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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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Stedte / Straßburg / Constentz / Lindaw vnd Memmingen / dazumal auch jhre eigen bekendnüß / vom Bucero geschrieben / dem Keiser Carolo vbergeben / vnd nicht mit den andern Stenden der Augspurgischen Confession vnterschreiben wöllen: Wie solches ex octauo libro historiae Sleidani zu sehen.

Zum vierden kan auch daraus gnugsam verstanden werden / das der 10. articulus Augustanae confessionis nicht Zwinglisch gestellet / dieweil die Confessio selbst von solchen Theologis verfasset / welche der Zwinglischen lehre nicht anhengig / sondern widerwertig gewest / als von Luthero / Philippo / Brentio / Justo Jona / Schnepffio vnd andern mehr.

Zum fünfften / so schreiben vnd bekennen auch die Züricher selbst öffentlich / das sie die Augustanam confessionem darumb nicht billichen können / weil in 10. Articulo jhre lehre de Coena nicht obscure verdammet sey.

Zum sechsten / eben diß bekennen auch Caluinus vnd Beza. Caluinus zwar / in Epistola quadam ad Bezam, nennet die Augspurgische Confession ein Fackel / dardurch gantz Frackreich noch verbrennen werde / darumb daß in der Augspurgischen Confession jhre lehre vom Abendtmal verworffen. Beza in Epistola prima ad Dudicium Polonum schreibet: Fateor, Augusta nam confessionem in quibusdam mihi non satisfacere, ac presertim in capite de Coena Domini non brobari, nisi commoda interpretatione leniatur, &c.

Mit was gewissen kan dann vnser gegentheil sich vnterstehen / die Augspurgische Confession / im articulo vom Abentmal / Zwinglisch zu machen / etc. Wann wir vns nun solcher gestallt auff die warheit selbst beruffen / so kommen sie getrollet / vnd bringen folgende eynreden: Der zehende Articulus sey jhnen nicht zu wieder / dann sie verleugnen nicht / das Christi leib im Abendtmal gegenwertig sey / dieweil er da sey operatione Spiritus Sancti, das ist / durch wirckung des heiligen Geistes / vnd teite sich

Stedte / Straßburg / Constentz / Lindaw vnd Memmingen / dazumal auch jhre eigen bekendnuͤß / vom Bucero geschrieben / dem Keiser Carolo vbergeben / vnd nicht mit den andern Stenden der Augspurgischen Confession vnterschreiben woͤllen: Wie solches ex octauo libro historiae Sleidani zu sehen.

Zum vierden kan auch daraus gnugsam verstanden werden / das der 10. articulus Augustanae confessionis nicht Zwinglisch gestellet / dieweil die Confessio selbst von solchen Theologis verfasset / welche der Zwinglischen lehre nicht anhengig / sondern widerwertig gewest / als von Luthero / Philippo / Brentio / Justo Jona / Schnepffio vnd andern mehr.

Zum fuͤnfften / so schreiben vnd bekennen auch die Zuͤricher selbst oͤffentlich / das sie die Augustanam confessionem darumb nicht billichen koͤnnen / weil in 10. Articulo jhre lehre de Coena nicht obscurè verdammet sey.

Zum sechsten / eben diß bekennen auch Caluinus vnd Beza. Caluinus zwar / in Epistola quadam ad Bezam, nennet die Augspurgische Confession ein Fackel / dardurch gantz Frackreich noch verbrennen werde / darumb daß in der Augspurgischen Confession jhre lehre vom Abendtmal verworffen. Beza in Epistola prima ad Dudicium Polonum schreibet: Fateor, Augusta nam confessionem in quibusdam mihi non satisfacere, ac pręsertim in capite de Coena Domini non brobari, nisi commoda interpretatione leniatur, &c.

Mit was gewissen kan dann vnser gegentheil sich vnterstehen / die Augspurgische Confession / im articulo vom Abentmal / Zwinglisch zu machen / etc. Wann wir vns nun solcher gestallt auff die warheit selbst beruffen / so kommen sie getrollet / vnd bringen folgende eynreden: Der zehende Articulus sey jhnen nicht zu wieder / dann sie verleugnen nicht / das Christi leib im Abendtmal gegenwertig sey / dieweil er da sey operatione Spiritus Sancti, das ist / durch wirckung des heiligen Geistes / vnd teite sich

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[262/0543] Stedte / Straßburg / Constentz / Lindaw vnd Memmingen / dazumal auch jhre eigen bekendnuͤß / vom Bucero geschrieben / dem Keiser Carolo vbergeben / vnd nicht mit den andern Stenden der Augspurgischen Confession vnterschreiben woͤllen: Wie solches ex octauo libro historiae Sleidani zu sehen. Zum vierden kan auch daraus gnugsam verstanden werden / das der 10. articulus Augustanae confessionis nicht Zwinglisch gestellet / dieweil die Confessio selbst von solchen Theologis verfasset / welche der Zwinglischen lehre nicht anhengig / sondern widerwertig gewest / als von Luthero / Philippo / Brentio / Justo Jona / Schnepffio vnd andern mehr. Zum fuͤnfften / so schreiben vnd bekennen auch die Zuͤricher selbst oͤffentlich / das sie die Augustanam confessionem darumb nicht billichen koͤnnen / weil in 10. Articulo jhre lehre de Coena nicht obscurè verdammet sey. Zum sechsten / eben diß bekennen auch Caluinus vnd Beza. Caluinus zwar / in Epistola quadam ad Bezam, nennet die Augspurgische Confession ein Fackel / dardurch gantz Frackreich noch verbrennen werde / darumb daß in der Augspurgischen Confession jhre lehre vom Abendtmal verworffen. Beza in Epistola prima ad Dudicium Polonum schreibet: Fateor, Augusta nam confessionem in quibusdam mihi non satisfacere, ac pręsertim in capite de Coena Domini non brobari, nisi commoda interpretatione leniatur, &c. Mit was gewissen kan dann vnser gegentheil sich vnterstehen / die Augspurgische Confession / im articulo vom Abentmal / Zwinglisch zu machen / etc. Wann wir vns nun solcher gestallt auff die warheit selbst beruffen / so kommen sie getrollet / vnd bringen folgende eynreden: Der zehende Articulus sey jhnen nicht zu wieder / dann sie verleugnen nicht / das Christi leib im Abendtmal gegenwertig sey / dieweil er da sey operatione Spiritus Sancti, das ist / durch wirckung des heiligen Geistes / vnd teite sich

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. 262. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/543>, abgerufen am 22.11.2024.