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Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

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stimmrecht zu Fall brächten. Die danach mit erneuter
Heftigkeit einsetzende verbrecherische Tätigkeit der
Suffragetten brachte diese "Damen" und den Frauen-
stimmrechtsgedanken überhaupt nun endlich in weiteren
Kreisen um die bisherigen Sympathien und ver-
schlechterte ihre parlamentarische Situation derart, daß
eine neue am 6. Mai 1913 zur Abstimmung kommende
Bill, betreffend das Frauenstimmrecht für alle selb-
ständigen
Frauen, mit 266 gegen 119 Stimmen
abgelehnt wurde. Der letzte Vorstoß der Frauenrechtler
war die Einbringung einer Bill im Oberhause
(Mai 1914), die das Wahlrecht für diejenigen Frauen
forderte, die das kommunale bereits besitzen. Das Gesetz
wurde mit 104 gegen 60 Stimmen abgelehnt. -
Fräulein Hel. Lange, die Vorsitzende des Allgemeinen
deutschen Frauenvereins, ist mit diesem Resultat außer-
ordentlich zufrieden, zumal die Vorlage von dem
konservativen Lord Selborne vertreten wurde. Sie sagt
in "Die Frau" (Juni 1914): "Jedenfalls bedeutet die
Debatte trotz des negativen Ausganges ein dem Frauen-
stimmrecht günstiges Symptom der Meinungen in
führenden Kreisen. Man braucht sich nur vorzustellen,
was es bedeuten würde, wenn im preußischen Herren-
hause über ein Drittel der Mitglieder für das Stimm-
recht einträten." Und in der Tat ist diese Abstimmung
zu einer Zeit, wo die Suffragetten durch ihre ständigen
Verbrechen die öffentliche Meinung in stärkster Weise
gegen sich aufgebracht hatten, ein sehr übles Omen für
den künftigen Gang der Frauenstimmrechtssache in England.

Mr. Asquith hat sich einer Deputation von

stimmrecht zu Fall brächten. Die danach mit erneuter
Heftigkeit einsetzende verbrecherische Tätigkeit der
Suffragetten brachte diese „Damen“ und den Frauen-
stimmrechtsgedanken überhaupt nun endlich in weiteren
Kreisen um die bisherigen Sympathien und ver-
schlechterte ihre parlamentarische Situation derart, daß
eine neue am 6. Mai 1913 zur Abstimmung kommende
Bill, betreffend das Frauenstimmrecht für alle selb-
ständigen
Frauen, mit 266 gegen 119 Stimmen
abgelehnt wurde. Der letzte Vorstoß der Frauenrechtler
war die Einbringung einer Bill im Oberhause
(Mai 1914), die das Wahlrecht für diejenigen Frauen
forderte, die das kommunale bereits besitzen. Das Gesetz
wurde mit 104 gegen 60 Stimmen abgelehnt. –
Fräulein Hel. Lange, die Vorsitzende des Allgemeinen
deutschen Frauenvereins, ist mit diesem Resultat außer-
ordentlich zufrieden, zumal die Vorlage von dem
konservativen Lord Selborne vertreten wurde. Sie sagt
in „Die Frau“ (Juni 1914): „Jedenfalls bedeutet die
Debatte trotz des negativen Ausganges ein dem Frauen-
stimmrecht günstiges Symptom der Meinungen in
führenden Kreisen. Man braucht sich nur vorzustellen,
was es bedeuten würde, wenn im preußischen Herren-
hause über ein Drittel der Mitglieder für das Stimm-
recht einträten.“ Und in der Tat ist diese Abstimmung
zu einer Zeit, wo die Suffragetten durch ihre ständigen
Verbrechen die öffentliche Meinung in stärkster Weise
gegen sich aufgebracht hatten, ein sehr übles Omen für
den künftigen Gang der Frauenstimmrechtssache in England.

Mr. Asquith hat sich einer Deputation von

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[63/0065] stimmrecht zu Fall brächten. Die danach mit erneuter Heftigkeit einsetzende verbrecherische Tätigkeit der Suffragetten brachte diese „Damen“ und den Frauen- stimmrechtsgedanken überhaupt nun endlich in weiteren Kreisen um die bisherigen Sympathien und ver- schlechterte ihre parlamentarische Situation derart, daß eine neue am 6. Mai 1913 zur Abstimmung kommende Bill, betreffend das Frauenstimmrecht für alle selb- ständigen Frauen, mit 266 gegen 119 Stimmen abgelehnt wurde. Der letzte Vorstoß der Frauenrechtler war die Einbringung einer Bill im Oberhause (Mai 1914), die das Wahlrecht für diejenigen Frauen forderte, die das kommunale bereits besitzen. Das Gesetz wurde mit 104 gegen 60 Stimmen abgelehnt. – Fräulein Hel. Lange, die Vorsitzende des Allgemeinen deutschen Frauenvereins, ist mit diesem Resultat außer- ordentlich zufrieden, zumal die Vorlage von dem konservativen Lord Selborne vertreten wurde. Sie sagt in „Die Frau“ (Juni 1914): „Jedenfalls bedeutet die Debatte trotz des negativen Ausganges ein dem Frauen- stimmrecht günstiges Symptom der Meinungen in führenden Kreisen. Man braucht sich nur vorzustellen, was es bedeuten würde, wenn im preußischen Herren- hause über ein Drittel der Mitglieder für das Stimm- recht einträten.“ Und in der Tat ist diese Abstimmung zu einer Zeit, wo die Suffragetten durch ihre ständigen Verbrechen die öffentliche Meinung in stärkster Weise gegen sich aufgebracht hatten, ein sehr übles Omen für den künftigen Gang der Frauenstimmrechtssache in England. Mr. Asquith hat sich einer Deputation von

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 63. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/65>, abgerufen am 28.04.2024.