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Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

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ehelichen Kinder dem Staate meist recht wenig Vorteile
bringen: Ein großer Prozentsatz von ihnen vergrößert
nur unser Verbrechertum. An dieser so traurigen Tat-
sache kann und muß durch gründliche Jugendfürsorge noch
viel gebessert werden, man schiebt aber in einigen Kreisen
der Frauenbewegung die ganze Schuld an dieser Tat-
sache der vernachlässigten Erziehung, den schlechten Lebens-
verhältnissen etc. der unehelichen Kinder zu, ja man be-
hauptet sogar, die im Liebesrausch gezeugten unehelichen
Kinder wären von größerer Lebenskraft, stärkerem Tem-
perament und besserer Begabung als die in gewohntem
Geschlechtsverkehr gezeugten ehelichen Kinder! Danach
müßten wir Mütter uns eigentlich schämen, in legitimer
Ehe Kinder geboren zu haben! Gesorgt werden soll für
die unehelichen Mütter, aber nicht dadurch, daß man
ihnen alle Pflichten abnimmt. Es ist doch schon in den
Großstädten soweit gekommen, daß eheliche Mütter um
ihr Kind darben und Not leiden müssen, drei Tage nach
der Geburt wieder ihren Pflichten nachgehen, während
die unehelichen Mütter gehegt und gepflegt werden, man
nimmt ihnen das Kind ab, und sie sind frei wie vorher.
Dadurch, daß ihnen die Last der Mutterschaft abgenommen
wird, geht ihnen aber auch die Last der Mutterschaft
verloren, das höchste sittliche Moment, das es im Frauen-
leben gibt. Wer jemals von uns Frauen mit wachen
Sinnen und empfänglicher Seele das große Wunder der
Menschwerdung erlebt hat, wer in schlaflosen Nächten
dem neuen Leben andachtsvoll gelauscht und Glücksträume
um dies Leben gesponnen hat, der weiß, daß es keinen
gleichen Wert dafür im Leben des Mannes gibt. Dies

ehelichen Kinder dem Staate meist recht wenig Vorteile
bringen: Ein großer Prozentsatz von ihnen vergrößert
nur unser Verbrechertum. An dieser so traurigen Tat-
sache kann und muß durch gründliche Jugendfürsorge noch
viel gebessert werden, man schiebt aber in einigen Kreisen
der Frauenbewegung die ganze Schuld an dieser Tat-
sache der vernachlässigten Erziehung, den schlechten Lebens-
verhältnissen ꝛc. der unehelichen Kinder zu, ja man be-
hauptet sogar, die im Liebesrausch gezeugten unehelichen
Kinder wären von größerer Lebenskraft, stärkerem Tem-
perament und besserer Begabung als die in gewohntem
Geschlechtsverkehr gezeugten ehelichen Kinder! Danach
müßten wir Mütter uns eigentlich schämen, in legitimer
Ehe Kinder geboren zu haben! Gesorgt werden soll für
die unehelichen Mütter, aber nicht dadurch, daß man
ihnen alle Pflichten abnimmt. Es ist doch schon in den
Großstädten soweit gekommen, daß eheliche Mütter um
ihr Kind darben und Not leiden müssen, drei Tage nach
der Geburt wieder ihren Pflichten nachgehen, während
die unehelichen Mütter gehegt und gepflegt werden, man
nimmt ihnen das Kind ab, und sie sind frei wie vorher.
Dadurch, daß ihnen die Last der Mutterschaft abgenommen
wird, geht ihnen aber auch die Last der Mutterschaft
verloren, das höchste sittliche Moment, das es im Frauen-
leben gibt. Wer jemals von uns Frauen mit wachen
Sinnen und empfänglicher Seele das große Wunder der
Menschwerdung erlebt hat, wer in schlaflosen Nächten
dem neuen Leben andachtsvoll gelauscht und Glücksträume
um dies Leben gesponnen hat, der weiß, daß es keinen
gleichen Wert dafür im Leben des Mannes gibt. Dies

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[153/0155] ehelichen Kinder dem Staate meist recht wenig Vorteile bringen: Ein großer Prozentsatz von ihnen vergrößert nur unser Verbrechertum. An dieser so traurigen Tat- sache kann und muß durch gründliche Jugendfürsorge noch viel gebessert werden, man schiebt aber in einigen Kreisen der Frauenbewegung die ganze Schuld an dieser Tat- sache der vernachlässigten Erziehung, den schlechten Lebens- verhältnissen ꝛc. der unehelichen Kinder zu, ja man be- hauptet sogar, die im Liebesrausch gezeugten unehelichen Kinder wären von größerer Lebenskraft, stärkerem Tem- perament und besserer Begabung als die in gewohntem Geschlechtsverkehr gezeugten ehelichen Kinder! Danach müßten wir Mütter uns eigentlich schämen, in legitimer Ehe Kinder geboren zu haben! Gesorgt werden soll für die unehelichen Mütter, aber nicht dadurch, daß man ihnen alle Pflichten abnimmt. Es ist doch schon in den Großstädten soweit gekommen, daß eheliche Mütter um ihr Kind darben und Not leiden müssen, drei Tage nach der Geburt wieder ihren Pflichten nachgehen, während die unehelichen Mütter gehegt und gepflegt werden, man nimmt ihnen das Kind ab, und sie sind frei wie vorher. Dadurch, daß ihnen die Last der Mutterschaft abgenommen wird, geht ihnen aber auch die Last der Mutterschaft verloren, das höchste sittliche Moment, das es im Frauen- leben gibt. Wer jemals von uns Frauen mit wachen Sinnen und empfänglicher Seele das große Wunder der Menschwerdung erlebt hat, wer in schlaflosen Nächten dem neuen Leben andachtsvoll gelauscht und Glücksträume um dies Leben gesponnen hat, der weiß, daß es keinen gleichen Wert dafür im Leben des Mannes gibt. Dies

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 153. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/155>, abgerufen am 12.05.2024.