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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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scher Leute / welche wider jr gewissen vnd die öffentliche Warheit / die wort des zehenden Artickels also deuten dürffen? Dann ja vnleugbar / das die jenigen / so die Confession vbergeben / also weder gelert noch geglaubet / noch in jren Kirchen vnd Schulen vom Abendtmal / nach dieser Leute jetzigen deudung / haben lehren oder predigen lassen. Ja viel mehr ist das Gegenspiel gelehret worden / daß man sich vber solchen vnverschampten Verkehrung billich entsetzen muß.

Will man jnen aber die deutsche Edition fürhalten / in welcher die wort noch etwas deutlicher vnd klerer stehen (Nemlich / daß wahrer Leib vnd Blut Crhisti / warhafftiglich vnter der gestallt deß Brots vnd Weins im Abendmal gegenwertig sey / vnd da außgetheilet vnnd genommen werden) so sagen sie / dieselben Wordt sindt hernacher geendert worden. Alhie aber ist mit Fleiß zu mercken / daß der zehende Artickel in den deutschen Exemplaren durch sonderliche Schickung Gottes gar vnuerendet blieben. Was aber die verenderung der Lateinischrn Exemplar anlanget / ist droben angezeiget / das wir jhnen solche verenderung dermassen gar nicht gestehen. Haben sie auch die jenigen nicht macht gehabt fürzunemmen / so sich derselben vnterstanden / haben auch dieses von den löblichen Stenden vnd Kirchen der Augspurgischen Confession keinen befehl gehabt. Derwegen man auch nochmals bey der ersten Confession / wie sie Keyser Carolo vbergeben bleibet / vnd sich dauon nicht abweisen lest / doch vnuerworffen der andern Edition / wann sie nicht wieder das erste Exemplar angezogen vnd gemißbraucht werden / wie in praefatione libri Concordiae klerlich angedeutet.

Weil nun das deutsche Exemplar der wort brauchet: Vnter der Gestallt des Brots vnd Weins / geben sie für / es sey jhnen solches auch nicht entgegen / wann man dieselben rede recht verstehetNewstedter Buch pag 167. 168. Bercht von der art (scilicct auff Zwinglisch vnd nach jhrer deuteley) sonst / wie hernach soll angezeigt werden / vnd wie auch droben gehöret / ver -

scher Leute / welche wider jr gewissen vnd die oͤffentliche Warheit / die wort des zehenden Artickels also deuten duͤrffen? Dann ja vnleugbar / das die jenigen / so die Confession vbergeben / also weder gelert noch geglaubet / noch in jren Kirchen vnd Schulen vom Abendtmal / nach dieser Leute jetzigen deudung / haben lehren oder predigen lassen. Ja viel mehr ist das Gegenspiel gelehret worden / daß man sich vber solchen vnverschampten Verkehrung billich entsetzen muß.

Will man jnen aber die deutsche Edition fuͤrhalten / in welcher die wort noch etwas deutlicher vnd klerer stehen (Nemlich / daß wahrer Leib vnd Blut Crhisti / warhafftiglich vnter der gestallt deß Brots vnd Weins im Abẽdmal gegenwertig sey / vnd da außgetheilet vnnd genommen werden) so sagen sie / dieselben Wordt sindt hernacher geendert worden. Alhie aber ist mit Fleiß zu mercken / daß der zehende Artickel in den deutschen Exemplaren durch sonderliche Schickung Gottes gar vnuerendet blieben. Was aber die verenderung der Lateinischrn Exemplar anlanget / ist droben angezeiget / das wir jhnen solche verenderung dermassen gar nicht gestehen. Haben sie auch die jenigen nicht macht gehabt fuͤrzunemmen / so sich derselben vnterstanden / haben auch dieses von den loͤblichen Stenden vnd Kirchen der Augspurgischen Confession keinen befehl gehabt. Derwegen man auch nochmals bey der ersten Confession / wie sie Keyser Carolo vbergeben bleibet / vnd sich dauon nicht abweisen lest / doch vnuerworffen der andern Edition / wann sie nicht wieder das erste Exemplar angezogen vnd gemißbraucht werden / wie in praefatione libri Concordiae klerlich angedeutet.

Weil nun das deutsche Exemplar der wort brauchet: Vnter der Gestallt des Brots vnd Weins / geben sie fuͤr / es sey jhnen solches auch nicht entgegen / wann man dieselben rede recht verstehetNewstedter Buch pag 167. 168. Bercht võ der art (scilicct auff Zwinglisch vnd nach jhrer deuteley) sonst / wie hernach soll angezeigt werden / vnd wie auch droben gehoͤret / ver -

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[263/0545] scher Leute / welche wider jr gewissen vnd die oͤffentliche Warheit / die wort des zehenden Artickels also deuten duͤrffen? Dann ja vnleugbar / das die jenigen / so die Confession vbergeben / also weder gelert noch geglaubet / noch in jren Kirchen vnd Schulen vom Abendtmal / nach dieser Leute jetzigen deudung / haben lehren oder predigen lassen. Ja viel mehr ist das Gegenspiel gelehret worden / daß man sich vber solchen vnverschampten Verkehrung billich entsetzen muß. Will man jnen aber die deutsche Edition fuͤrhalten / in welcher die wort noch etwas deutlicher vnd klerer stehen (Nemlich / daß wahrer Leib vnd Blut Crhisti / warhafftiglich vnter der gestallt deß Brots vnd Weins im Abẽdmal gegenwertig sey / vnd da außgetheilet vnnd genommen werden) so sagen sie / dieselben Wordt sindt hernacher geendert worden. Alhie aber ist mit Fleiß zu mercken / daß der zehende Artickel in den deutschen Exemplaren durch sonderliche Schickung Gottes gar vnuerendet blieben. Was aber die verenderung der Lateinischrn Exemplar anlanget / ist droben angezeiget / das wir jhnen solche verenderung dermassen gar nicht gestehen. Haben sie auch die jenigen nicht macht gehabt fuͤrzunemmen / so sich derselben vnterstanden / haben auch dieses von den loͤblichen Stenden vnd Kirchen der Augspurgischen Confession keinen befehl gehabt. Derwegen man auch nochmals bey der ersten Confession / wie sie Keyser Carolo vbergeben bleibet / vnd sich dauon nicht abweisen lest / doch vnuerworffen der andern Edition / wann sie nicht wieder das erste Exemplar angezogen vnd gemißbraucht werden / wie in praefatione libri Concordiae klerlich angedeutet. Weil nun das deutsche Exemplar der wort brauchet: Vnter der Gestallt des Brots vnd Weins / geben sie fuͤr / es sey jhnen solches auch nicht entgegen / wann man dieselben rede recht verstehet (scilicct auff Zwinglisch vnd nach jhrer deuteley) sonst / wie hernach soll angezeigt werden / vnd wie auch droben gehoͤret / ver - Newstedter Buch pag 167. 168. Bercht võ der art

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. 263. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/545>, abgerufen am 11.06.2024.