Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771.XI. Hauptstück. kann, wie sie zu der Absicht erfordert werden, dieman dadurch erreichen soll, und in diesen Fällen sieht man es als einen wirklichen Fehler oder Mangel der Vollkommenheit an, wenn man die Mittel und Ab- sichten nicht am schicklichsten zusammenrichtet, und von erstern mehrere gebraucht, als nöthig gewesen wären. Man muß sich hingegen begnügen, die Um- stände zu nehmen, wie man sie findet, ohne daß sich daran viel ändern lasse, so geschieht es nicht selten, daß man nur durch Umwege oder gar nicht zum Ziele kömmt. Da man nun die Anstalten wegen der Er- reichung der Absicht vorkehrt, so ist klar, daß man, so viel möglich, müsse voraussehen können, ob die Umstände dazu schicklich und hinreichend sind, und hiezu wird eine genaue und vollständige Erforschung und Erkenntniß der Absicht, der Umstände und der vor- räthigen Mittel und Combination derselben erfordert, weil man ohne dieses die Sache schlechthin nur muß auf die Probe ankommen lassen. Man sehe übrigens (Dianoiol. §. 529-550. Phänomenol. §. 162. seqq.). §. 348. Sowohl bey der localen als bey der gesetzlichen besonders
XI. Hauptſtuͤck. kann, wie ſie zu der Abſicht erfordert werden, dieman dadurch erreichen ſoll, und in dieſen Faͤllen ſieht man es als einen wirklichen Fehler oder Mangel der Vollkommenheit an, wenn man die Mittel und Ab- ſichten nicht am ſchicklichſten zuſammenrichtet, und von erſtern mehrere gebraucht, als noͤthig geweſen waͤren. Man muß ſich hingegen begnuͤgen, die Um- ſtaͤnde zu nehmen, wie man ſie findet, ohne daß ſich daran viel aͤndern laſſe, ſo geſchieht es nicht ſelten, daß man nur durch Umwege oder gar nicht zum Ziele koͤmmt. Da man nun die Anſtalten wegen der Er- reichung der Abſicht vorkehrt, ſo iſt klar, daß man, ſo viel moͤglich, muͤſſe vorausſehen koͤnnen, ob die Umſtaͤnde dazu ſchicklich und hinreichend ſind, und hiezu wird eine genaue und vollſtaͤndige Erforſchung und Erkenntniß der Abſicht, der Umſtaͤnde und der vor- raͤthigen Mittel und Combination derſelben erfordert, weil man ohne dieſes die Sache ſchlechthin nur muß auf die Probe ankommen laſſen. Man ſehe uͤbrigens (Dianoiol. §. 529-550. Phaͤnomenol. §. 162. ſeqq.). §. 348. Sowohl bey der localen als bey der geſetzlichen beſonders
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0372" n="336"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">XI.</hi> Hauptſtuͤck.</hi></fw><lb/> kann, wie ſie zu der Abſicht erfordert werden, die<lb/> man dadurch erreichen ſoll, und in dieſen Faͤllen ſieht<lb/> man es als einen wirklichen Fehler oder Mangel der<lb/> Vollkommenheit an, wenn man die Mittel und Ab-<lb/> ſichten nicht am ſchicklichſten zuſammenrichtet, und<lb/> von erſtern mehrere gebraucht, als noͤthig geweſen<lb/> waͤren. Man muß ſich hingegen begnuͤgen, die Um-<lb/> ſtaͤnde zu nehmen, wie man ſie findet, ohne daß ſich<lb/> daran viel aͤndern laſſe, ſo geſchieht es nicht ſelten,<lb/> daß man nur durch Umwege oder gar nicht zum Ziele<lb/> koͤmmt. Da man nun die Anſtalten wegen der Er-<lb/> reichung der Abſicht vorkehrt, ſo iſt klar, daß man,<lb/> ſo viel moͤglich, muͤſſe vorausſehen koͤnnen, ob die<lb/> Umſtaͤnde dazu ſchicklich und hinreichend ſind, und<lb/> hiezu wird eine genaue und vollſtaͤndige Erforſchung<lb/> und Erkenntniß der Abſicht, der Umſtaͤnde und der vor-<lb/> raͤthigen Mittel und Combination derſelben erfordert,<lb/> weil man ohne dieſes die Sache ſchlechthin nur muß<lb/> auf die Probe ankommen laſſen. Man ſehe uͤbrigens<lb/> (Dianoiol. §. 529-550. Phaͤnomenol. §. 162. <hi rendition="#aq">ſeqq.</hi>).</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 348.</head><lb/> <p>Sowohl bey der localen als bey der geſetzlichen<lb/> Ordnung, wenn ſie durchgaͤngig ſeyn ſoll, kommen<lb/> Regeln vor, nach welchen ein Ding auf das andere<lb/> folgt. Dieſe Regeln ſind bey der localen Ordnung<lb/> ſchlechthin nur ideal, ſo lange dieſelbe nur auf die<lb/> Aehnlichkeit und Verſchiedenheit der geordneten Din-<lb/> ge und auf die Verhaͤltniſſe des Ortes oder der Stelle<lb/> in jeder Dimenſion gehen, und ſo ferne die Verbin-<lb/> dung, die unter den Dingen ſelbſt ſeyn kann, oder<lb/> wirklich iſt, nicht mit in Betrachtung gezogen wird.<lb/> Von ſolchen Regeln giebt es immer einige, die aus<lb/> den andern folgen, und daher werden diejenigen fuͤglich<lb/> <fw place="bottom" type="catch">beſonders</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [336/0372]
XI. Hauptſtuͤck.
kann, wie ſie zu der Abſicht erfordert werden, die
man dadurch erreichen ſoll, und in dieſen Faͤllen ſieht
man es als einen wirklichen Fehler oder Mangel der
Vollkommenheit an, wenn man die Mittel und Ab-
ſichten nicht am ſchicklichſten zuſammenrichtet, und
von erſtern mehrere gebraucht, als noͤthig geweſen
waͤren. Man muß ſich hingegen begnuͤgen, die Um-
ſtaͤnde zu nehmen, wie man ſie findet, ohne daß ſich
daran viel aͤndern laſſe, ſo geſchieht es nicht ſelten,
daß man nur durch Umwege oder gar nicht zum Ziele
koͤmmt. Da man nun die Anſtalten wegen der Er-
reichung der Abſicht vorkehrt, ſo iſt klar, daß man,
ſo viel moͤglich, muͤſſe vorausſehen koͤnnen, ob die
Umſtaͤnde dazu ſchicklich und hinreichend ſind, und
hiezu wird eine genaue und vollſtaͤndige Erforſchung
und Erkenntniß der Abſicht, der Umſtaͤnde und der vor-
raͤthigen Mittel und Combination derſelben erfordert,
weil man ohne dieſes die Sache ſchlechthin nur muß
auf die Probe ankommen laſſen. Man ſehe uͤbrigens
(Dianoiol. §. 529-550. Phaͤnomenol. §. 162. ſeqq.).
§. 348.
Sowohl bey der localen als bey der geſetzlichen
Ordnung, wenn ſie durchgaͤngig ſeyn ſoll, kommen
Regeln vor, nach welchen ein Ding auf das andere
folgt. Dieſe Regeln ſind bey der localen Ordnung
ſchlechthin nur ideal, ſo lange dieſelbe nur auf die
Aehnlichkeit und Verſchiedenheit der geordneten Din-
ge und auf die Verhaͤltniſſe des Ortes oder der Stelle
in jeder Dimenſion gehen, und ſo ferne die Verbin-
dung, die unter den Dingen ſelbſt ſeyn kann, oder
wirklich iſt, nicht mit in Betrachtung gezogen wird.
Von ſolchen Regeln giebt es immer einige, die aus
den andern folgen, und daher werden diejenigen fuͤglich
beſonders
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |