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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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Welches auch der fromme Gott ans Tagliecht bracht / vnd sit vber jrer schentlichen boßhafften that für aller Welt zu schanden gemacht. Vnd werden die löblichen Stende solche vnsers Gegentheils teufflische Calumnien wol zu mercken wissen / vnd in kein vergessen stellen. Dann was solchen Leuten zu getrawen Newstedter Buch. pag 404. Das Luteti autoriter oder ansehen durch das Concordibuch nicht verkleinert werde/ ist aus solchen vnd dergleichen Calumnien vberflüssig zu vernemmen.

Im neundten disputieren sie / Lutheri authoritet werde selbst durch das Christliche Concordibuch zu schanden gesetzt / in dem es Lutherum für einen Propheten auffwirfft / vnd Prophetische authoritet zu eygnet / welche jm doch nicht gebüret / er auch / Lutherus / da er jetzt leben solte / nicht begeren würde / etc. Hierauff ist droben in capite de authoritate Lutheri gründlicher bericht geschehen / vnd erwiesen / das solche ein pur lauter gedicht sey vnsers Gegentheils / welches sie aus dem Christlichen Concordibuch nimmermehr wahr machen oder erweisen können / vnd sey jnen dazu trutz geboten / das sie es thun. Wann man mit Calumnien vnd vnwarheiten etwas beweysen köndte / so hette niema ndts keine bessere sache / als vnser Gegenteil / als die artifices sind in hoc genere, wie bißanher augenscheinlich zu vielen malen dargethan.

Newstedter Buch. pag. 405.

Im zehenden / kommen sie wieder auff Philippum Melanchthonem / vnd erzehlen seine löbliche Thaten / beschüldigen aber das Christliche Concordibuch darneben / das es jm dafür dancke / etc. Weil aber nun zu vnterschiedlichen malen von des Herrn Phillppi Schrifften ist geantwortet / vnd sie ohne auffhören ein ding wol zehen oder zwantzig mal wiederholen / lassen wir es bey der vorigen erklerung im neundten Capitel geschehen / bleiben.

Newstedter Buch. pag. 407.

Im eylfften Incommodo ziehen sie hoch an / das die diuulsio Lutheri vnd Philippi / die Kirchenstreit vermehre / dann es sey an dem gewest / das vnsere Kirchen vnd Schulen / sich ge -

Welches auch der fromme Gott ans Tagliecht bracht / vnd sit vber jrer schentlichen boßhafften that fuͤr aller Welt zu schanden gemacht. Vnd werden die loͤblichen Stende solche vnsers Gegentheils teufflische Calumnien wol zu mercken wissen / vnd in kein vergessen stellen. Dann was solchen Leuten zu getrawen Newstedter Buch. pag 404. Das Luteti autoriter oder ansehen durch das Concordibuch nicht verkleinert werde/ ist aus solchen vnd dergleichen Calumnien vberfluͤssig zu vernemmen.

Im neundten disputieren sie / Lutheri authoritet werde selbst durch das Christliche Concordibuch zu schanden gesetzt / in dem es Lutherum fuͤr einen Propheten auffwirfft / vnd Prophetische authoritet zu eygnet / welche jm doch nicht gebuͤret / er auch / Lutherus / da er jetzt leben solte / nicht begeren wuͤrde / etc. Hierauff ist droben in capite de authoritate Lutheri gruͤndlicher bericht geschehen / vnd erwiesen / das solche ein pur lauter gedicht sey vnsers Gegentheils / welches sie aus dem Christlichen Concordibuch nimmermehr wahr machen oder erweisen koͤnnen / vnd sey jnen dazu trutz geboten / das sie es thun. Wann man mit Calumnien vnd vnwarheiten etwas beweysen koͤndte / so hette niema ndts keine bessere sache / als vnser Gegenteil / als die artifices sind in hoc genere, wie bißanher augenscheinlich zu vielen malen dargethan.

Newstedter Buch. pag. 405.

Im zehenden / kommen sie wieder auff Philippum Melanchthonem / vnd erzehlen seine loͤbliche Thaten / beschuͤldigen aber das Christliche Concordibuch darneben / das es jm dafuͤr dancke / etc. Weil aber nun zu vnterschiedlichen malen von des Herrn Phillppi Schrifften ist geantwortet / vnd sie ohne auffhoͤren ein ding wol zehen oder zwantzig mal wiederholen / lassen wir es bey der vorigen erklerung im neundten Capitel geschehen / bleiben.

Newstedter Buch. pag. 407.

Im eylfften Incommodo ziehen sie hoch an / das die diuulsio Lutheri vnd Philippi / die Kirchenstreit vermehre / dann es sey an dem gewest / das vnsere Kirchen vnd Schulen / sich ge -

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[0676] Welches auch der fromme Gott ans Tagliecht bracht / vnd sit vber jrer schentlichen boßhafften that fuͤr aller Welt zu schanden gemacht. Vnd werden die loͤblichen Stende solche vnsers Gegentheils teufflische Calumnien wol zu mercken wissen / vnd in kein vergessen stellen. Dann was solchen Leuten zu getrawen / ist aus solchen vnd dergleichen Calumnien vberfluͤssig zu vernemmen. Newstedter Buch. pag 404. Das Luteti autoriter oder ansehen durch das Concordibuch nicht verkleinert werde Im neundten disputieren sie / Lutheri authoritet werde selbst durch das Christliche Concordibuch zu schanden gesetzt / in dem es Lutherum fuͤr einen Propheten auffwirfft / vnd Prophetische authoritet zu eygnet / welche jm doch nicht gebuͤret / er auch / Lutherus / da er jetzt leben solte / nicht begeren wuͤrde / etc. Hierauff ist droben in capite de authoritate Lutheri gruͤndlicher bericht geschehen / vnd erwiesen / das solche ein pur lauter gedicht sey vnsers Gegentheils / welches sie aus dem Christlichen Concordibuch nimmermehr wahr machen oder erweisen koͤnnen / vnd sey jnen dazu trutz geboten / das sie es thun. Wann man mit Calumnien vnd vnwarheiten etwas beweysen koͤndte / so hette niema ndts keine bessere sache / als vnser Gegenteil / als die artifices sind in hoc genere, wie bißanher augenscheinlich zu vielen malen dargethan. Im zehenden / kommen sie wieder auff Philippum Melanchthonem / vnd erzehlen seine loͤbliche Thaten / beschuͤldigen aber das Christliche Concordibuch darneben / das es jm dafuͤr dancke / etc. Weil aber nun zu vnterschiedlichen malen von des Herrn Phillppi Schrifften ist geantwortet / vnd sie ohne auffhoͤren ein ding wol zehen oder zwantzig mal wiederholen / lassen wir es bey der vorigen erklerung im neundten Capitel geschehen / bleiben. Im eylfften Incommodo ziehen sie hoch an / das die diuulsio Lutheri vnd Philippi / die Kirchenstreit vermehre / dann es sey an dem gewest / das vnsere Kirchen vnd Schulen / sich ge -

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/676>, abgerufen am 05.12.2024.