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Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

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die Oberlyzeen können die Zahl ihrer Schülerinnen nicht
fassen, ein Zeichen dafür, wieweit bereits der amerikanische
Krämergeist, der über alle ethischen Werte den klingenden
Lohn stellt, bei uns um sich greift. Statt die Töchter
unseres Volkes in den Entwickelungsjahren zu schonen, ihnen
Pflichten und Arbeiten zu geben, die diese Entwickelung
nicht hemmen, läßt man sie bis zum 20. Jahre auf der
Schulbank sitzen und macht ihren Körper frühzeitig welk
und unfähig zur Mutterschaft und überlastet ihre jungen
Seelen, daß ihnen die unbefangene, ausgelassene Fröhlich-
keit, die eine junge Mutter zum Spiel mit ihren Kindern
braucht, verloren geht. Der Einfluß der Frauenrecht-
lerinnen drängt mit bewundernswerter Zähigkeit dahin,
die Mädchen von ihrer natürlichen Bahn abzulenken, ihr
Augenmerk nur auf einen künftigen Erwerb zu richten.
So bringen sie denn der hauswirtschaftlichen Pflichtfort-
bildungsschule für Volksschülerinnen dieselbe Abneigung
entgegen, wie der Frauenschule. Die Kämpfe um die
Pflichtfortbildungsschule für Mädchen in Berlin sind noch
in frischer Erinnerung. Die hauswirtschaftliche Fort-
bildungsschule wurde auch hier gegen den Willen der
Frauenrechtlerinnen und nur teilweise eingerichtet. Nur
für ungelernte Arbeiterinnen wollte man die hauswirt-
schaftliche Fortbildungsschule, weil man für diese im Er-
werbsleben am niedrigsten stehenden Mädchen nichts
anderes wußte; für sie war gewissermaßen solche Schule
gut genug. Jn der Jndustrie bleiben nach statistischen
Aufnahmen 7,6 % der Arbeiterinnen ledig, im Handels-
gewerbe 8,7%. Es ist daher leicht auszurechnen, daß
die überwiegende Zahl der Mädchen im Durchschnitt

die Oberlyzeen können die Zahl ihrer Schülerinnen nicht
fassen, ein Zeichen dafür, wieweit bereits der amerikanische
Krämergeist, der über alle ethischen Werte den klingenden
Lohn stellt, bei uns um sich greift. Statt die Töchter
unseres Volkes in den Entwickelungsjahren zu schonen, ihnen
Pflichten und Arbeiten zu geben, die diese Entwickelung
nicht hemmen, läßt man sie bis zum 20. Jahre auf der
Schulbank sitzen und macht ihren Körper frühzeitig welk
und unfähig zur Mutterschaft und überlastet ihre jungen
Seelen, daß ihnen die unbefangene, ausgelassene Fröhlich-
keit, die eine junge Mutter zum Spiel mit ihren Kindern
braucht, verloren geht. Der Einfluß der Frauenrecht-
lerinnen drängt mit bewundernswerter Zähigkeit dahin,
die Mädchen von ihrer natürlichen Bahn abzulenken, ihr
Augenmerk nur auf einen künftigen Erwerb zu richten.
So bringen sie denn der hauswirtschaftlichen Pflichtfort-
bildungsschule für Volksschülerinnen dieselbe Abneigung
entgegen, wie der Frauenschule. Die Kämpfe um die
Pflichtfortbildungsschule für Mädchen in Berlin sind noch
in frischer Erinnerung. Die hauswirtschaftliche Fort-
bildungsschule wurde auch hier gegen den Willen der
Frauenrechtlerinnen und nur teilweise eingerichtet. Nur
für ungelernte Arbeiterinnen wollte man die hauswirt-
schaftliche Fortbildungsschule, weil man für diese im Er-
werbsleben am niedrigsten stehenden Mädchen nichts
anderes wußte; für sie war gewissermaßen solche Schule
gut genug. Jn der Jndustrie bleiben nach statistischen
Aufnahmen 7,6 % der Arbeiterinnen ledig, im Handels-
gewerbe 8,7%. Es ist daher leicht auszurechnen, daß
die überwiegende Zahl der Mädchen im Durchschnitt

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[115/0117] die Oberlyzeen können die Zahl ihrer Schülerinnen nicht fassen, ein Zeichen dafür, wieweit bereits der amerikanische Krämergeist, der über alle ethischen Werte den klingenden Lohn stellt, bei uns um sich greift. Statt die Töchter unseres Volkes in den Entwickelungsjahren zu schonen, ihnen Pflichten und Arbeiten zu geben, die diese Entwickelung nicht hemmen, läßt man sie bis zum 20. Jahre auf der Schulbank sitzen und macht ihren Körper frühzeitig welk und unfähig zur Mutterschaft und überlastet ihre jungen Seelen, daß ihnen die unbefangene, ausgelassene Fröhlich- keit, die eine junge Mutter zum Spiel mit ihren Kindern braucht, verloren geht. Der Einfluß der Frauenrecht- lerinnen drängt mit bewundernswerter Zähigkeit dahin, die Mädchen von ihrer natürlichen Bahn abzulenken, ihr Augenmerk nur auf einen künftigen Erwerb zu richten. So bringen sie denn der hauswirtschaftlichen Pflichtfort- bildungsschule für Volksschülerinnen dieselbe Abneigung entgegen, wie der Frauenschule. Die Kämpfe um die Pflichtfortbildungsschule für Mädchen in Berlin sind noch in frischer Erinnerung. Die hauswirtschaftliche Fort- bildungsschule wurde auch hier gegen den Willen der Frauenrechtlerinnen und nur teilweise eingerichtet. Nur für ungelernte Arbeiterinnen wollte man die hauswirt- schaftliche Fortbildungsschule, weil man für diese im Er- werbsleben am niedrigsten stehenden Mädchen nichts anderes wußte; für sie war gewissermaßen solche Schule gut genug. Jn der Jndustrie bleiben nach statistischen Aufnahmen 7,6 % der Arbeiterinnen ledig, im Handels- gewerbe 8,7%. Es ist daher leicht auszurechnen, daß die überwiegende Zahl der Mädchen im Durchschnitt

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/117>, abgerufen am 11.05.2024.