Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.mini, auch mit vnd neben jme sich geendert habe / vnd sampt den Stenden vnd Kirchen derselben Zwinglisch worden sey. Zum andern / diweil aber das Gegentheil für vnd für beydes an diesem ort / wie dann auch im folgende capite von der Autoritet Luteri / vnd in capite de incommodis, &c. auff das Corpus Doctrinae Philippi dringet / desgleichen den consensum zwischen Luthero vnd Philippo so hoch vrgiert / das es auch freyAdmonitio. pag. 191 131. heraus schreiben darff / das Lutherus / ob er wol gewust / das Philippus in beyden Artickeln von der Person Christi vnd Heiligen Abendtmal / hefftig von jhme dissentierte / gleichwol jhn der Christenheit commendieret / für einen reinen Lehrer erkandt / vnd nicht zu gelassen / das er von jhme gerissen oder getrennet würde. Das Concordibuch auch hefftig beschüldigen / als reisse es diese Menner / ohne einige erhebliche vrsach / von einander / etc. Als wöllen wir dieses orts auch hierauff bestendigen bericht thnn / damit der Christliche Leser etwas gewisses haben möge / darnach er sich zurichten. Das Corpus doctrinae Philippe betreffendt / ist es vnwieder prechlich war / das es niemals von allen den Stenden derAdmonitio. pang. 290. Augspurgischen Confession / wie sie felschlich schreiben / approbiert vnd angenommen sey / Dann jeder zeit etliche / vnd deren in nicht geriuger anzahl / gewest / welche es nicht allein nicht angenommen / vnd sich darzu bekandt haben / sondern demselben auch in etlichen Puncten / welche bald hernach sollen erzehlt werden / in öffentlichem Druck / vnd sonsten widersprochen haben. Welchs auch dem Gegentheil nicht vnbewust / vnd derhalben in capite de incommodis / pag. 399. wieder das / so sie an diesen ort pag. 190. geschricben / bekennen müssen. Corpus Philippi a plerisque Augustanae Confessionis socijs receptum, vnd das Wordt (ab omnibus) selbst endern vnd aussen lassen. Ist demnach eine vberaus grosse vnd verwegene Ver- mini, auch mit vnd neben jme sich geendert habe / vnd sampt den Stenden vnd Kirchen derselben Zwinglisch worden sey. Zum andern / diweil aber das Gegentheil fuͤr vnd fuͤr beydes an diesem ort / wie dann auch im folgende capite von der Autoritet Luteri / vnd in capite de incommodis, &c. auff das Corpus Doctrinae Philippi dringet / desgleichen den consensum zwischen Luthero vnd Philippo so hoch vrgiert / das es auch freyAdmonitio. pag. 191 131. heraus schreiben darff / das Lutherus / ob er wol gewust / das Philippus in beyden Artickeln von der Person Christi vnd Heiligen Abendtmal / hefftig von jhme dissentierte / gleichwol jhn der Christenheit commendieret / fuͤr einen reinen Lehrer erkandt / vnd nicht zu gelassen / das er von jhme gerissen oder getrennet wuͤrde. Das Concordibuch auch hefftig beschuͤldigen / als reisse es diese Menner / ohne einige erhebliche vrsach / von einander / etc. Als woͤllen wir dieses orts auch hierauff bestendigen bericht thnn / damit der Christliche Leser etwas gewisses haben moͤge / darnach er sich zurichten. Das Corpus doctrinae Philippe betreffendt / ist es vnwieder prechlich war / das es niemals von allen den Stenden derAdmonitio. pãg. 290. Augspurgischen Confession / wie sie felschlich schreiben / approbiert vnd angenommen sey / Dann jeder zeit etliche / vnd deren in nicht geriuger anzahl / gewest / welche es nicht allein nicht angenommen / vnd sich darzu bekandt haben / sondern demselben auch in etlichen Puncten / welche bald hernach sollen erzehlt werden / in oͤffentlichem Druck / vnd sonsten widersprochen haben. Welchs auch dem Gegentheil nicht vnbewust / vnd derhalben in capite de incommodis / pag. 399. wieder das / so sie an diesen ort pag. 190. geschricben / bekennen muͤssen. Corpus Philippi à plerisque Augustanae Confessionis socijs receptum, vnd das Wordt (ab omnibus) selbst endern vnd aussen lassen. Ist demnach eine vberaus grosse vnd verwegene Ver- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0559" n="270"/> mini, auch mit vnd neben jme sich geendert habe / vnd sampt den Stenden vnd Kirchen derselben Zwinglisch worden sey.</p> <p>Zum andern / diweil aber das Gegentheil fuͤr vnd fuͤr beydes an diesem ort / wie dann auch im folgende capite von der Autoritet Luteri / vnd in capite de incommodis, &c. auff das Corpus Doctrinae Philippi dringet / desgleichen den consensum zwischen Luthero vnd Philippo so hoch vrgiert / das es auch frey<note place="right">Admonitio. pag. 191 131.</note> heraus schreiben darff / das Lutherus / ob er wol gewust / das Philippus in beyden Artickeln von der Person Christi vnd Heiligen Abendtmal / hefftig von jhme dissentierte / gleichwol jhn der Christenheit commendieret / fuͤr einen reinen Lehrer erkandt / vnd nicht zu gelassen / das er von jhme gerissen oder getrennet wuͤrde. Das Concordibuch auch hefftig beschuͤldigen / als reisse es diese Menner / ohne einige erhebliche vrsach / von einander / etc. Als woͤllen wir dieses orts auch hierauff bestendigen bericht thnn / damit der Christliche Leser etwas gewisses haben moͤge / darnach er sich zurichten.</p> <p>Das Corpus doctrinae Philippe betreffendt / ist es vnwieder prechlich war / das es niemals von allen den Stenden der<note place="right">Admonitio. pãg. 290.</note> Augspurgischen Confession / wie sie felschlich schreiben / approbiert vnd angenommen sey / Dann jeder zeit etliche / vnd deren in nicht geriuger anzahl / gewest / welche es nicht allein nicht angenommen / vnd sich darzu bekandt haben / sondern demselben auch in etlichen Puncten / welche bald hernach sollen erzehlt werden / in oͤffentlichem Druck / vnd sonsten widersprochen haben. Welchs auch dem Gegentheil nicht vnbewust / vnd derhalben in capite de incommodis / pag. 399. wieder das / so sie an diesen ort pag. 190. geschricben / bekennen muͤssen. Corpus Philippi à plerisque Augustanae Confessionis socijs receptum, vnd das Wordt (ab omnibus) selbst endern vnd aussen lassen. Ist demnach eine vberaus grosse vnd verwegene Ver- </p> </div> </body> </text> </TEI> [270/0559]
mini, auch mit vnd neben jme sich geendert habe / vnd sampt den Stenden vnd Kirchen derselben Zwinglisch worden sey.
Zum andern / diweil aber das Gegentheil fuͤr vnd fuͤr beydes an diesem ort / wie dann auch im folgende capite von der Autoritet Luteri / vnd in capite de incommodis, &c. auff das Corpus Doctrinae Philippi dringet / desgleichen den consensum zwischen Luthero vnd Philippo so hoch vrgiert / das es auch frey heraus schreiben darff / das Lutherus / ob er wol gewust / das Philippus in beyden Artickeln von der Person Christi vnd Heiligen Abendtmal / hefftig von jhme dissentierte / gleichwol jhn der Christenheit commendieret / fuͤr einen reinen Lehrer erkandt / vnd nicht zu gelassen / das er von jhme gerissen oder getrennet wuͤrde. Das Concordibuch auch hefftig beschuͤldigen / als reisse es diese Menner / ohne einige erhebliche vrsach / von einander / etc. Als woͤllen wir dieses orts auch hierauff bestendigen bericht thnn / damit der Christliche Leser etwas gewisses haben moͤge / darnach er sich zurichten.
Admonitio. pag. 191 131. Das Corpus doctrinae Philippe betreffendt / ist es vnwieder prechlich war / das es niemals von allen den Stenden der Augspurgischen Confession / wie sie felschlich schreiben / approbiert vnd angenommen sey / Dann jeder zeit etliche / vnd deren in nicht geriuger anzahl / gewest / welche es nicht allein nicht angenommen / vnd sich darzu bekandt haben / sondern demselben auch in etlichen Puncten / welche bald hernach sollen erzehlt werden / in oͤffentlichem Druck / vnd sonsten widersprochen haben. Welchs auch dem Gegentheil nicht vnbewust / vnd derhalben in capite de incommodis / pag. 399. wieder das / so sie an diesen ort pag. 190. geschricben / bekennen muͤssen. Corpus Philippi à plerisque Augustanae Confessionis socijs receptum, vnd das Wordt (ab omnibus) selbst endern vnd aussen lassen. Ist demnach eine vberaus grosse vnd verwegene Ver-
Admonitio. pãg. 290.
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