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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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de mit vns glaubeten / das im Sacrament der warhafftig Leib vnd Blut Christi empfangen / habe ich sie nicht mehr für Ketzer halten wöllen. Ob nun wol Lutheri Prefation gar das Gegenspiel von der Waldenser bekendtnüß berichtet / noch schemen sie sich nicht Lutheri vorrede für sich vnd jre meynung / felschlich anzuziehen / Dann es ist jhnen keine vnwarheit zu viel. Vnd zwar was jetzund die Waldenses hin vnd wieder halten / vnd sich den mehrern theil zu den Sacramentierern gesellen / Das werden sie müssen / wie auch ander ding / verantworten / vnd dauon wirdt hie nicht gehandelt / Sonder das ist jetzt die Frage / wie sie dazumal Luthero jhre Confession de Coena Donini gethan vnd erkleret haben.

Nachmals beruffen sie sich auch auff die Schweinfurtische handelung anno 32. da die Straßbürger von den protestirenden Stenden sind angenommen worden / vnd schreiben abermals vnuerschempt / das die Protestierende Stende jhre / der vier Stette / Confession durchauß angenomen vnd approbiert / vnd das also ein Kirche aus beyden bekendtnüssen gemacht.

Solchs aber ist eine solche vnuermessene vnwarheit / das sie kaum vermessener köndte färgebracht werden. Dann gleich / als ob kein Mensch mehr vorhanden / der vmb die Historien derselben zeit wissentschafft trüge: Also schreiben sie dürstiglich dauon.

Nun erhelt sichs damit also (wie es auch im Sleidano zu lesen) das die Strasburger gegen den Protestirenden zu der zeit sich erkleret / vnd jhre bekendtnüß also gedeutet / das sie im grunde mit der Augspurgischen Confession de Coena einig vnd derselben nicht zu wider lehreten / wie Sleidanus lib. 8. meldet. Im vorigen jar Anno 31. hetten sich die Protestirenden zu Schmalcalden mit einander vergleichen / vnd als die von Strasburg vnd etlich Schwebische Stette jhre Lehre von des HERren Nachtmal / so sie zu Augspurg auff dem Reichstag vberge -

de mit vns glaubeten / das im Sacrament der warhafftig Leib vnd Blut Christi empfangen / habe ich sie nicht mehr fuͤr Ketzer halten woͤllen. Ob nun wol Lutheri Prefation gar das Gegenspiel von der Waldenser bekendtnuͤß berichtet / noch schemen sie sich nicht Lutheri vorrede fuͤr sich vnd jre meynung / felschlich anzuziehen / Dann es ist jhnen keine vnwarheit zu viel. Vnd zwar was jetzund die Waldenses hin vnd wieder halten / vnd sich den mehrern theil zu den Sacramentierern gesellen / Das werden sie muͤssen / wie auch ander ding / verantworten / vnd dauon wirdt hie nicht gehandelt / Sonder das ist jetzt die Frage / wie sie dazumal Luthero jhre Confession de Coena Donini gethan vnd erkleret haben.

Nachmals beruffen sie sich auch auff die Schweinfurtische handelung anno 32. da die Straßbuͤrger von den protestirenden Stenden sind angenommen worden / vnd schreiben abermals vnuerschempt / das die Protestierende Stende jhre / der vier Stette / Confession durchauß angenomen vnd approbiert / vnd das also ein Kirche aus beyden bekendtnuͤssen gemacht.

Solchs aber ist eine solche vnuermessene vnwarheit / das sie kaum vermessener koͤndte faͤrgebracht werden. Dann gleich / als ob kein Mensch mehr vorhanden / der vmb die Historien derselben zeit wissentschafft truͤge: Also schreiben sie duͤrstiglich dauon.

Nun erhelt sichs damit also (wie es auch im Sleidano zu lesen) das die Strasburger gegen den Protestirenden zu der zeit sich erkleret / vnd jhre bekendtnuͤß also gedeutet / das sie im grunde mit der Augspurgischen Confession de Coena einig vnd derselben nicht zu wider lehreten / wie Sleidanus lib. 8. meldet. Im vorigen jar Anno 31. hetten sich die Protestirenden zu Schmalcalden mit einander vergleichen / vnd als die von Strasburg vnd etlich Schwebische Stette jhre Lehre von des HERren Nachtmal / so sie zu Augspurg auff dem Reichstag vberge -

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[0556] de mit vns glaubeten / das im Sacrament der warhafftig Leib vnd Blut Christi empfangen / habe ich sie nicht mehr fuͤr Ketzer halten woͤllen. Ob nun wol Lutheri Prefation gar das Gegenspiel von der Waldenser bekendtnuͤß berichtet / noch schemen sie sich nicht Lutheri vorrede fuͤr sich vnd jre meynung / felschlich anzuziehen / Dann es ist jhnen keine vnwarheit zu viel. Vnd zwar was jetzund die Waldenses hin vnd wieder halten / vnd sich den mehrern theil zu den Sacramentierern gesellen / Das werden sie muͤssen / wie auch ander ding / verantworten / vnd dauon wirdt hie nicht gehandelt / Sonder das ist jetzt die Frage / wie sie dazumal Luthero jhre Confession de Coena Donini gethan vnd erkleret haben. Nachmals beruffen sie sich auch auff die Schweinfurtische handelung anno 32. da die Straßbuͤrger von den protestirenden Stenden sind angenommen worden / vnd schreiben abermals vnuerschempt / das die Protestierende Stende jhre / der vier Stette / Confession durchauß angenomen vnd approbiert / vnd das also ein Kirche aus beyden bekendtnuͤssen gemacht. Solchs aber ist eine solche vnuermessene vnwarheit / das sie kaum vermessener koͤndte faͤrgebracht werden. Dann gleich / als ob kein Mensch mehr vorhanden / der vmb die Historien derselben zeit wissentschafft truͤge: Also schreiben sie duͤrstiglich dauon. Nun erhelt sichs damit also (wie es auch im Sleidano zu lesen) das die Strasburger gegen den Protestirenden zu der zeit sich erkleret / vnd jhre bekendtnuͤß also gedeutet / das sie im grunde mit der Augspurgischen Confession de Coena einig vnd derselben nicht zu wider lehreten / wie Sleidanus lib. 8. meldet. Im vorigen jar Anno 31. hetten sich die Protestirenden zu Schmalcalden mit einander vergleichen / vnd als die von Strasburg vnd etlich Schwebische Stette jhre Lehre von des HERren Nachtmal / so sie zu Augspurg auff dem Reichstag vberge -

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/556>, abgerufen am 10.06.2024.