Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

Bild:
<< vorherige Seite

de mit vns glaubeten / das im Sacrament der warhafftig Leib vnd Blut Christi empfangen / habe ich sie nicht mehr für Ketzer halten wöllen. Ob nun wol Lutheri Prefation gar das Gegenspiel von der Waldenser bekendtnüß berichtet / noch schemen sie sich nicht Lutheri vorrede für sich vnd jre meynung / felschlich anzuziehen / Dann es ist jhnen keine vnwarheit zu viel. Vnd zwar was jetzund die Waldenses hin vnd wieder halten / vnd sich den mehrern theil zu den Sacramentierern gesellen / Das werden sie müssen / wie auch ander ding / verantworten / vnd dauon wirdt hie nicht gehandelt / Sonder das ist jetzt die Frage / wie sie dazumal Luthero jhre Confession de Coena Donini gethan vnd erkleret haben.

Nachmals beruffen sie sich auch auff die Schweinfurtische handelung anno 32. da die Straßbürger von den protestirenden Stenden sind angenommen worden / vnd schreiben abermals vnuerschempt / das die Protestierende Stende jhre / der vier Stette / Confession durchauß angenomen vnd approbiert / vnd das also ein Kirche aus beyden bekendtnüssen gemacht.

Solchs aber ist eine solche vnuermessene vnwarheit / das sie kaum vermessener köndte färgebracht werden. Dann gleich / als ob kein Mensch mehr vorhanden / der vmb die Historien derselben zeit wissentschafft trüge: Also schreiben sie dürstiglich dauon.

Nun erhelt sichs damit also (wie es auch im Sleidano zu lesen) das die Strasburger gegen den Protestirenden zu der zeit sich erkleret / vnd jhre bekendtnüß also gedeutet / das sie im grunde mit der Augspurgischen Confession de Coena einig vnd derselben nicht zu wider lehreten / wie Sleidanus lib. 8. meldet. Im vorigen jar Anno 31. hetten sich die Protestirenden zu Schmalcalden mit einander vergleichen / vnd als die von Strasburg vnd etlich Schwebische Stette jhre Lehre von des HERren Nachtmal / so sie zu Augspurg auff dem Reichstag vberge -

de mit vns glaubeten / das im Sacrament der warhafftig Leib vnd Blut Christi empfangen / habe ich sie nicht mehr fuͤr Ketzer halten woͤllen. Ob nun wol Lutheri Prefation gar das Gegenspiel von der Waldenser bekendtnuͤß berichtet / noch schemen sie sich nicht Lutheri vorrede fuͤr sich vnd jre meynung / felschlich anzuziehen / Dann es ist jhnen keine vnwarheit zu viel. Vnd zwar was jetzund die Waldenses hin vnd wieder halten / vnd sich den mehrern theil zu den Sacramentierern gesellen / Das werden sie muͤssen / wie auch ander ding / verantworten / vnd dauon wirdt hie nicht gehandelt / Sonder das ist jetzt die Frage / wie sie dazumal Luthero jhre Confession de Coena Donini gethan vnd erkleret haben.

Nachmals beruffen sie sich auch auff die Schweinfurtische handelung anno 32. da die Straßbuͤrger von den protestirenden Stenden sind angenommen worden / vnd schreiben abermals vnuerschempt / das die Protestierende Stende jhre / der vier Stette / Confession durchauß angenomen vnd approbiert / vnd das also ein Kirche aus beyden bekendtnuͤssen gemacht.

Solchs aber ist eine solche vnuermessene vnwarheit / das sie kaum vermessener koͤndte faͤrgebracht werden. Dann gleich / als ob kein Mensch mehr vorhanden / der vmb die Historien derselben zeit wissentschafft truͤge: Also schreiben sie duͤrstiglich dauon.

Nun erhelt sichs damit also (wie es auch im Sleidano zu lesen) das die Strasburger gegen den Protestirenden zu der zeit sich erkleret / vnd jhre bekendtnuͤß also gedeutet / das sie im grunde mit der Augspurgischen Confession de Coena einig vnd derselben nicht zu wider lehreten / wie Sleidanus lib. 8. meldet. Im vorigen jar Anno 31. hetten sich die Protestirenden zu Schmalcalden mit einander vergleichen / vnd als die von Strasburg vnd etlich Schwebische Stette jhre Lehre von des HERren Nachtmal / so sie zu Augspurg auff dem Reichstag vberge -

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0556"/>
de mit vns glaubeten / das im Sacrament der                      warhafftig Leib vnd Blut Christi empfangen / habe ich sie nicht mehr fu&#x0364;r Ketzer                      halten wo&#x0364;llen. Ob nun wol Lutheri Prefation gar das Gegenspiel von der Waldenser                      bekendtnu&#x0364;ß berichtet / noch schemen sie sich nicht Lutheri vorrede fu&#x0364;r sich vnd                      jre meynung / felschlich anzuziehen / Dann es ist jhnen keine vnwarheit zu viel.                      Vnd zwar was jetzund die Waldenses hin vnd wieder halten / vnd sich den mehrern                      theil zu den Sacramentierern gesellen / Das werden sie mu&#x0364;ssen / wie auch ander                      ding / verantworten / vnd dauon wirdt hie nicht gehandelt / Sonder das ist jetzt                      die Frage / wie sie dazumal Luthero jhre Confession de Coena Donini gethan vnd                      erkleret haben.</p>
        <p>Nachmals beruffen sie sich auch auff die Schweinfurtische handelung anno 32. da                      die Straßbu&#x0364;rger von den protestirenden Stenden sind angenommen worden / vnd                      schreiben abermals vnuerschempt / das die Protestierende Stende jhre / der vier                      Stette / Confession durchauß angenomen vnd approbiert / vnd das also ein Kirche                      aus beyden bekendtnu&#x0364;ssen gemacht.</p>
        <p>Solchs aber ist eine solche vnuermessene vnwarheit / das sie kaum vermessener                      ko&#x0364;ndte fa&#x0364;rgebracht werden. Dann gleich / als ob kein Mensch mehr vorhanden / der                      vmb die Historien derselben zeit wissentschafft tru&#x0364;ge: Also schreiben sie                      du&#x0364;rstiglich dauon.</p>
        <p>Nun erhelt sichs damit also (wie es auch im Sleidano zu lesen) das die                      Strasburger gegen den Protestirenden zu der zeit sich erkleret / vnd jhre                      bekendtnu&#x0364;ß also gedeutet / das sie im grunde mit der Augspurgischen Confession                      de Coena einig vnd derselben nicht zu wider lehreten / wie Sleidanus lib. 8.                      meldet. Im vorigen jar Anno 31. hetten sich die Protestirenden zu Schmalcalden                      mit einander vergleichen / vnd als die von Strasburg vnd etlich Schwebische                      Stette jhre Lehre von des HERren Nachtmal / so sie zu Augspurg auff dem                      Reichstag vberge -
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0556] de mit vns glaubeten / das im Sacrament der warhafftig Leib vnd Blut Christi empfangen / habe ich sie nicht mehr fuͤr Ketzer halten woͤllen. Ob nun wol Lutheri Prefation gar das Gegenspiel von der Waldenser bekendtnuͤß berichtet / noch schemen sie sich nicht Lutheri vorrede fuͤr sich vnd jre meynung / felschlich anzuziehen / Dann es ist jhnen keine vnwarheit zu viel. Vnd zwar was jetzund die Waldenses hin vnd wieder halten / vnd sich den mehrern theil zu den Sacramentierern gesellen / Das werden sie muͤssen / wie auch ander ding / verantworten / vnd dauon wirdt hie nicht gehandelt / Sonder das ist jetzt die Frage / wie sie dazumal Luthero jhre Confession de Coena Donini gethan vnd erkleret haben. Nachmals beruffen sie sich auch auff die Schweinfurtische handelung anno 32. da die Straßbuͤrger von den protestirenden Stenden sind angenommen worden / vnd schreiben abermals vnuerschempt / das die Protestierende Stende jhre / der vier Stette / Confession durchauß angenomen vnd approbiert / vnd das also ein Kirche aus beyden bekendtnuͤssen gemacht. Solchs aber ist eine solche vnuermessene vnwarheit / das sie kaum vermessener koͤndte faͤrgebracht werden. Dann gleich / als ob kein Mensch mehr vorhanden / der vmb die Historien derselben zeit wissentschafft truͤge: Also schreiben sie duͤrstiglich dauon. Nun erhelt sichs damit also (wie es auch im Sleidano zu lesen) das die Strasburger gegen den Protestirenden zu der zeit sich erkleret / vnd jhre bekendtnuͤß also gedeutet / das sie im grunde mit der Augspurgischen Confession de Coena einig vnd derselben nicht zu wider lehreten / wie Sleidanus lib. 8. meldet. Im vorigen jar Anno 31. hetten sich die Protestirenden zu Schmalcalden mit einander vergleichen / vnd als die von Strasburg vnd etlich Schwebische Stette jhre Lehre von des HERren Nachtmal / so sie zu Augspurg auff dem Reichstag vberge -

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/556
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/556>, abgerufen am 22.11.2024.