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Kotzebue, August von: Der Rehbock oder die Schuldlosen Schuldbewußten. Leipzig, 1815.

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Gräfin. Die Frau soll allein hier blei-
ben? das wird der Mann schwerlich zuge-
ben?
Pacht. O ja, warum nicht? die lass'
ich hier in Gottes Namen.
Gräfin. Habt ihr so viel Vertrauen zu
eurer Frau?
Pacht. J nu, ich pflege immer zu sa-
gen: besser bewahrt als beklagt; und wenn
ich an die Erdbeeren denke -
Baronin. Du sollst ja nicht denken.
Pacht. Ja so.
Gräfin. Es schickt sich aber nicht, daß
du dein junges Weib im Stiche lässest. Wo
sollte sie auch bleiben?
Graf. Sie kann ja bei deiner Kammer-
jungfer schlafen.
Pacht. Die soll bei der Kammerjungfer
schlafen? Hä! hä! J nu, meinethalben,
wenn's die Kammerjungfer zufrieden ist.
Gräfin. Nein, nein, ihr bleibt beide
Graͤfin. Die Frau soll allein hier blei-
ben? das wird der Mann schwerlich zuge-
ben?
Pacht. O ja, warum nicht? die lass'
ich hier in Gottes Namen.
Graͤfin. Habt ihr so viel Vertrauen zu
eurer Frau?
Pacht. J nu, ich pflege immer zu sa-
gen: besser bewahrt als beklagt; und wenn
ich an die Erdbeeren denke –
Baronin. Du sollst ja nicht denken.
Pacht. Ja so.
Graͤfin. Es schickt sich aber nicht, daß
du dein junges Weib im Stiche laͤssest. Wo
sollte sie auch bleiben?
Graf. Sie kann ja bei deiner Kammer-
jungfer schlafen.
Pacht. Die soll bei der Kammerjungfer
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[74/0080] Graͤfin. Die Frau soll allein hier blei- ben? das wird der Mann schwerlich zuge- ben? Pacht. O ja, warum nicht? die lass' ich hier in Gottes Namen. Graͤfin. Habt ihr so viel Vertrauen zu eurer Frau? Pacht. J nu, ich pflege immer zu sa- gen: besser bewahrt als beklagt; und wenn ich an die Erdbeeren denke – Baronin. Du sollst ja nicht denken. Pacht. Ja so. Graͤfin. Es schickt sich aber nicht, daß du dein junges Weib im Stiche laͤssest. Wo sollte sie auch bleiben? Graf. Sie kann ja bei deiner Kammer- jungfer schlafen. Pacht. Die soll bei der Kammerjungfer schlafen? Haͤ! haͤ! J nu, meinethalben, wenn's die Kammerjungfer zufrieden ist. Graͤfin. Nein, nein, ihr bleibt beide

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Zitationshilfe: Kotzebue, August von: Der Rehbock oder die Schuldlosen Schuldbewußten. Leipzig, 1815, S. 74. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kotzebue_rehbock_1815/80>, abgerufen am 22.12.2024.