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Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

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und höchstes Glück der Frau ist. Nur ledige Frauen
können behaupten, daß die Frau in der Ehe zu kurz
kommt, daß ihre Arbeit im Haushalte abstumpft und
geistig arm macht. Die Hausfrauenarbeit ist in mancher
Hinsicht anregender und vielseitiger als eintönige Berufs-
arbeit. Neben dem Gleichmaß der Tage bleibt uns Müttern
auch immer die lebendige Arbeit an unseren Kindern, die
den unverheirateten Berufsfrauen fehlt, und wenn wir
wenig Zeit für uns haben, wenn alle im Hause nach uns
rufen, wenn wir allen dienen und allen unentbehrlich
sind, dann ist unser Frauenleben eben reich und köstlich.
Dieses Glück und diesen Reichtum für unsere Mädchen
schon in der Jugend vorzubereiten, Verstand und Gemüt
so auszubilden, daß sie die schwere, selbstlose Pflicht des
Dienens freudig und stolz auf sich nehmen - das müßte
Aufgabe einer gesunden Frauenbewegung sein.

Dem Bestreben, durch die Mädchenschulreform von
1908 auch die staatliche Ausbildung der Mädchen für
den Hausfrauen- und Mutterberuf möglich zu machen,
verdankt die Frauenschule ihr Entstehen. Die Frauen-
schule und die hauswirtschaftliche Fortbildungsschule für
Mädchen sind die einzigen Anstalten, die eine spezifisch
weibliche Bildung ins Auge fassen. Beide werden von
den Frauenrechtlerinnen nicht befürwortet. Das Mädchen
kann in der Frauenschule weiter arbeiten in all den
Fächern der Schule, die ihm besonders Freude machen,
oder in denen seine Kenntnisse lückenhaft sind, daneben
bekommt es praktischen Unterricht in allen Zweigen der
Hauswirtschaft, der Kinderpflege und Erziehung und der
Bürgerkunde. Aber die Frauenschulen stehen leer, und

und höchstes Glück der Frau ist. Nur ledige Frauen
können behaupten, daß die Frau in der Ehe zu kurz
kommt, daß ihre Arbeit im Haushalte abstumpft und
geistig arm macht. Die Hausfrauenarbeit ist in mancher
Hinsicht anregender und vielseitiger als eintönige Berufs-
arbeit. Neben dem Gleichmaß der Tage bleibt uns Müttern
auch immer die lebendige Arbeit an unseren Kindern, die
den unverheirateten Berufsfrauen fehlt, und wenn wir
wenig Zeit für uns haben, wenn alle im Hause nach uns
rufen, wenn wir allen dienen und allen unentbehrlich
sind, dann ist unser Frauenleben eben reich und köstlich.
Dieses Glück und diesen Reichtum für unsere Mädchen
schon in der Jugend vorzubereiten, Verstand und Gemüt
so auszubilden, daß sie die schwere, selbstlose Pflicht des
Dienens freudig und stolz auf sich nehmen – das müßte
Aufgabe einer gesunden Frauenbewegung sein.

Dem Bestreben, durch die Mädchenschulreform von
1908 auch die staatliche Ausbildung der Mädchen für
den Hausfrauen- und Mutterberuf möglich zu machen,
verdankt die Frauenschule ihr Entstehen. Die Frauen-
schule und die hauswirtschaftliche Fortbildungsschule für
Mädchen sind die einzigen Anstalten, die eine spezifisch
weibliche Bildung ins Auge fassen. Beide werden von
den Frauenrechtlerinnen nicht befürwortet. Das Mädchen
kann in der Frauenschule weiter arbeiten in all den
Fächern der Schule, die ihm besonders Freude machen,
oder in denen seine Kenntnisse lückenhaft sind, daneben
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Hauswirtschaft, der Kinderpflege und Erziehung und der
Bürgerkunde. Aber die Frauenschulen stehen leer, und

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[114/0116] und höchstes Glück der Frau ist. Nur ledige Frauen können behaupten, daß die Frau in der Ehe zu kurz kommt, daß ihre Arbeit im Haushalte abstumpft und geistig arm macht. Die Hausfrauenarbeit ist in mancher Hinsicht anregender und vielseitiger als eintönige Berufs- arbeit. Neben dem Gleichmaß der Tage bleibt uns Müttern auch immer die lebendige Arbeit an unseren Kindern, die den unverheirateten Berufsfrauen fehlt, und wenn wir wenig Zeit für uns haben, wenn alle im Hause nach uns rufen, wenn wir allen dienen und allen unentbehrlich sind, dann ist unser Frauenleben eben reich und köstlich. Dieses Glück und diesen Reichtum für unsere Mädchen schon in der Jugend vorzubereiten, Verstand und Gemüt so auszubilden, daß sie die schwere, selbstlose Pflicht des Dienens freudig und stolz auf sich nehmen – das müßte Aufgabe einer gesunden Frauenbewegung sein. Dem Bestreben, durch die Mädchenschulreform von 1908 auch die staatliche Ausbildung der Mädchen für den Hausfrauen- und Mutterberuf möglich zu machen, verdankt die Frauenschule ihr Entstehen. Die Frauen- schule und die hauswirtschaftliche Fortbildungsschule für Mädchen sind die einzigen Anstalten, die eine spezifisch weibliche Bildung ins Auge fassen. Beide werden von den Frauenrechtlerinnen nicht befürwortet. Das Mädchen kann in der Frauenschule weiter arbeiten in all den Fächern der Schule, die ihm besonders Freude machen, oder in denen seine Kenntnisse lückenhaft sind, daneben bekommt es praktischen Unterricht in allen Zweigen der Hauswirtschaft, der Kinderpflege und Erziehung und der Bürgerkunde. Aber die Frauenschulen stehen leer, und

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/116>, abgerufen am 27.11.2024.