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Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

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Rechtlerinnen gegenüber dahin ausgesprochen, daß er
zwar persönlich das Frauenstimmrecht als ein nationales
Unglück ansähe, sich aber einer zustimmenden Ent-
scheidung des Parlaments unterwerfen würde. Für
einen verantwortlichen Staatsmann ist es jedenfalls ein
trauriger Standpunkt, wenn er bereit ist, das Heil des
Vaterlandes aus parteipolitischen Rücksichten zu verraten.
Man hört heute sogar Stimmen, die behaupten, daß die
doppelte Not des Homerule und des Suffragettentums
die englischen Machthaber mit zu dem Versuche ver-
anlaßt hätten, durch Teilnahme am Kriege der inneren
Schwierigkeiten Herr zu werden. Sollte diese Annahme
auf Wahrheit beruhen, so wäre das ein geradezu nieder-
schmetternder Beweis für die korrumpierende, staats-
verderbliche Wirkung der Frauenstimmrechtsbewegung
und ihrer Ziele. - Es ist gar nicht ausgeschlossen, daß
der englische Staat nach dem jetzt durch den Krieg
erzwungenen Waffenstillstand der Suffragetten das Frauen-
stimmrecht "großmütig" gewährt, nur um der Hetze ledig
zu werden und die zum Kindergespött gewordene Staats-
autorität wieder einigermaßen herzustellen.

Auch in anderen europäischen Ländern sind es - wie
in England - die radikalen Parteien, die vorwiegend aus
parteitaktischen Gründen, ohne innere Anteilnahme und
Überzeugung, sich zu Anwälten des Frauenstimmrechts auf-
werfen. Diese Tatsache bestätigt auch der schwedische
Konteradmiral Arvid Lindman, der gelegentlich einer in
Kalmar (1912) gehaltenen Rede gegen das Frauenstimm-
recht u. a. folgendes ausführte:

"Die beiden Parteien der Linken stehen dem Äußeren

Rechtlerinnen gegenüber dahin ausgesprochen, daß er
zwar persönlich das Frauenstimmrecht als ein nationales
Unglück ansähe, sich aber einer zustimmenden Ent-
scheidung des Parlaments unterwerfen würde. Für
einen verantwortlichen Staatsmann ist es jedenfalls ein
trauriger Standpunkt, wenn er bereit ist, das Heil des
Vaterlandes aus parteipolitischen Rücksichten zu verraten.
Man hört heute sogar Stimmen, die behaupten, daß die
doppelte Not des Homerule und des Suffragettentums
die englischen Machthaber mit zu dem Versuche ver-
anlaßt hätten, durch Teilnahme am Kriege der inneren
Schwierigkeiten Herr zu werden. Sollte diese Annahme
auf Wahrheit beruhen, so wäre das ein geradezu nieder-
schmetternder Beweis für die korrumpierende, staats-
verderbliche Wirkung der Frauenstimmrechtsbewegung
und ihrer Ziele. – Es ist gar nicht ausgeschlossen, daß
der englische Staat nach dem jetzt durch den Krieg
erzwungenen Waffenstillstand der Suffragetten das Frauen-
stimmrecht „großmütig“ gewährt, nur um der Hetze ledig
zu werden und die zum Kindergespött gewordene Staats-
autorität wieder einigermaßen herzustellen.

Auch in anderen europäischen Ländern sind es – wie
in England – die radikalen Parteien, die vorwiegend aus
parteitaktischen Gründen, ohne innere Anteilnahme und
Überzeugung, sich zu Anwälten des Frauenstimmrechts auf-
werfen. Diese Tatsache bestätigt auch der schwedische
Konteradmiral Arvid Lindman, der gelegentlich einer in
Kalmar (1912) gehaltenen Rede gegen das Frauenstimm-
recht u. a. folgendes ausführte:

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[64/0066] Rechtlerinnen gegenüber dahin ausgesprochen, daß er zwar persönlich das Frauenstimmrecht als ein nationales Unglück ansähe, sich aber einer zustimmenden Ent- scheidung des Parlaments unterwerfen würde. Für einen verantwortlichen Staatsmann ist es jedenfalls ein trauriger Standpunkt, wenn er bereit ist, das Heil des Vaterlandes aus parteipolitischen Rücksichten zu verraten. Man hört heute sogar Stimmen, die behaupten, daß die doppelte Not des Homerule und des Suffragettentums die englischen Machthaber mit zu dem Versuche ver- anlaßt hätten, durch Teilnahme am Kriege der inneren Schwierigkeiten Herr zu werden. Sollte diese Annahme auf Wahrheit beruhen, so wäre das ein geradezu nieder- schmetternder Beweis für die korrumpierende, staats- verderbliche Wirkung der Frauenstimmrechtsbewegung und ihrer Ziele. – Es ist gar nicht ausgeschlossen, daß der englische Staat nach dem jetzt durch den Krieg erzwungenen Waffenstillstand der Suffragetten das Frauen- stimmrecht „großmütig“ gewährt, nur um der Hetze ledig zu werden und die zum Kindergespött gewordene Staats- autorität wieder einigermaßen herzustellen. Auch in anderen europäischen Ländern sind es – wie in England – die radikalen Parteien, die vorwiegend aus parteitaktischen Gründen, ohne innere Anteilnahme und Überzeugung, sich zu Anwälten des Frauenstimmrechts auf- werfen. Diese Tatsache bestätigt auch der schwedische Konteradmiral Arvid Lindman, der gelegentlich einer in Kalmar (1912) gehaltenen Rede gegen das Frauenstimm- recht u. a. folgendes ausführte: „Die beiden Parteien der Linken stehen dem Äußeren

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 64. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/66>, abgerufen am 28.04.2024.