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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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Droben ist erwehnet worden / wie Caluinus an Vitum Theodorum geschrieben / vnd jn vermahnet / weil er Commentarium Lutheri in Genesin drucken liesse / so wolte er doch die Textus Lutheri aussen lassen / in welchen er die Sacramentierer vnd jhre Lehre angreifft vnd straffet. Darumb ists jhnen noch heutiges Tages zu thun / das wir nur zu allen jhren dingen fein stillschiegen / vnd nur eitel solche Bücher vnd Schrifften für vns vnd für die vnsern gebrauchen / in welchen jhre Sacramentirische Lehr entweder begriffen / oder doch zum wenigsten nicht gestrafft oder angetastet würde / aber bey den verstendigen darff es nicht viel Wort.

Also das die löblichen Stende derenthalben jre Confession solten geendert haben / ist eine Teufflische Vnwarheit / dann was etliche Theologen vnderm Namen der löblichen Stende tückischer vnd meuchelischer Weise gepracticiert / soll vnd kann den löblichen Stenden im geringsten nicht zu gemessen werden.

Die löblichen Stende haben sich allwege dahin erkleret / das sie bey der Augspurgischen Confession / Anno etc. 30. vbergeben / bleiben wolten / wie sie dann auch nochmals in praefatione Concordiae sich dahinn erkleren / das sie hiemit keine newe Confession machen / fondern die vorige repetieren / vnd was von etlichen Theologen darwieder fürgenommen / oder heimlicher Weise eingeführet / aussetzen wollen / vnd vor der gantzen Welt bezeugen / das sie mit solchen Sachen vnd Practicken nie nichts zu schaffen gehabt / auch hinfürder nicht haben / sondern bey jrer vorigen bekendtnüs fest / vnd biß an jhr seliges Ende / bleiben vnd verharren wöllen.

Wie darff dann vnser Gegentheil so vnüerschampt sein / vnd die löblichen Stende des Abfals oder Enderung des Glaubens beschüldigen? Solten oder müsten sie eben dessen schüldig seyn / das wenig meuchelische Hypocriten heimlich getrieben?

Droben ist erwehnet worden / wie Caluinus an Vitum Theodorum geschrieben / vnd jn vermahnet / weil er Commentarium Lutheri in Genesin drucken liesse / so wolte er doch die Textus Lutheri aussen lassen / in welchen er die Sacramentierer vnd jhre Lehre angreifft vnd straffet. Darumb ists jhnen noch heutiges Tages zu thun / das wir nur zu allen jhren dingen fein stillschiegen / vnd nur eitel solche Buͤcher vnd Schrifften fuͤr vns vnd fuͤr die vnsern gebrauchen / in welchen jhre Sacramentirische Lehr entweder begriffen / oder doch zum wenigsten nicht gestrafft oder angetastet wuͤrde / aber bey den verstendigen darff es nicht viel Wort.

Also das die loͤblichen Stende derenthalben jre Confession solten geendert haben / ist eine Teufflische Vnwarheit / dann was etliche Theologen vnderm Namen der loͤblichen Stende tuͤckischer vnd meuchelischer Weise gepracticiert / soll vnd kann den loͤblichen Stenden im geringsten nicht zu gemessen werden.

Die loͤblichen Stende haben sich allwege dahin erkleret / das sie bey der Augspurgischen Confession / Anno etc. 30. vbergeben / bleiben wolten / wie sie dann auch nochmals in praefatione Concordiae sich dahinn erkleren / das sie hiemit keine newe Confession machen / fondern die vorige repetieren / vnd was von etlichen Theologen darwieder fuͤrgenommen / oder heimlicher Weise eingefuͤhret / aussetzen wollen / vnd vor der gantzen Welt bezeugen / das sie mit solchen Sachen vnd Practicken nie nichts zu schaffen gehabt / auch hinfuͤrder nicht haben / sondern bey jrer vorigen bekendtnuͤs fest / vnd biß an jhr seliges Ende / bleiben vnd verharren woͤllen.

Wie darff dann vnser Gegentheil so vnuͤerschampt sein / vnd die loͤblichen Stende des Abfals oder Enderung des Glaubens beschuͤldigen? Solten oder muͤsten sie eben dessen schuͤldig seyn / das wenig meuchelische Hypocriten heimlich getrieben?

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[328/0675] Droben ist erwehnet worden / wie Caluinus an Vitum Theodorum geschrieben / vnd jn vermahnet / weil er Commentarium Lutheri in Genesin drucken liesse / so wolte er doch die Textus Lutheri aussen lassen / in welchen er die Sacramentierer vnd jhre Lehre angreifft vnd straffet. Darumb ists jhnen noch heutiges Tages zu thun / das wir nur zu allen jhren dingen fein stillschiegen / vnd nur eitel solche Buͤcher vnd Schrifften fuͤr vns vnd fuͤr die vnsern gebrauchen / in welchen jhre Sacramentirische Lehr entweder begriffen / oder doch zum wenigsten nicht gestrafft oder angetastet wuͤrde / aber bey den verstendigen darff es nicht viel Wort. Also das die loͤblichen Stende derenthalben jre Confession solten geendert haben / ist eine Teufflische Vnwarheit / dann was etliche Theologen vnderm Namen der loͤblichen Stende tuͤckischer vnd meuchelischer Weise gepracticiert / soll vnd kann den loͤblichen Stenden im geringsten nicht zu gemessen werden. Die loͤblichen Stende haben sich allwege dahin erkleret / das sie bey der Augspurgischen Confession / Anno etc. 30. vbergeben / bleiben wolten / wie sie dann auch nochmals in praefatione Concordiae sich dahinn erkleren / das sie hiemit keine newe Confession machen / fondern die vorige repetieren / vnd was von etlichen Theologen darwieder fuͤrgenommen / oder heimlicher Weise eingefuͤhret / aussetzen wollen / vnd vor der gantzen Welt bezeugen / das sie mit solchen Sachen vnd Practicken nie nichts zu schaffen gehabt / auch hinfuͤrder nicht haben / sondern bey jrer vorigen bekendtnuͤs fest / vnd biß an jhr seliges Ende / bleiben vnd verharren woͤllen. Wie darff dann vnser Gegentheil so vnuͤerschampt sein / vnd die loͤblichen Stende des Abfals oder Enderung des Glaubens beschuͤldigen? Solten oder muͤsten sie eben dessen schuͤldig seyn / das wenig meuchelische Hypocriten heimlich getrieben?

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. 328. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/675>, abgerufen am 05.12.2024.