Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771.Das Vor seyn und das Nach seyn. besonders genommen, die zur Bestimmung der Ord-nung hinreichend sind. Denn werden die Dinge nach diesen geordnet, so sind die übrigen Regeln an sich schon erfüllet. So z. E. wenn es die Frage ist, vier Linien, die gleich lang sind, so an einander zu legen, daß sie vier gleiche Winkel schließen, so ist es genug, den einen Winkel rechtwinklicht zu machen, und man ist dadurch an sich schon versichert, daß die übrigen es ebenfalls seyn werden, ohne daß man sie besonders messen oder bestimmen darf. Da überhaupt mit ei- nigen gegebenen oder angenommenen Stücken, die da- von abhängenden oder dabey vorausgesetzten mit ge- geben oder dadurch an sich schon bestimmet sind; so sieht man leicht, daß wo bey einer Anordnung meh- rere Dinge und Regeln vorgegeben werden, unter diesen leicht einige entweder durch die andern schon bestimmet, oder etwann gar auch ausgeschlossen wer- den. Eben dieses ist auch bey der Anordnung der Mittel und Absichten zu bemerken. §. 349. Wenn eine locale Ordnung vorgegeben ist, und setzen, Lamb. Archit. I. B. Y
Das Vor ſeyn und das Nach ſeyn. beſonders genommen, die zur Beſtimmung der Ord-nung hinreichend ſind. Denn werden die Dinge nach dieſen geordnet, ſo ſind die uͤbrigen Regeln an ſich ſchon erfuͤllet. So z. E. wenn es die Frage iſt, vier Linien, die gleich lang ſind, ſo an einander zu legen, daß ſie vier gleiche Winkel ſchließen, ſo iſt es genug, den einen Winkel rechtwinklicht zu machen, und man iſt dadurch an ſich ſchon verſichert, daß die uͤbrigen es ebenfalls ſeyn werden, ohne daß man ſie beſonders meſſen oder beſtimmen darf. Da uͤberhaupt mit ei- nigen gegebenen oder angenommenen Stuͤcken, die da- von abhaͤngenden oder dabey vorausgeſetzten mit ge- geben oder dadurch an ſich ſchon beſtimmet ſind; ſo ſieht man leicht, daß wo bey einer Anordnung meh- rere Dinge und Regeln vorgegeben werden, unter dieſen leicht einige entweder durch die andern ſchon beſtimmet, oder etwann gar auch ausgeſchloſſen wer- den. Eben dieſes iſt auch bey der Anordnung der Mittel und Abſichten zu bemerken. §. 349. Wenn eine locale Ordnung vorgegeben iſt, und ſetzen, Lamb. Archit. I. B. Y
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Das Vor ſeyn und das Nach ſeyn.
beſonders genommen, die zur Beſtimmung der Ord-
nung hinreichend ſind. Denn werden die Dinge nach
dieſen geordnet, ſo ſind die uͤbrigen Regeln an ſich
ſchon erfuͤllet. So z. E. wenn es die Frage iſt, vier
Linien, die gleich lang ſind, ſo an einander zu legen,
daß ſie vier gleiche Winkel ſchließen, ſo iſt es genug,
den einen Winkel rechtwinklicht zu machen, und man
iſt dadurch an ſich ſchon verſichert, daß die uͤbrigen
es ebenfalls ſeyn werden, ohne daß man ſie beſonders
meſſen oder beſtimmen darf. Da uͤberhaupt mit ei-
nigen gegebenen oder angenommenen Stuͤcken, die da-
von abhaͤngenden oder dabey vorausgeſetzten mit ge-
geben oder dadurch an ſich ſchon beſtimmet ſind; ſo
ſieht man leicht, daß wo bey einer Anordnung meh-
rere Dinge und Regeln vorgegeben werden, unter
dieſen leicht einige entweder durch die andern ſchon
beſtimmet, oder etwann gar auch ausgeſchloſſen wer-
den. Eben dieſes iſt auch bey der Anordnung der
Mittel und Abſichten zu bemerken.
§. 349.
Wenn eine locale Ordnung vorgegeben iſt, und
man ſoll die Geſetze davon finden, ſo koͤmmt die Sa-
che ſchlechthin auf die Vergleichung der Dinge an,
die darinn nach jeden Dimenſionen auf einander fol-
gen, um zu ſehen, wie ferne jedes durch die Stelle
oder durch die vor und nachgehenden beſtimmet wird,
oder wie ferne in dem Aufeinanderfolgen Aehnlichkei-
ten und Verſchiedenheiten vorkommen und abwech-
ſeln. So viel man nun dabey Regeln findet, die
durchgaͤngig ſind, ſo viele Regeln der Ordnung hat
man auch. Die Frage, ob man alle habe, koͤmmt
darauf an, daß man ſehe, ob die gefundenen von ein-
ander abhaͤngen, ob ſie noch allgemeinere voraus
ſetzen,
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