Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

Bild:
<< vorherige Seite

Rechtlerinnen gegenüber dahin ausgesprochen, daß er
zwar persönlich das Frauenstimmrecht als ein nationales
Unglück ansähe, sich aber einer zustimmenden Ent-
scheidung des Parlaments unterwerfen würde. Für
einen verantwortlichen Staatsmann ist es jedenfalls ein
trauriger Standpunkt, wenn er bereit ist, das Heil des
Vaterlandes aus parteipolitischen Rücksichten zu verraten.
Man hört heute sogar Stimmen, die behaupten, daß die
doppelte Not des Homerule und des Suffragettentums
die englischen Machthaber mit zu dem Versuche ver-
anlaßt hätten, durch Teilnahme am Kriege der inneren
Schwierigkeiten Herr zu werden. Sollte diese Annahme
auf Wahrheit beruhen, so wäre das ein geradezu nieder-
schmetternder Beweis für die korrumpierende, staats-
verderbliche Wirkung der Frauenstimmrechtsbewegung
und ihrer Ziele. - Es ist gar nicht ausgeschlossen, daß
der englische Staat nach dem jetzt durch den Krieg
erzwungenen Waffenstillstand der Suffragetten das Frauen-
stimmrecht "großmütig" gewährt, nur um der Hetze ledig
zu werden und die zum Kindergespött gewordene Staats-
autorität wieder einigermaßen herzustellen.

Auch in anderen europäischen Ländern sind es - wie
in England - die radikalen Parteien, die vorwiegend aus
parteitaktischen Gründen, ohne innere Anteilnahme und
Überzeugung, sich zu Anwälten des Frauenstimmrechts auf-
werfen. Diese Tatsache bestätigt auch der schwedische
Konteradmiral Arvid Lindman, der gelegentlich einer in
Kalmar (1912) gehaltenen Rede gegen das Frauenstimm-
recht u. a. folgendes ausführte:

"Die beiden Parteien der Linken stehen dem Äußeren

Rechtlerinnen gegenüber dahin ausgesprochen, daß er
zwar persönlich das Frauenstimmrecht als ein nationales
Unglück ansähe, sich aber einer zustimmenden Ent-
scheidung des Parlaments unterwerfen würde. Für
einen verantwortlichen Staatsmann ist es jedenfalls ein
trauriger Standpunkt, wenn er bereit ist, das Heil des
Vaterlandes aus parteipolitischen Rücksichten zu verraten.
Man hört heute sogar Stimmen, die behaupten, daß die
doppelte Not des Homerule und des Suffragettentums
die englischen Machthaber mit zu dem Versuche ver-
anlaßt hätten, durch Teilnahme am Kriege der inneren
Schwierigkeiten Herr zu werden. Sollte diese Annahme
auf Wahrheit beruhen, so wäre das ein geradezu nieder-
schmetternder Beweis für die korrumpierende, staats-
verderbliche Wirkung der Frauenstimmrechtsbewegung
und ihrer Ziele. – Es ist gar nicht ausgeschlossen, daß
der englische Staat nach dem jetzt durch den Krieg
erzwungenen Waffenstillstand der Suffragetten das Frauen-
stimmrecht „großmütig“ gewährt, nur um der Hetze ledig
zu werden und die zum Kindergespött gewordene Staats-
autorität wieder einigermaßen herzustellen.

Auch in anderen europäischen Ländern sind es – wie
in England – die radikalen Parteien, die vorwiegend aus
parteitaktischen Gründen, ohne innere Anteilnahme und
Überzeugung, sich zu Anwälten des Frauenstimmrechts auf-
werfen. Diese Tatsache bestätigt auch der schwedische
Konteradmiral Arvid Lindman, der gelegentlich einer in
Kalmar (1912) gehaltenen Rede gegen das Frauenstimm-
recht u. a. folgendes ausführte:

„Die beiden Parteien der Linken stehen dem Äußeren

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0066" n="64"/>
Rechtlerinnen gegenüber dahin ausgesprochen, daß er<lb/>
zwar persönlich das Frauenstimmrecht als ein nationales<lb/>
Unglück ansähe, sich aber einer zustimmenden Ent-<lb/>
scheidung des Parlaments unterwerfen würde. Für<lb/>
einen verantwortlichen Staatsmann ist es jedenfalls ein<lb/>
trauriger Standpunkt, wenn er bereit ist, das Heil des<lb/>
Vaterlandes aus parteipolitischen Rücksichten zu verraten.<lb/>
Man hört heute sogar Stimmen, die behaupten, daß die<lb/>
doppelte Not des Homerule und des Suffragettentums<lb/>
die englischen Machthaber mit zu dem Versuche ver-<lb/>
anlaßt hätten, durch Teilnahme am Kriege der inneren<lb/>
Schwierigkeiten Herr zu werden. Sollte diese Annahme<lb/>
auf Wahrheit beruhen, so wäre das ein geradezu nieder-<lb/>
schmetternder Beweis für die korrumpierende, staats-<lb/>
verderbliche Wirkung der Frauenstimmrechtsbewegung<lb/>
und ihrer Ziele. &#x2013; Es ist gar nicht ausgeschlossen, daß<lb/>
der englische Staat nach dem jetzt durch den Krieg<lb/>
erzwungenen Waffenstillstand der Suffragetten das Frauen-<lb/>
stimmrecht &#x201E;großmütig&#x201C; gewährt, nur um der Hetze ledig<lb/>
zu werden und die zum Kindergespött gewordene Staats-<lb/>
autorität wieder einigermaßen herzustellen.</p><lb/>
            <p>Auch in anderen europäischen Ländern sind es &#x2013; wie<lb/>
in England &#x2013; die radikalen Parteien, die vorwiegend aus<lb/>
parteitaktischen Gründen, ohne innere Anteilnahme und<lb/>
Überzeugung, sich zu Anwälten des Frauenstimmrechts auf-<lb/>
werfen. Diese Tatsache bestätigt auch der schwedische<lb/>
Konteradmiral Arvid Lindman, der gelegentlich einer in<lb/>
Kalmar (1912) gehaltenen Rede gegen das Frauenstimm-<lb/>
recht u. a. folgendes ausführte:</p><lb/>
            <p>&#x201E;Die beiden Parteien der Linken stehen dem Äußeren<lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[64/0066] Rechtlerinnen gegenüber dahin ausgesprochen, daß er zwar persönlich das Frauenstimmrecht als ein nationales Unglück ansähe, sich aber einer zustimmenden Ent- scheidung des Parlaments unterwerfen würde. Für einen verantwortlichen Staatsmann ist es jedenfalls ein trauriger Standpunkt, wenn er bereit ist, das Heil des Vaterlandes aus parteipolitischen Rücksichten zu verraten. Man hört heute sogar Stimmen, die behaupten, daß die doppelte Not des Homerule und des Suffragettentums die englischen Machthaber mit zu dem Versuche ver- anlaßt hätten, durch Teilnahme am Kriege der inneren Schwierigkeiten Herr zu werden. Sollte diese Annahme auf Wahrheit beruhen, so wäre das ein geradezu nieder- schmetternder Beweis für die korrumpierende, staats- verderbliche Wirkung der Frauenstimmrechtsbewegung und ihrer Ziele. – Es ist gar nicht ausgeschlossen, daß der englische Staat nach dem jetzt durch den Krieg erzwungenen Waffenstillstand der Suffragetten das Frauen- stimmrecht „großmütig“ gewährt, nur um der Hetze ledig zu werden und die zum Kindergespött gewordene Staats- autorität wieder einigermaßen herzustellen. Auch in anderen europäischen Ländern sind es – wie in England – die radikalen Parteien, die vorwiegend aus parteitaktischen Gründen, ohne innere Anteilnahme und Überzeugung, sich zu Anwälten des Frauenstimmrechts auf- werfen. Diese Tatsache bestätigt auch der schwedische Konteradmiral Arvid Lindman, der gelegentlich einer in Kalmar (1912) gehaltenen Rede gegen das Frauenstimm- recht u. a. folgendes ausführte: „Die beiden Parteien der Linken stehen dem Äußeren

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-04-13T13:51:38Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2017-04-13T13:51:38Z)

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/66
Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 64. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/66>, abgerufen am 23.11.2024.