Lange, Helene: Die Frauen und das politische Leben. Berlin, 1909.heiten des persönlichen Lebens erschöpfen, wenn es die Volks- Die Frau als Bürgerin - warum klingt das nur der Der äußere Grund liegt zweifellos in der Unfähigkeit so Der tiefere Grund aber, der den Mann vielfach einen 2
heiten des persönlichen Lebens erschöpfen, wenn es die Volks- Die Frau als Bürgerin – warum klingt das nur der Der äußere Grund liegt zweifellos in der Unfähigkeit so Der tiefere Grund aber, der den Mann vielfach einen 2
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0023" n="17"/> heiten des persönlichen Lebens erschöpfen, wenn es die Volks-<lb/> gemeinschaft bewußter, tatkräftiger, unmittelbarer als früher<lb/> umfassen soll, so muß den Frauen auch ein Stück der gemein-<lb/> samen Verantwortungen übertragen werden. Man wächst nur<lb/> mit solchen Lebensgebieten wirklich fest und dauernd zusammen,<lb/> auf denen man mit Verantwortung tätig ist. Heißt die Parole<lb/> heute, durch Steigerung des bürgerlichen Pflichtbewußtseins den<lb/> nationalen Zusammenhalt festigen, jeden einzelnen aus dem<lb/><hi rendition="#aq">Salas y Gomez</hi> seines Privatlebens für die Gemeinschaft zu<lb/> gewinnen, so ist das nicht durch patriotische Gesinnungspflege,<lb/> sondern nur dadurch zu erreichen, daß alle individuellen Kräfte<lb/> dem Ganzen mitschaffend und mitbestimmend angehören dürfen.<lb/> Es heißt also, die Frauen in <hi rendition="g">allmählicher Erweiterung<lb/> ihrer Lebenssphäre, stets aber so, daß sich Pflichten<lb/> und Rechte die Wagschale halten, in das volle<lb/> Bürgertum einzuführen</hi>.</p><lb/> <p>Die Frau als Bürgerin – warum klingt das nur der<lb/> Mehrheit unseres Volkes immer noch so fremd?</p><lb/> <p>Der äußere Grund liegt zweifellos in der Unfähigkeit so<lb/> vieler Menschen, das formale Recht vom materialen Jnhalt zu<lb/> trennen. Jedes Recht ist formal; es gibt nichts weiter als einen<lb/> Raum zur Betätigung. Das <hi rendition="#g">Wie</hi> der Betätigung ist eine<lb/> Sache für sich. Weil nun aber gewisse Rechte bisher nur von<lb/> Männern ausgeübt sind, so sind sie für viele zu <hi rendition="#g">männlichen</hi><lb/> Rechten geworden, die der Frau nicht anstehen – wie im<lb/> Orient z. B. das Recht der freien Bewegung in den Straßen –<lb/> und man denkt nicht daran, daß sie ja doch im weiblichen Sinne,<lb/> in der Vertretung weiblichster Jnteressen, Erfahrungen und<lb/> Sachkenntnisse ausgeübt werden können. So ist denn auch bei<lb/> uns der Ruf „<hi rendition="#aq">men are men and women are women</hi>“ oft genug<lb/> erklungen, als die Frauen langsam die Marterstationen der<lb/> Bildungs- und Berufsfreiheit hinanstiegen, deren Höhe sie ja<lb/> immer noch nicht erreicht haben.</p><lb/> <p>Der <hi rendition="#g">tiefere</hi> Grund aber, der den Mann vielfach einen<lb/> so leidenschaftlichen Widerstand gegen die bürgerliche Befreiung<lb/> der Frau leisten läßt, der ihn andrerseits immer noch an der<lb/> <fw place="bottom" type="sig">2</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [17/0023]
heiten des persönlichen Lebens erschöpfen, wenn es die Volks-
gemeinschaft bewußter, tatkräftiger, unmittelbarer als früher
umfassen soll, so muß den Frauen auch ein Stück der gemein-
samen Verantwortungen übertragen werden. Man wächst nur
mit solchen Lebensgebieten wirklich fest und dauernd zusammen,
auf denen man mit Verantwortung tätig ist. Heißt die Parole
heute, durch Steigerung des bürgerlichen Pflichtbewußtseins den
nationalen Zusammenhalt festigen, jeden einzelnen aus dem
Salas y Gomez seines Privatlebens für die Gemeinschaft zu
gewinnen, so ist das nicht durch patriotische Gesinnungspflege,
sondern nur dadurch zu erreichen, daß alle individuellen Kräfte
dem Ganzen mitschaffend und mitbestimmend angehören dürfen.
Es heißt also, die Frauen in allmählicher Erweiterung
ihrer Lebenssphäre, stets aber so, daß sich Pflichten
und Rechte die Wagschale halten, in das volle
Bürgertum einzuführen.
Die Frau als Bürgerin – warum klingt das nur der
Mehrheit unseres Volkes immer noch so fremd?
Der äußere Grund liegt zweifellos in der Unfähigkeit so
vieler Menschen, das formale Recht vom materialen Jnhalt zu
trennen. Jedes Recht ist formal; es gibt nichts weiter als einen
Raum zur Betätigung. Das Wie der Betätigung ist eine
Sache für sich. Weil nun aber gewisse Rechte bisher nur von
Männern ausgeübt sind, so sind sie für viele zu männlichen
Rechten geworden, die der Frau nicht anstehen – wie im
Orient z. B. das Recht der freien Bewegung in den Straßen –
und man denkt nicht daran, daß sie ja doch im weiblichen Sinne,
in der Vertretung weiblichster Jnteressen, Erfahrungen und
Sachkenntnisse ausgeübt werden können. So ist denn auch bei
uns der Ruf „men are men and women are women“ oft genug
erklungen, als die Frauen langsam die Marterstationen der
Bildungs- und Berufsfreiheit hinanstiegen, deren Höhe sie ja
immer noch nicht erreicht haben.
Der tiefere Grund aber, der den Mann vielfach einen
so leidenschaftlichen Widerstand gegen die bürgerliche Befreiung
der Frau leisten läßt, der ihn andrerseits immer noch an der
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Zitationshilfe: | Lange, Helene: Die Frauen und das politische Leben. Berlin, 1909, S. 17. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lange_frauen_1909/23>, abgerufen am 16.02.2025. |