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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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werffen zu reden vnter der gestallt Brots vnd Weins.sie diese particulas / In, Cum, Sub, gantz vnd gar / vnd wöllen sie weder sehen noch hören.

Sie aber / da sie sich bedüncken lassen / es were für sie / wann sie vnterm schein derselben in die Augspurgische Confession sich verkrichen köndten / loben sie gemeldte particulas / vnd wenden ein / durch gute deutung können sie wol stehen bleiben. Vnd eben also thun sie auch mit dem wörtlein (Gestalt) das jnen sonst gar Papistisch sein muß. Aber hie lassen sie es passieren / ziehen auch Augustini wort an / darinn es stehet / nur das man jre Teuscherey möge gelten lassen / vnd nach geben / das der zehend Articulus Augustanae confessionis jrer meynung sey. Aber die Leute mercken jre falsche vnd hinderlistige griffe / vnd lernen den Wolff an der stimme kennen.

Wie gern wolten sie auch die particulam (Sub / vnter) dahin deuten / das sie so viel heissen solt / als ein Sacramentlich zeichen vnd das vnter dem zeichen Brots vnd Weins nur Geistliche güter / vnd nicht der ware Leib vnd blut Christi im Abentmal gegenwertig ausgeteilet würden / ziehen auch zu der behülff / sprüchlein ex Augustino / Hilario / Chrisostomo an / da solche particule innen gebraucht.

Nun redet aber das erste sprüchlein Augustini sermone secundo, (Tunc vita vnicuique erit corpus & sanguis Domini, si, quod in Sacramento visibiltter sumitur in ipsa veritate spiritualiter manducetur. Als dan wirt der Leib vnd Blut Christi einem jeden das leben sein / oder dazu dinen / wann er das jenige / so er im Sacrament sichtbarlich nimet / in der warheit auch geistlich geneusset) nicht von der substantz vnd wesen des Abentmals selbst / sondern von dem Geistlichen brauch desselben / wie die wort klar mit sich bringen: Si in ipsa veritate spiritualiter manducatur & bibitur, wann ers in der warheit geistlich geneust. Hilarij sprüchlein (nos vere sub mysterio carnem corporis sumimus, wir nemen warhafftig vnter dem gcheimniß dz fleisch des leibs Christi)

werffen zu redẽ vnter der gestallt Brots vñ Weins.sie diese particulas / In, Cum, Sub, gantz vnd gar / vnd woͤllen sie weder sehen noch hoͤren.

Sie aber / da sie sich beduͤncken lassen / es were fuͤr sie / wann sie vnterm schein derselben in die Augspurgische Confession sich verkrichen koͤndten / loben sie gemeldte particulas / vnd wenden ein / durch gute deutung koͤnnen sie wol stehen bleiben. Vnd eben also thun sie auch mit dem woͤrtlein (Gestalt) das jnen sonst gar Papistisch sein muß. Aber hie lassen sie es passieren / ziehen auch Augustini wort an / darinn es stehet / nur das man jre Teuscherey moͤge gelten lassen / vnd nach geben / das der zehend Articulus Augustanae confessionis jrer meynung sey. Aber die Leute mercken jre falsche vnd hinderlistige griffe / vnd lernen den Wolff an der stimme kennen.

Wie gern wolten sie auch die particulam (Sub / vnter) dahin deuten / das sie so viel heissen solt / als ein Sacramentlich zeichen vnd das vnter dem zeichen Brots vnd Weins nur Geistliche guͤter / vnd nicht der ware Leib vnd blut Christi im Abentmal gegenwertig ausgeteilet wuͤrden / ziehen auch zu der behuͤlff / spruͤchlein ex Augustino / Hilario / Chrisostomo an / da solche particule innen gebraucht.

Nun redet aber das erste spruͤchlein Augustini sermone secundo, (Tunc vita vnicuique erit corpus & sanguis Domini, si, quod in Sacramento visibiltter sumitur in ipsa veritate spiritualiter manducetur. Als dan wirt der Leib vnd Blut Christi einem jeden das leben sein / oder dazu dinen / wañ er das jenige / so er im Sacrament sichtbarlich nimet / in der warheit auch geistlich geneusset) nicht von der substantz vnd wesen des Abentmals selbst / sondern von dem Geistlichen brauch desselben / wie die wort klar mit sich bringen: Si in ipsa veritate spiritualiter manducatur & bibitur, wann ers in der warheit geistlich geneust. Hilarij spruͤchlein (nos verè sub mysterio carnem corporis sumimus, wir nemen warhafftig vnter dem gcheimniß dz fleisch des leibs Christi)

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[0546] werffen sie diese particulas / In, Cum, Sub, gantz vnd gar / vnd woͤllen sie weder sehen noch hoͤren. zu redẽ vnter der gestallt Brots vñ Weins. Sie aber / da sie sich beduͤncken lassen / es were fuͤr sie / wann sie vnterm schein derselben in die Augspurgische Confession sich verkrichen koͤndten / loben sie gemeldte particulas / vnd wenden ein / durch gute deutung koͤnnen sie wol stehen bleiben. Vnd eben also thun sie auch mit dem woͤrtlein (Gestalt) das jnen sonst gar Papistisch sein muß. Aber hie lassen sie es passieren / ziehen auch Augustini wort an / darinn es stehet / nur das man jre Teuscherey moͤge gelten lassen / vnd nach geben / das der zehend Articulus Augustanae confessionis jrer meynung sey. Aber die Leute mercken jre falsche vnd hinderlistige griffe / vnd lernen den Wolff an der stimme kennen. Wie gern wolten sie auch die particulam (Sub / vnter) dahin deuten / das sie so viel heissen solt / als ein Sacramentlich zeichen vnd das vnter dem zeichen Brots vnd Weins nur Geistliche guͤter / vnd nicht der ware Leib vnd blut Christi im Abentmal gegenwertig ausgeteilet wuͤrden / ziehen auch zu der behuͤlff / spruͤchlein ex Augustino / Hilario / Chrisostomo an / da solche particule innen gebraucht. Nun redet aber das erste spruͤchlein Augustini sermone secundo, (Tunc vita vnicuique erit corpus & sanguis Domini, si, quod in Sacramento visibiltter sumitur in ipsa veritate spiritualiter manducetur. Als dan wirt der Leib vnd Blut Christi einem jeden das leben sein / oder dazu dinen / wañ er das jenige / so er im Sacrament sichtbarlich nimet / in der warheit auch geistlich geneusset) nicht von der substantz vnd wesen des Abentmals selbst / sondern von dem Geistlichen brauch desselben / wie die wort klar mit sich bringen: Si in ipsa veritate spiritualiter manducatur & bibitur, wann ers in der warheit geistlich geneust. Hilarij spruͤchlein (nos verè sub mysterio carnem corporis sumimus, wir nemen warhafftig vnter dem gcheimniß dz fleisch des leibs Christi)

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/546>, abgerufen am 22.11.2024.