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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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messenheit von jhnen / das sie wieder die öffeutliche warheit / vnd wider jhr eigen gewissen vnd wort solches schreiben / vnd in der Christenheit außsprengen dürffen.

So ist auch dieses war / das / ob wol das Corpus doctrinae Philippi nicht von allen Stenden vnd Kirchen angenomen vnd gebillichet / dannoch niemals simpliciter & per omnia verworffen oder außgesetzt / sondern nur gesucht / das es frey gelassen sey / cum iudicio zu lesen / nicht pro norma doctrinae außgegeben / Sondern verstattet werden nach Gottes Wort / welches allein die Regel vnd Richtschur aller lehren ist / zu dijudicieren / sindt auch darbey jederzeit vrsachen angezeigt / warumb es in etlichen gewissen Puncten nicht kondte durchaus acceptieret vnd beliebet werden / als nemlich: Das es in der lehr vom Freyen Willen / von der Beschreibung des Euangelij / von guten Wercken / vom heiligen Abendtmal / vnd was dergleichen mehr sindt / mangelhafftig. Daher dann auch die Prefatio des Concordi Buchs verursachet / für der gantzen Christenheit anzudeuten / das Philippi Schrifften / wo ferrn sie mit der norma / der Concordien einuerleibet / vber einstimmet / nicht verworffen oder verdampt sollen sein: Mit welchen worten gnugsam zu verstehen gegeben / das mangel darinnen befunden / welche nach der norma heiliger Schrifft sollen vnd müssen dijudicirt werden.

Hat also die Meinung gar nicht / das es gantz vnd gar solle verworffen sein / oder das mans nicht mehr lesen vnd brauchen solle: Dann je vnd alleweg dauon geschrieben vnd gesagt / vnd auch noch / das es propter Methodum / vnd sonsten solle gelesen werd en / vnd das man es weder der Jugent / noch jemandt anders verbieten solte / nur das allezeit dabey angezeigt / das es cum iudicio in gemeldten Stücken müsse gelesen / vnd demselben nicht weiter / als so ferrn es mit der norma fidei / das ist / mit Gottes Wort vber einstimmet / gefolget werden. Weil dann von

messenheit von jhnen / das sie wieder die oͤffeutliche warheit / vnd wider jhr eigen gewissen vnd wort solches schreiben / vnd in der Christenheit außsprengen duͤrffen.

So ist auch dieses war / das / ob wol das Corpus doctrinae Philippi nicht von allen Stenden vnd Kirchen angenomen vnd gebillichet / dannoch niemals simpliciter & per omnia verworffen oder außgesetzt / sondern nur gesucht / das es frey gelassen sey / cum iudicio zu lesen / nicht pro norma doctrinae außgegeben / Sondern verstattet werden nach Gottes Wort / welches allein die Regel vnd Richtschur aller lehren ist / zu dijudicieren / sindt auch darbey jederzeit vrsachen angezeigt / warumb es in etlichen gewissen Puncten nicht kondte durchaus acceptieret vnd beliebet werden / als nemlich: Das es in der lehr vom Freyen Willen / von der Beschreibung des Euangelij / von guten Wercken / vom heiligen Abendtmal / vnd was dergleichen mehr sindt / mangelhafftig. Daher dann auch die Prefatio des Concordi Buchs verursachet / fuͤr der gantzen Christenheit anzudeuten / das Philippi Schrifften / wo ferrn sie mit der norma / der Concordien einuerleibet / vber einstimmet / nicht verworffen oder verdampt sollen sein: Mit welchen worten gnugsam zu verstehen gegeben / das mangel darinnen befunden / welche nach der norma heiliger Schrifft sollen vnd muͤssen dijudicirt werden.

Hat also die Meinung gar nicht / das es gantz vnd gar solle verworffen sein / oder das mans nicht mehr lesen vnd brauchen solle: Dann je vnd alleweg dauon geschrieben vnd gesagt / vnd auch noch / das es propter Methodum / vnd sonsten solle gelesen werd en / vnd das man es weder der Jugent / noch jemandt anders verbieten solte / nur das allezeit dabey angezeigt / das es cum iudicio in gemeldten Stuͤcken muͤsse gelesen / vnd demselben nicht weiter / als so ferrn es mit der norma fidei / das ist / mit Gottes Wort vber einstimmet / gefolget werden. Weil dann von

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[0560] messenheit von jhnen / das sie wieder die oͤffeutliche warheit / vnd wider jhr eigen gewissen vnd wort solches schreiben / vnd in der Christenheit außsprengen duͤrffen. So ist auch dieses war / das / ob wol das Corpus doctrinae Philippi nicht von allen Stenden vnd Kirchen angenomen vnd gebillichet / dannoch niemals simpliciter & per omnia verworffen oder außgesetzt / sondern nur gesucht / das es frey gelassen sey / cum iudicio zu lesen / nicht pro norma doctrinae außgegeben / Sondern verstattet werden nach Gottes Wort / welches allein die Regel vnd Richtschur aller lehren ist / zu dijudicieren / sindt auch darbey jederzeit vrsachen angezeigt / warumb es in etlichen gewissen Puncten nicht kondte durchaus acceptieret vnd beliebet werden / als nemlich: Das es in der lehr vom Freyen Willen / von der Beschreibung des Euangelij / von guten Wercken / vom heiligen Abendtmal / vnd was dergleichen mehr sindt / mangelhafftig. Daher dann auch die Prefatio des Concordi Buchs verursachet / fuͤr der gantzen Christenheit anzudeuten / das Philippi Schrifften / wo ferrn sie mit der norma / der Concordien einuerleibet / vber einstimmet / nicht verworffen oder verdampt sollen sein: Mit welchen worten gnugsam zu verstehen gegeben / das mangel darinnen befunden / welche nach der norma heiliger Schrifft sollen vnd muͤssen dijudicirt werden. Hat also die Meinung gar nicht / das es gantz vnd gar solle verworffen sein / oder das mans nicht mehr lesen vnd brauchen solle: Dann je vnd alleweg dauon geschrieben vnd gesagt / vnd auch noch / das es propter Methodum / vnd sonsten solle gelesen werd en / vnd das man es weder der Jugent / noch jemandt anders verbieten solte / nur das allezeit dabey angezeigt / das es cum iudicio in gemeldten Stuͤcken muͤsse gelesen / vnd demselben nicht weiter / als so ferrn es mit der norma fidei / das ist / mit Gottes Wort vber einstimmet / gefolget werden. Weil dann von

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/560>, abgerufen am 22.11.2024.