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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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so bleiben wir doch bey der Confession / so Keyser Carolo vbergeben. Das auch Lutherus in die vielen euderungen der Augspurgischen Coufession solle gewilliget haben / vnd sie mit seinen geheiß geschehen sey / halten wir für eine offenbare vnwarheit / die in ewigkeit vom Gegenteil nicht möge erwiesen werden.

Wie dann auch dieses ein gedicht ist / das Lutherus Anno etc. 36. mit Bucero vnd andern auff die verenderte Augustanam Confessionem die Concordiam solte getroffen haben: Dann inDas die Concordia Anne etc. 36. mit Bucero auff dz verender te exemplar der Augspur gischen Confession nicht getroffen. ipsa Formula Concordiae, Anno etc. 36. nicht ein Buchstab davon zu finden / sonder es wirdt viel mehr in der Formel selbst gemeldet / daß alle die / so der Concordia damals vnterschrieben / in allen Artickeln der Confession vnd Apologia der Euangelischen Fürsten gemeß vnb gleich halten vnd lehren wöllen / etc. Ist auch darüber das gewis / das der 10. Articulus zur selben zeit im druck noch nicht also geendert gewest / sonder hernach erst verendert wor den. Wie solte dann die Concordia / anno etc. auff die verenderte Augspurgische Confession getroffen seyn?

Vnd was darffs viel wort? Was die Churfürsten vnd Stende von viel gedachter verenderung halten / ist auß der prefation / so sie dem Concordibuch fürgesetzt / gnug zu sehen / dabey es auch billich bleibet.

Das wir auch so fest ob dem ersten Exemplar der Augspurgischen Confession halten / hat grosse wichtige vrsachen. Nemlich vnd zum ersten: daß sich die vnsern je vnd allewegen auff die Confession / so Keyser Carolo Anno etc. 30. vbergeben / beruffen haben vnd noch. Zum andern / dieweil die verenderte Exemplar billich müssen vnd sollen nach demselben reguliert / vnd / wo mißuerstant derwegen fürfiele / erkleret werden. Zum driten / das vnser Gegenteil sich weniger vnter derselben / als vnter den andern Editionibus / verbergen kan. Zum vierden / der Papisten fürwurff abzuschneiden / als solten wir vnter so manchen Editienibus selbst nicht wissen / welches die rechte Augustana Confessio sey.

so bleiben wir doch bey der Confession / so Keyser Carolo vbergeben. Das auch Lutherus in die vielen euderungen der Augspurgischen Coufession solle gewilliget haben / vnd sie mit seinẽ geheiß geschehen sey / halten wir fuͤr eine offenbare vnwarheit / die in ewigkeit vom Gegenteil nicht moͤge erwiesen werden.

Wie dann auch dieses ein gedicht ist / das Lutherus Anno etc. 36. mit Bucero vnd andern auff die verenderte Augustanam Confessionem die Concordiam solte getroffen haben: Dann inDas die Cõcordia Añe etc. 36. mit Bucero auff dz verender te exemplar der Augspur gischen Cõfession nicht getroffen. ipsa Formula Concordiae, Anno etc. 36. nicht ein Buchstab davon zu finden / sonder es wirdt viel mehr in der Formel selbst gemeldet / daß alle die / so der Concordia damals vnterschrieben / in allen Artickeln der Confession vnd Apologia der Euangelischen Fuͤrsten gemeß vnb gleich halten vnd lehren woͤllen / etc. Ist auch daruͤber das gewis / das der 10. Articulus zur selben zeit im druck noch nicht also geendert gewest / sonder hernach erst verendert wor den. Wie solte dann die Concordia / anno etc. auff die verenderte Augspurgische Confession getroffen seyn?

Vnd was darffs viel wort? Was die Churfuͤrsten vnd Stende von viel gedachter verenderung halten / ist auß der prefation / so sie dem Concordibuch fuͤrgesetzt / gnug zu sehen / dabey es auch billich bleibet.

Das wir auch so fest ob dem ersten Exemplar der Augspurgischen Confession halten / hat grosse wichtige vrsachen. Nemlich vnd zum ersten: daß sich die vnsern je vnd allewegen auff die Confession / so Keyser Carolo Anno etc. 30. vbergeben / beruffen haben vnd noch. Zum andern / dieweil die verenderte Exemplar billich muͤssen vnd sollen nach demselben reguliert / vnd / wo mißuerstant derwegen fuͤrfiele / erkleret werden. Zum driten / das vnser Gegenteil sich weniger vnter derselben / als vnter den andern Editionibus / verbergen kan. Zum vierden / der Papisten fuͤrwurff abzuschneiden / als solten wir vnter so manchen Editienibus selbst nicht wissen / welches die rechte Augustana Confessio sey.

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[266/0551] so bleiben wir doch bey der Confession / so Keyser Carolo vbergeben. Das auch Lutherus in die vielen euderungen der Augspurgischen Coufession solle gewilliget haben / vnd sie mit seinẽ geheiß geschehen sey / halten wir fuͤr eine offenbare vnwarheit / die in ewigkeit vom Gegenteil nicht moͤge erwiesen werden. Wie dann auch dieses ein gedicht ist / das Lutherus Anno etc. 36. mit Bucero vnd andern auff die verenderte Augustanam Confessionem die Concordiam solte getroffen haben: Dann in ipsa Formula Concordiae, Anno etc. 36. nicht ein Buchstab davon zu finden / sonder es wirdt viel mehr in der Formel selbst gemeldet / daß alle die / so der Concordia damals vnterschrieben / in allen Artickeln der Confession vnd Apologia der Euangelischen Fuͤrsten gemeß vnb gleich halten vnd lehren woͤllen / etc. Ist auch daruͤber das gewis / das der 10. Articulus zur selben zeit im druck noch nicht also geendert gewest / sonder hernach erst verendert wor den. Wie solte dann die Concordia / anno etc. auff die verenderte Augspurgische Confession getroffen seyn? Das die Cõcordia Añe etc. 36. mit Bucero auff dz verender te exemplar der Augspur gischen Cõfession nicht getroffen. Vnd was darffs viel wort? Was die Churfuͤrsten vnd Stende von viel gedachter verenderung halten / ist auß der prefation / so sie dem Concordibuch fuͤrgesetzt / gnug zu sehen / dabey es auch billich bleibet. Das wir auch so fest ob dem ersten Exemplar der Augspurgischen Confession halten / hat grosse wichtige vrsachen. Nemlich vnd zum ersten: daß sich die vnsern je vnd allewegen auff die Confession / so Keyser Carolo Anno etc. 30. vbergeben / beruffen haben vnd noch. Zum andern / dieweil die verenderte Exemplar billich muͤssen vnd sollen nach demselben reguliert / vnd / wo mißuerstant derwegen fuͤrfiele / erkleret werden. Zum driten / das vnser Gegenteil sich weniger vnter derselben / als vnter den andern Editionibus / verbergen kan. Zum vierden / der Papisten fuͤrwurff abzuschneiden / als solten wir vnter so manchen Editienibus selbst nicht wissen / welches die rechte Augustana Confessio sey.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. 266. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/551>, abgerufen am 22.11.2024.