alle, die sich seit angezeigter Zeit damit behelli- get haben, in solchen Schriften und Blättern aufzutreten, und alldort auszurufen, oder an- zukündigen, werden hiemit, durch mich, den Herold, vorgefodert, und befehliget, alsofort vor den Aldermännern zu erscheinen, und da- selbst namentlich, vernehmlich, wie auch haar- klein, ihre allerseitigen Ausrufe oder Ankün- digungen anzuzeigen, und hierauf das Weitere zu gewärtigen. Solte einer derselben, wider alles Vermuten, so gesezlos seyn, und sich zu erscheinen widerstreblich weigern; so wird sel- biger, so bald man durch die dicke Nacht seiner Namlosigkeit wird durchgedrungen seyn, von den Nachtwächtern herbeygeblasen werden. Wofern sich aber vollends einer erkecket, die- sen, oder den, oder jenen seiner etwanigen Ausrufe nicht anzuzeigen; so empfänget er, im Falle daß er der verholnen Ausrufe halben straffällig ist, gleich nach der Ertappung, die Rüge dieser Straffälligkeit zwiefach: und ist er in diesem Betreffe nicht straffällig; so wird dennoch die Verheimlichung nicht unbeahndet gelassen.
Die Ankunft so Vieler von so vielen Sei- ten, (selbst aus den Zünften!) ihr Gang, ihre Gebehrdung, das alles war wirklich recht se- henswürdig. Besonders merkte man es den
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alle, die ſich ſeit angezeigter Zeit damit behelli- get haben, in ſolchen Schriften und Blaͤttern aufzutreten, und alldort auszurufen, oder an- zukuͤndigen, werden hiemit, durch mich, den Herold, vorgefodert, und befehliget, alſofort vor den Aldermaͤnnern zu erſcheinen, und da- ſelbſt namentlich, vernehmlich, wie auch haar- klein, ihre allerſeitigen Ausrufe oder Ankuͤn- digungen anzuzeigen, und hierauf das Weitere zu gewaͤrtigen. Solte einer derſelben, wider alles Vermuten, ſo geſezlos ſeyn, und ſich zu erſcheinen widerſtreblich weigern; ſo wird ſel- biger, ſo bald man durch die dicke Nacht ſeiner Namloſigkeit wird durchgedrungen ſeyn, von den Nachtwaͤchtern herbeygeblaſen werden. Wofern ſich aber vollends einer erkecket, die- ſen, oder den, oder jenen ſeiner etwanigen Ausrufe nicht anzuzeigen; ſo empfaͤnget er, im Falle daß er der verholnen Ausrufe halben ſtraffaͤllig iſt, gleich nach der Ertappung, die Ruͤge dieſer Straffaͤlligkeit zwiefach: und iſt er in dieſem Betreffe nicht ſtraffaͤllig; ſo wird dennoch die Verheimlichung nicht unbeahndet gelaſſen.
Die Ankunft ſo Vieler von ſo vielen Sei- ten, (ſelbſt aus den Zuͤnften!) ihr Gang, ihre Gebehrdung, das alles war wirklich recht ſe- henswuͤrdig. Beſonders merkte man es den
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alle, die ſich ſeit angezeigter Zeit damit behelli-
get haben, in ſolchen Schriften und Blaͤttern
aufzutreten, und alldort auszurufen, oder an-
zukuͤndigen, werden hiemit, durch mich, den
Herold, vorgefodert, und befehliget, alſofort
vor den Aldermaͤnnern zu erſcheinen, und da-
ſelbſt namentlich, vernehmlich, wie auch haar-
klein, ihre allerſeitigen Ausrufe oder Ankuͤn-
digungen anzuzeigen, und hierauf das Weitere
zu gewaͤrtigen. Solte einer derſelben, wider
alles Vermuten, ſo geſezlos ſeyn, und ſich zu
erſcheinen widerſtreblich weigern; ſo wird ſel-
biger, ſo bald man durch die dicke Nacht ſeiner
Namloſigkeit wird durchgedrungen ſeyn, von
den Nachtwaͤchtern herbeygeblaſen werden.
Wofern ſich aber vollends einer erkecket, die-
ſen, oder den, oder jenen ſeiner etwanigen
Ausrufe nicht anzuzeigen; ſo empfaͤnget er,
im Falle daß er der verholnen Ausrufe halben
ſtraffaͤllig iſt, gleich nach der Ertappung, die
Ruͤge dieſer Straffaͤlligkeit zwiefach: und iſt
er in dieſem Betreffe nicht ſtraffaͤllig; ſo wird
dennoch die Verheimlichung nicht unbeahndet
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ten, (ſelbſt aus den Zuͤnften!) ihr Gang, ihre
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Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774, S. 281. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klopstock_gelehrtenrepublik_1774/357>, abgerufen am 22.11.2024.
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