden<lb/> soll. D. Verf). – Die Schriftsachverständigen fanden,<lb/> daß Reihen von Namen von derselben Person geschrieben<lb/> waren, und daß einzelne Mitglieder von Haushaltungen<lb/> für die ganze Familie unterschrieben hatten. Aber es<lb/> braucht kaum gesagt zu werden, „<hi rendition="#g">daß kein Beweis<lb/> einer verbrecherischen Absicht vorlag</hi>,“ und „daß<lb/> zu Recht bestehende Gesetze nicht zurückgenommen werden<lb/> sollten.“ – Also <hi rendition="#g">keine</hi> Strafverfolgung!</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [76/0078]
von der Postbeförderung auszuschließen. Der „San
Francisco Argonaut“ bringt am 11. April 1914 aus dem
jüngsten Frauenstimmrechtslande Amerikas einen Artikel
mit der Überschrift „Betrügereien zugunsten der Frauen-
sache“ (the cause), der ein sehr bezeichnendes Licht auf die
von den Frauenrechtlerinnen beanspruchte „höhere Moral“
und den „veredelnden“ Einfluß der Frauen auf das
politische Leben wirft. Er lautet, wie folgt:
„Wenn Frauen von den gesetzlichen Konsequenzen
des Mordes ausgenommen sein sollen – und darüber
scheint jetzt kein Zweifel mehr zu herrschen – so würde
es die höchste Jnkonsequenz sein, sie für das verhältnis-
mäßig feile Vergehen des Betruges anzuklagen. Dies
wenigstens scheint Meinung der Autoritäten zu sein, die
jetzt mit der Untersuchung der betrügerischen Unterschriften
für die Absetzung *) (recall) und andere Petitionen be-
schäftigt sind, welche die Allgemeinheit belästigten. 9 Frauen,
welche bei dem Fall (recall) Weller eine hervorragende
Rolle spielten, bekannten ihre Betrügereien – politisch
als „Unregelmäßigkeiten“ bezeichnet – der Anklagejury
(welche zu bestimmen hat, ob die Anklage erhoben werden
soll. D. Verf). – Die Schriftsachverständigen fanden,
daß Reihen von Namen von derselben Person geschrieben
waren, und daß einzelne Mitglieder von Haushaltungen
für die ganze Familie unterschrieben hatten. Aber es
braucht kaum gesagt zu werden, „daß kein Beweis
einer verbrecherischen Absicht vorlag,“ und „daß
zu Recht bestehende Gesetze nicht zurückgenommen werden
sollten.“ – Also keine Strafverfolgung!
*) Mißbeliebig gewordene Staatsbeamte können dort durch
Volksabstimmung abgesetzt werden. (recall).
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